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Gerichtsurteile zur Schulbegleitung

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    Gerichtsurteile zur Schulbegleitung

    Die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (Hilfe zu angemessener Schulbildung) umfasst ggf. auch die Übernahme von Kosten für eine Fachkraft während des Schulunterrichts und in den Ferienzeiten sowie die Schülerbeförderung
    Quelle und kompletter Text: Sozialgericht Karlsruhe

    #2
    AW: Gerichtsurteile im Bereich Sozialrecht

    Ein positives Urteil zur Schulbegleitung

    Das Gericht betont das Wahlrecht der Eltern zwischen der Sonderschule und einer Beschulung in der allgemeinen Schule. Dieses Wahlrecht müsse der Sozialhilfeträger respektieren. Mehr noch: Werde die Schulbegleitung verweigert, würde die "Schulwahlentscheidung der Eltern... und das Recht auf eine inkludierende Beschulung...unterlaufen."
    Mehr Infos unter: Bildung neu denken

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      #3
      AW: Gerichtsurteile im Bereich Sozialrecht

      Schulunterstützung behinderter Kinder auch in den Ferien

      Karlsruhe: Behinderte Kinder können pädagogische Hilfen für ihren Schulbesuch gegebenenfalls auch während der Ferien beanspruchen. Nach einem inzwischen schriftlich veröffentlichten Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 26.07.2012 ist dies dann der Fall, wenn erlernte Fähigkeiten sonst während der Schulferien wieder verloren gehen. Danach muss die Sozialhilfe zudem auch die Fahrtkosten mit Auto oder Taxi zur Schule übernehmen, wenn eine andere Beförderung nicht möglich ist.

      Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe, AZ.: S 1 SO 580/12 - 26.07.2012

      Quelle: Kinder Spezial/Kindernetzwerk Ausgabe 44 Winter 2012/2013
      Das Kindernetzwerk mit Sitz in Aschaffenburg ist eine Zeitschrift über Kinder und Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen
      Zuletzt geändert von Kirsten; 16.01.2013, 09:22.

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        #4
        Gerichtsurteile zur Schulbegleitung

        1. Rechtsprechung-Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz, Az. 7 B 1154/12 OVG - Ämterstreit um die Notwendigkeit von Eingliederungshilfe darf nicht zulasten des Antragsstellers gehen

        Eine Mutter beantragte für ihr autistisches Kind beim Landkreis eine lückenlose Schulbegleitung. Der Landkreis lehnt den Antrag ab, da er eine so umfassende Betreuung als nicht notwendig erachtete. Die Schule hingegen vertrat die Auffassung, dass sie ohne eine lückenlose Betreuung des Kindes eine Beschulung nicht bewerkstelligen könne, und schloss das Kind vom Schulbetrieb aus. [...]
        Quelle und kompletter Text: Antidiskriminierungsstelle

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          #5
          AW: Gerichtsurteile zur Schulbegleitung

          [...] In einer einstweiligen Verfügung im November vorigen Jahres gab das Landessozialgericht dem Einspruch der Mutter statt und verurteilte den Kreis, die Kosten für den Schulassistenten zu übernehmen (wir berichteten). Seither wird Tamina an 17 Stunden in der Woche von einer sonderpädagogisch ausgebildeten Assistentin betreut. Gestern bestätigte das Sozialgericht Reutlingen die vorläufige Entscheidung des Landessozialgerichts. [...]
          Quelle und kompletter Text (leider ohne Aktenzeichen): Tagblatt

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            #6
            AW: Gerichtsurteile im Bereich Sozialrecht

            Jugendamt muss Kosten für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall einer Schulbegleiterin übernehmen
            Eingliederungshilfe muss Bedarf im Einzelfall decken


            Übernimmt das Jugendamt die Kosten für eine Schulbegleitung in Höhe eines bestimmten pauschalen Stundensatzes, so muss die Höhe des Stundensatzes geeignet sein, eine angemessene Hilfe darzustellen. Wird ein Stundensatz von 12,78 € bewilligt und wird dieser nur auf die Dauer der tatsächlichen Anwesenheit der Schulbegleitung beschränkt, liegt keine angemessene Hilfe vor, wenn damit zugleich Rücklagen für eine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gebildet werden sollen. Dies hat das Bayerische Verwaltungsgericht Würzburg entschieden. [...]
            Quelle und kompletter Text: kostenlose Urteile

