Die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (Hilfe zu angemessener Schulbildung) umfasst ggf. auch die Übernahme von Kosten für eine Fachkraft während des Schulunterrichts und in den Ferienzeiten sowie die Schülerbeförderung
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Gerichtsurteile zur Schulbegleitung
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AW: Gerichtsurteile im Bereich Sozialrecht
Ein positives Urteil zur Schulbegleitung
Das Gericht betont das Wahlrecht der Eltern zwischen der Sonderschule und einer Beschulung in der allgemeinen Schule. Dieses Wahlrecht müsse der Sozialhilfeträger respektieren. Mehr noch: Werde die Schulbegleitung verweigert, würde die "Schulwahlentscheidung der Eltern... und das Recht auf eine inkludierende Beschulung...unterlaufen."
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AW: Gerichtsurteile im Bereich Sozialrecht
Schulunterstützung behinderter Kinder auch in den Ferien
Karlsruhe: Behinderte Kinder können pädagogische Hilfen für ihren Schulbesuch gegebenenfalls auch während der Ferien beanspruchen. Nach einem inzwischen schriftlich veröffentlichten Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 26.07.2012 ist dies dann der Fall, wenn erlernte Fähigkeiten sonst während der Schulferien wieder verloren gehen. Danach muss die Sozialhilfe zudem auch die Fahrtkosten mit Auto oder Taxi zur Schule übernehmen, wenn eine andere Beförderung nicht möglich ist.
Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe, AZ.: S 1 SO 580/12 - 26.07.2012
Quelle: Kinder Spezial/Kindernetzwerk Ausgabe 44 Winter 2012/2013Zuletzt geändert von Kirsten; 16.01.2013, 09:22.
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Gerichtsurteile zur Schulbegleitung
1. Rechtsprechung-Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz, Az. 7 B 1154/12 OVG - Ämterstreit um die Notwendigkeit von Eingliederungshilfe darf nicht zulasten des Antragsstellers gehen
Eine Mutter beantragte für ihr autistisches Kind beim Landkreis eine lückenlose Schulbegleitung. Der Landkreis lehnt den Antrag ab, da er eine so umfassende Betreuung als nicht notwendig erachtete. Die Schule hingegen vertrat die Auffassung, dass sie ohne eine lückenlose Betreuung des Kindes eine Beschulung nicht bewerkstelligen könne, und schloss das Kind vom Schulbetrieb aus. [...]
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AW: Gerichtsurteile zur Schulbegleitung
[...] In einer einstweiligen Verfügung im November vorigen Jahres gab das Landessozialgericht dem Einspruch der Mutter statt und verurteilte den Kreis, die Kosten für den Schulassistenten zu übernehmen (wir berichteten). Seither wird Tamina an 17 Stunden in der Woche von einer sonderpädagogisch ausgebildeten Assistentin betreut. Gestern bestätigte das Sozialgericht Reutlingen die vorläufige Entscheidung des Landessozialgerichts. [...]
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AW: Gerichtsurteile im Bereich Sozialrecht
Jugendamt muss Kosten für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall einer Schulbegleiterin übernehmen
Eingliederungshilfe muss Bedarf im Einzelfall decken
Übernimmt das Jugendamt die Kosten für eine Schulbegleitung in Höhe eines bestimmten pauschalen Stundensatzes, so muss die Höhe des Stundensatzes geeignet sein, eine angemessene Hilfe darzustellen. Wird ein Stundensatz von 12,78 € bewilligt und wird dieser nur auf die Dauer der tatsächlichen Anwesenheit der Schulbegleitung beschränkt, liegt keine angemessene Hilfe vor, wenn damit zugleich Rücklagen für eine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gebildet werden sollen. Dies hat das Bayerische Verwaltungsgericht Würzburg entschieden. [...]
Den Volltext des Urteil gibt es bei openjur
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AW: Gerichtsurteile zur Schulbegleitung
In einem Eilverfahren hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen einen Kreis als Träger der Sozialhilfe verpflichtet, einem verhaltensauffälligen Schüler ab Beginn des neuen Schuljahres einen Integrationshelfer zur Begleitung während des Schulunterrichts zur Verfügung zu stellen. [...]
Einen weiteren Artikel zum gleichen Fall gibt es bei der Westen
Ergänzung am 19.01.2014: Volltext des GerichtsurteilsZuletzt geändert von Inge; 19.01.2014, 10:18.
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AW: Gerichtsurteile zur Schulbegleitung
Die Sozialhilfe muss nicht für die Schulbegleitung eines behinderten Kindes aufkommen, wenn der Hilfebedarf im Kernbereich der schulischen Arbeit besteht. Das hat das Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss entschieden (L 9 SO 222/13 B ER vom 17. Februar 2014). [...]
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Ergänzung:
Volltext des Urteils: sozialgerichtsbarkeit
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Weitere Ergänzung am 23.05.2014
[...] Für das Schuljahr 2014/2015 wollen die Kreise und kreisfreien Städte bei ihrer bisherigen Bewilligungspraxis der Schulbegleitung bleiben. Das Land wird sich allerdings an diesen Aufwendungen beteiligen. [...]Zuletzt geändert von Inge; 23.05.2014, 13:35.
