Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Bin neu und habe gleich eine Frage

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Bin neu und habe gleich eine Frage

    Hallo,
    wir wohnen in der Nähe von Heidelberg. Zu uns gehören unsere 3 Kinder (22, 17, 14). Tobias, der mittlere, kam mit einem Chromosomendefekt ( 8p- Syndrom) zur Welt. Er geht in eine Schule für Schüler mit einer geistigen Behinderung. Und damit sind wir auch schon bei meiner Frage:
    Tobias soll demnächst ein 14 - tägiges Praktikum in einer WfbM machen. Darauf freut er sich auch schon sehr. Allerdings wurde uns nun mitgeteilt, dass wir für diese Zeit den Fahrdienst selbst organisieren müssten (und entsprechend auch die Kosten zu tragen hätten). Wir verstehen dies nicht. Kürzlich hatten wir in der Schule eine Berufswegekonferenz, auf der wir dieses Thema angesprochen haben. Hier waren Vertreter aus allen möglichen Ämtern. Jeder war überrascht darüber, dass es ein solches Problem gibt, aber kein Amt war bereit die Kosten zu übernehmen. Das kann doch nicht sein. Die Fahrt in die Schule wird doch auch übernommen. Laut Aussage der Schule war das bisher kein Thema bei anderen Eltern. Das können wir gar nicht glauben. Wer kann uns da weiterhelfen? Über die Schule haben wir nun einen Antrag auf Eingliederungshilfe gestellt. Aber eigentlich habe ich keine Lust wegen dieser 14 Tage mein ganzes Privatleben zu offenbaren. Wir möchten auch nicht irgendeine Regelung nur für uns, sondern eine für alle betroffenen Eltern!
    Ich bin schon sehr auf all die Antworten gespannt - die doch hoffentlich kommen:

    Liebe Wintergrüße von Amsel

    #2
    AW: Bin neu und habe gleich eine Frage

    Hallo Amsel,

    erst einmal herzlich Willkommen im Forum. Ich denke und wünsche euch, dass Antworten auf eure Frage eintreffen werden.

    Manchmal dauert es ein wenig. Ich bin mir nicht ganz sicher, aber kann man da nicht auch beim Arbeitsamt, bzw. Integrationsfachdienst diesbzgl. nachfragen? Die kommen doch auch im letzten Schuljahr und prüfen, ob und für was die Schüler letztendlich nach dem Schulbesuch "geeignet" sind? Vielleicht bekommt man da auch eine Antwort auf die Frage Praktikum und Fahrdienst.

    Ich drücke euch mal die Daumen.

    L.G.
    Kirsten

    Kommentar


      #3
      AW: Bin neu und habe gleich eine Frage

      Hallo Amsel,

      hier ein Link, der dich zur Seite der Bundesvereinigung der Lebenshilfe und einer ihrer Publikationen zum Thema "Eingliederungshilfe" , bzw. Recht auf Teilhabe bringt. Und hier mit diesem Link zu einem Angebot einer Einrichtung zum Thema, die darauf verweist, dass die Beförderung in den Aufgabenbereich der Schule fällt. So kenne ich es auch aus meinem Umfeld.

      L.G.
      Kirsten

      Kommentar


        #4
        AW: Bin neu und habe gleich eine Frage

        Hallo Kirsten,
        vielen Dank für Deine beiden Antworten. Leider helfen sie uns im Moment nicht weiter. Ich hatte heute ein Gespräch mit dem Sozialamt wegen des Antrags auf Eingliederungshilfe. Da habe ich erfahren, dass die Sache mit dem Fahrdienst von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt ist. Bei uns in Baden - Württemberg gibt es wohl seit 1. Januar die Regelung, dass man einen Antrag auf Eingliederungshilfe über´s Sozialamt stellt. Dieses setzt sich dann mit dem Gesundheitsamt in Verbindung, welches feststellen muß, ob überhaupt eine Behinderung vorliegt (man glaubt es kaum). Dazu muß man sämtliche Unterlagen einreichen, die man hat und auch alle Ärzte, Therapeuten, usw. von der Schweigepflicht befreien - für evtl. Nachfragen. Ggf. wird der Betreffende auch gebutachtet. Danach wird das Ganze nach Stuttgart zur "fachlichen Prüfung" weitergeleitet, was heißt, es wird geschaut, ob die Eltern nicht doch eine andere Möglichkeit hätten. Und erst dann bekommt man eine Zu- oder Absage. Bei uns wird dann wohl das Praktikum vorbei sein. Die Kosten für den Bus von der Lebenshilfe belaufen sich auf ca. 43 € pro Tag = ca. 430 € für 2 Wochen.
        Wir werden kämpfen! Dafür, dass dies vereinfacht wird und vielleicht sogar auch bundesweit gleich einfach geregelt wird. Es ist doch ein Unding, dass einem derart Steine in den Weg gelegt werden.

        Viele Grüße von Amsel

        Kommentar


          #5
          AW: Bin neu und habe gleich eine Frage

          Hallo Amsel,

          unter dem Aspekt, dass dann eigentlich auch nur Schüler an einem Praktikum teilnehmen können, die

          a.) betuchte Eltern haben
          b.) Wortgewandte, bzw. Kämpfernaturen als Eltern haben
          c.) überhaupt Eltern haben, die ihren Kindern zutrauen, auch ein Praktikum dann absolvieren zu "dürfen"

          finde ich es schon fast verwerflich, was da im Sinne der Inklusion an Umsetzung läuft.

          Teilhabe für alle, die in der Lage sind teilhaben zu können?

          Kommentar


            #6
            AW: Bin neu und habe gleich eine Frage

            Ist dieses Praktikum nicht als Teilhabe am Arbeitsleben zu werten? Greift hier nicht § 53 SGB 9?

            LG
            suemichel

            Kommentar


              #7
              AW: Bin neu und habe gleich eine Frage

              Hallo zusammen,
              uns macht das traurig, wütend und enttäuscht. Wir fragen uns, warum da anscheinend auch von keiner Schule was kommt. Ist halt billiger, wenn man die Eltern alleine läßt. Wir bekamen heute von unserer Schule zu hören, dass sie froh wären, dass wir da eine Vorreiterrolle übernehmen. Ha, ha, ha. So ein Geschleim. Dazu noch ein paar Tips, was WIR tun könnten (Elternbeirat, Kontakt zu anderen Schulen / Eltern, Lokalpolitiker,...). Immerhin haben wir erst mal durchgesetzt, dass das Praktikum auf Mitte / Ende April verschoben wurde. Und wir haben erfahren, dass mehrere Praktikas vorgesehen sind. Das nächste könnte man dann ja näher am Wohnort organisieren.
              In Tobias´ Schule gehen viele Kinder aus Hessen, dann aber auch einige, die eben ein zweites Auto haben (Myriam, Du hast es erkannt) - ebenso, dass sich die restlichen Eltern nicht wehren können.
              Das mit §53 SGB 9 weiß ich nicht.
              Der Herr von der Eingliederungshilfe meinte nur, dass es vor dem 1. Januar 2012 direkt im Landratsamt entschieden werden konnte, nun aber den Weg nach Stuttgart gehen müsse. Was mir ziemlich egal ist, weil es zuvor ja wohl auch nicht besser war. Offensichtlich mußte man da ja auch schon einen Antrag stellen und das ganze Procedere mitmachen. Wo ist da der Unterschied (außer dass es vielleicht etwas schneller entschieden wurde)? Wir möchten, dass die Eltern da gar nichts mehr tun müssen. Dass es einheitlich geregelt ist, so wie der sonstige Schulweg.
              Ich werde Euch auf dem laufenden halten.

              Euch allen ein schönes Wochenende,
              viele Grüße von Amsel

              Kommentar


                #8
                AW: Bin neu und habe gleich eine Frage

                Hallo Amsel,
                ein spontaner Gedanke: ist das Praktikum nicht doch als "schulische Veranstaltung" zu sehen (im Rahmenlehrplan fest vorgeschrieben?) und daher nicht vielleicht doch möglich zu argumentieren, dass es über die Schülertransportregelung (die allerdings für jedes Bundesland anders ist) geregelt werden kann?