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AW: Gerichtsurteile zur Schulbegleitung
Inklusion: Landkreis muss Kosten für Schulbegleiter tragen
Das LSG Stuttgart hat entschieden, dass der Sozialhilfeträger die Kosten für die erforderliche Schulbegleitung einer Grundschülerin mit Down-Syndrom bei Besuch einer Regelgrundschule mit inklusiver Beschulung im Rahmen der Eingliederungshilfe zu tragen hat, wenn sich die Schulbegleitung auf unterstützende Tätigkeiten beschränkt.
Weitere Infos: juris
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Kein Integrationshelfer für Nachmittage an Offener Ganztagsschule
[...] Eine vollständig kostenfreie Inanspruchnahme durch die Sozialhilfe komme aber nur in Betracht, wenn es sich um Leistungen „zur Erlangung einer angemessenen Schulbildung oder der hierzu erforderlichen Vorbereitung“ handelt. Die Maßnahme müsse „erforderlich“ sein, um das Eingliederungsziel zu erreichen.
Hier sei aber der Besuch der Offenen Ganztagsschule nicht „erforderlich“. Der Schulbesuch am Nachmittag sei vielmehr freiwillig. Es handele sich nur um ein außerunterrichtliches Angebot. Das angestrebte Bildungsziel könne auch ohne Besuch der Ganztagsschule erreicht werden. Die Hausaufgabenbetreuung könne Zuhause durchgeführt werden. [...]
Wegen grundsätzlicher Bedeutung hat das LSG die Revision zum Bundessozialgericht (BSG) in Kassel zugelassen.
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[...] Auf Antrag des Kindes hin hat das Sozialgericht Fulda dem Erstklässler im Eilverfahren Recht gegeben und eine Schulassistenz zugesprochen. Begründet hat es seine Entscheidung damit, dass die persönliche Assistenz in erster Linie nicht der Krankenbehandlung diene. Vorrangiges Ziel sei es vielmehr, dem Antragsteller den Besuch der Schule überhaupt erst zu ermöglichen. [...]
Außerdem sei die Leistung ganz offensichtlich auch als Lernhilfe beim Umgang mit der Erkrankung gedacht, um den Antragsteller auf lange Sicht unabhängig von Pflege zu machen. Das sei aber gerade Kernaufgabe der Eingliederungshilfe und nicht der Behandlungspflege. Außerdem ziele die persönliche Assistenz insgesamt auf Integration ab.
Eine Aufspaltung der einzelnen Tätigkeiten der Schulbegleitung sei ausgeschlossen. Die Hilfestellungen könnten wegen des Haftungsrisikos auch nicht vom Lehrpersonal übernommen werden, zumal der Ablauf des Schulunterrichts dadurch erheblich beeinträchtigt werde. Gegen die Entscheidung des Sozialgerichts hat der Vogelsbergkreis die Beschwerde beim Hessischen Landessozialgericht eingelegt. Das Verfahren wird dort unter dem Az. L 4 SO 23/17 B ER geführt. Eine Entscheidung liegt noch nicht vor. [...]
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Zitat von Inge Beitrag anzeigenQuelle und kompletter Text: Osthessen-News
Hallo zusammen,
3. 2 Hessisches Landessozialgericht, Beschluss v. 15.03.2017 - L 4 SO 23/17 B ER - rechtskräftig
Das Sozialgericht Fulda hat kürzlich den Vogelsbergkreis in einem einstweiligen Rechtschutzverfahren verpflichtet,
die Kosten für die erforderliche Schulbegleitung eines Sechsjährigen zu übernehmen, das Hessische LSG bestätigt dies jetzt.
http://tacheles-sozialhilfe.de/start...chiv/d/n/2179/
URTEIL:
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb...esgb&id=191811
LG
Monika
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Zuständigkeitsstreitigkeiten gehen nicht zu Lasten der Behinderten
Krankenkasse muss anstelle des Sozialhilfeträgers für Schulwegbegleitung zahlen
Zuständigkeitsstreitigkeiten zwischen verschiedenen Leistungsträgern dürfen nicht zu Lasten der Betroffenen gehen.
Dies führt dazu, dass die Krankenkasse in diesem Fall auch Sozialhilfeleistungen zu Gunsten des schwerbehinderten Schülers erbringen muss.
Nähere Informationen: CelleHeute
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Integrationshelfer für die Nachmittagsbetreuung in einer Offenen Ganztagsschule nicht ausgeschlossen
Behinderte Kinder können gegen den Sozialhilfeträger einen Anspruch auf Übernahme der Kosten für einen Integrationshelfer (Schulbegleiter) als Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung auch für Angebote der Nachmittagsbetreuung in einer Offenen Ganztagsschule haben. [...]Zuletzt geändert von Inge; 06.12.2018, 18:41.
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Zitat von Inge Beitrag anzeigenQuelle und kompletter Text: Pressemitteilung des BSG
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