                Für einige Bereiche der Eingliederungshilfe fallen keine Zuzahlungen bzw. maximal für die Haushaltsersparnis an.
                http://www.sozialgesetzbuch.de/geset...orm_ID=1209200


                http://www.behinderung.org/gesetze/Einglhilf.htm
                "§ 12 Schulbildung
                Die Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung im Sinne des § 40 Abs. 1 Nr. 3 des Gesetzes umfaßt auch
                1. heilpädagogische sowie sonstige Maßnahmen zugunsten behinderter Kinder und Jugendlicher, wenn die Maßnahmen erforderlich und geeignet sind, dem Behinderten den Schulbesuch im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht zu ermöglichen oder zu erleichtern,
                2. Maßnahmen der Schulbildung zugunsten behinderter Kinder und Jugendlicher, wenn die Maßnahmen erforderlich und geeignet sind, dem Behinderten eine im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht üblicherweise erreichbare Bildung zu ermöglichen,
                3. Hilfe zum Besuch einer Realschule, eines Gymnasiums, einer Fachoberschule oder einer Ausbildungsstätte, deren Ausbildungsabschluß dem einer der oben genannten Schulen gleichgestellt ist, oder, soweit im Einzelfalle der Besuch einer solchen Schule oder Ausbildungsstätte nicht zumutbar ist, sonstige Hilfe zur Vermittlung einer entsprechenden Schulbildung; die Hilfe wird nur gewährt, wenn nach den Fähigkeiten und den Leistungen des Behinderten zu erwarten ist, daß er das Bildungsziel erreichen wird."

                Hier noch Infos zur Eingliederungshilfe auf Intakt im Bereich "mein Recht":
                http://www.intakt.info/284-0-eingliederungshilfe.html

                Vielleicht solltet ihr euch Beistand holen wie zum Beispiel beim Behindertenbeauftragten der Stadt oder des Kreises?

                Hier noch § 53 SGB IX:
                http://www.sozialgesetzbuch.de/geset...rm_ID=0905300:
                "Sozialgesetzbuch Neuntes Buch
                Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
                In der Fassung des Gesetzes zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen vom 23. April 2004 (BGBl. I S. 606)
                § 53
                Reisekosten
                (1) Als Reisekosten werden die im Zusammenhang mit der Ausführung einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben erforderlichen Fahr-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten übernommen; hierzu gehören auch die Kosten für besondere Beförderungsmittel, deren Inanspruchnahme wegen Art oder Schwere der Behinderung erforderlich ist, für eine wegen der Behinderung erforderliche Begleitperson einschließlich des für die Zeit der Begleitung entstehenden Verdienstausfalls, für Kinder, deren Mitnahme an den Rehabilitationsort erforderlich ist, weil ihre anderweitige Betreuung nicht sichergestellt ist, sowie für den erforderlichen Gepäcktransport.
                (2) Während der Ausführung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden Reisekosten auch für im Regelfall zwei Familienheimfahrten je Monat übernommen. Anstelle der Kosten für die Familienheimfahrten können für Fahrten von Angehörigen vom Wohnort zum Aufenthaltsort der Leistungsempfänger und zurück Reisekosten übernommen werden.
                (3) Reisekosten nach Absatz 2 werden auch im Zusammenhang mit Leistungen zur medizinischen Rehabilitation übernommen, wenn die Leistungen länger als acht Wochen erbracht werden.
                (4) Als Fahrkosten ist für jeden Tag, an dem der behinderte oder von Behinderung bedrohte Mensch den Ort der Ausführung der Leistung aufsucht, eine Entfernungspauschale für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und Ausführungsort von 0,36 Euro für die ersten zehn Kilometer und 0,40 Euro für jeden weiteren Kilometer anzusetzen. Bei einer erforderlichen auswärtigen Unterbringung ist für die An- und Abreise sowie für Familienheimfahrten nach Absatz 2 eine Entfernungspauschale von 0,40 Euro für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen dem Ort des eigenen Hausstands und dem Ort der Ausführung der Leistung anzusetzen. Für die Bestimmung der Entfernung ist die kürzeste Straßenverbindung maßgebend. Kosten für Pendelfahrten können nur bis zur Höhe des Betrages übernommen werden, der bei unter Berücksichtigung von Art oder Schwere der Behinderung zumutbarer auswärtiger Unterbringung für Unterbringung und Verpflegung zu leisten wäre."

                LG, amai

                Kommentar


                  #9
                  AW: Bin neu und habe gleich eine Frage

                  Hallo Amsel,

                  geht vielleicht über das Schulamt der Stadt etwas? Bei meiner Tochter war das ganz einfach. Allerdings sind wir aus NRW, und Bildung ist ja Ländersache. Das städtische Schulamt war eh für die Fahrten zur Schule zuständig, und Praktika sind ja schulische Pflichtveranstaltungen. Deshalb war das mit der Beförderung nie ein Thema. Ich musste nur jedes Mal eine Bescheinigung des Praktikumsbetriebes einreichen, wo drin stand dass Janina da von..... bis..... einen Praktikumsplatz hat. Danach habe ich immer ganz schnell die Kostenzusage bekommen. Wenn es mal (wegen der Zeiten) nicht anders machbar war, sogar Einzelbeförderung mit Taxi.

                  Viel Erfolg und liebe Grüße,

                  vom Krümelmonster

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Bin neu und habe gleich eine Frage

                    Hallo alle zusammen,
                    hatte die letzten Tage so viel um die Ohren, dass ich gar nicht mehr an den PC kam. Es ist, wie u.a. auch Krümelmonster schreibt, Ländersache. Und in Baden-Württemberg eben sehr kompliziert, aber eben gewollt, dass das Sache der Eltern ist. Das wußten wir bis vor wenigen Tagen nicht. Ändert aber auch nicht viel, außer, dass die Zeit drängt. Die Idee mit dem Behindertenbeauftragten von amai finde ich gut und werde mich nächste Woche drum kümmern.
                    Euch allen ein schönes Wochenende.

                    LG Amsel

                    Kommentar


                      #11
                      AW:Bin neu.../Fahrtkostenübernahme zum Praktikum

                      Hallo alle zusammen,
                      habe ja lange nichts von mir hören lassen. Inzwischen hat unser Sohn das 1. Praktikum (von dreien) hinter sich. Die Kosten wurden dann doch von der Eingliederungshilfe übernommen. Komischerweise hieß es ja zunächst, das Ganze müßte nach Stuttgart zur Bearbeitung, letztendlich wurde es dann aber in Heidelberg entschieden. Zuvor wurde Tobias ja noch vom Gesundheitsamt "begutachtet". Das war für uns vorher schon Streß, nach dem Termin ging es uns richtig gut. Wir können uns nicht erinnern, wann wir das letzte Mal soviel Verständnis für uns und unsere Probleme gezeigt bekamen. Die Ärztin war richtig kompetent, sehr nett und hat uns so viel Mut gemacht.
                      Aber das Thema ist noch nicht erledigt. Ich bin noch nicht zufrieden. Nur wird es ein langer Weg. Na ja, am Anfang stellt man sich das immer einfacher vor. Von Zeit zu Zeit werde ich Euch berichten.

                      Euch allen wünschen ich weiterhin viel Kraft für jeden einzelnen Tag,
                      liebe Grüße Amsel

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Bin neu und habe gleich eine Frage

                        Hallo Amsel,

                        auch dir viel und gutes Gelingen bei der Unterstützung deines Sohnes und vor allem, dass er selbst auch Spaß und Freude an seinem Praktikum hat. Auf deine weiteren Berichte sind wir gespannt und freuen uns darauf.
                        Ich habe deinen Beitrag aber jetzt in dieses Forum verschoben, da nur kurze Einträge in der Vorstellungsrunde stehen sollten. Dann wird es übersichtlicher.

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Bin neu und habe gleich eine Frage

                          Hallo Kirsten,
                          Ich dachte ja uch, dass es mittlerweile nicht mehr in die Vorstellungsrunde gehört und habe deshalb gestern einen Zusatz zum Betreff geschrieben. Man findet es auch besser, wenn man danach sucht. Danke für´s verschieben.
                          Tobias hatte wirklich sehr, sehr viel Spaß in der Werkstatt - er wollte gar nicht mehr zurück in die Schule. Und vor wenigen Tagen hat er erst wieder gefragt, wann er dahin zurück kann. Das ist doch echt schön!
                          Bis bald und viele Grüße
                          von Amsel

                          Kommentar

                          Online-Benutzer

                          Einklappen

                          28 Benutzer sind jetzt online. Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 28.

                          Lädt...
                          X