            Den Volltext des Urteil gibt es bei openjur

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              #7
              AW: Gerichtsurteile zur Schulbegleitung

              In einem Eilverfahren hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen einen Kreis als Träger der Sozialhilfe verpflichtet, einem verhaltensauffälligen Schüler ab Beginn des neuen Schuljahres einen Integrationshelfer zur Begleitung während des Schulunterrichts zur Verfügung zu stellen. [...]
              Quelle und kompletter Text: kle-point

              Einen weiteren Artikel zum gleichen Fall gibt es bei der Westen

              Ergänzung am 19.01.2014: Volltext des Gerichtsurteils
              Zuletzt geändert von Inge; 19.01.2014, 10:18.

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                #8
                AW: Gerichtsurteile zur Schulbegleitung

                Die Sozialhilfe muss nicht für die Schulbegleitung eines behinderten Kindes aufkommen, wenn der Hilfebedarf im Kernbereich der schulischen Arbeit besteht. Das hat das Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss entschieden (L 9 SO 222/13 B ER vom 17. Februar 2014). [...]
                Quelle und kompletter Text: Welt
                ____________________________________________

                Ergänzung:
                Volltext des Urteils: sozialgerichtsbarkeit
                ____________________________________________

                Weitere Ergänzung am 23.05.2014
                [...] Für das Schuljahr 2014/2015 wollen die Kreise und kreisfreien Städte bei ihrer bisherigen Bewilligungspraxis der Schulbegleitung bleiben. Das Land wird sich allerdings an diesen Aufwendungen beteiligen. [...]
                Quelle und kompletter Text: LVKM SH
                Zuletzt geändert von Inge; 23.05.2014, 13:35.

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                  #9
                  AW: Gerichtsurteile zur Schulbegleitung

                  Inklusion: Landkreis muss Kosten für Schulbegleiter tragen
                  Das LSG Stuttgart hat entschieden, dass der Sozialhilfeträger die Kosten für die erforderliche Schulbegleitung einer Grundschülerin mit Down-Syndrom bei Besuch einer Regelgrundschule mit inklusiver Beschulung im Rahmen der Eingliederungshilfe zu tragen hat, wenn sich die Schulbegleitung auf unterstützende Tätigkeiten beschränkt.
                  Das Urteil ist noch NICHT rechtskräftig.

                  Weitere Infos: juris

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                    #10
                    Kein Integrationshelfer für Nachmittage an Offener Ganztagsschule

                    [...] Eine vollständig kostenfreie Inanspruchnahme durch die Sozialhilfe komme aber nur in Betracht, wenn es sich um Leistungen „zur Erlangung einer angemessenen Schulbildung oder der hierzu erforderlichen Vorbereitung“ handelt. Die Maßnahme müsse „erforderlich“ sein, um das Eingliederungsziel zu erreichen.

                    Hier sei aber der Besuch der Offenen Ganztagsschule nicht „erforderlich“. Der Schulbesuch am Nachmittag sei vielmehr freiwillig. Es handele sich nur um ein außerunterrichtliches Angebot. Das angestrebte Bildungsziel könne auch ohne Besuch der Ganztagsschule erreicht werden. Die Hausaufgabenbetreuung könne Zuhause durchgeführt werden. [...]
                    Wegen grundsätzlicher Bedeutung hat das LSG die Revision zum Bundessozialgericht (BSG) in Kassel zugelassen.
                    Quelle und kompletter Text: anwalt.de

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                      #11
                      [...] Auf Antrag des Kindes hin hat das Sozialgericht Fulda dem Erstklässler im Eilverfahren Recht gegeben und eine Schulassistenz zugesprochen. Begründet hat es seine Entscheidung damit, dass die persönliche Assistenz in erster Linie nicht der Krankenbehandlung diene. Vorrangiges Ziel sei es vielmehr, dem Antragsteller den Besuch der Schule überhaupt erst zu ermöglichen. [...]
                      Außerdem sei die Leistung ganz offensichtlich auch als Lernhilfe beim Umgang mit der Erkrankung gedacht, um den Antragsteller auf lange Sicht unabhängig von Pflege zu machen. Das sei aber gerade Kernaufgabe der Eingliederungshilfe und nicht der Behandlungspflege. Außerdem ziele die persönliche Assistenz insgesamt auf Integration ab.
                      Eine Aufspaltung der einzelnen Tätigkeiten der Schulbegleitung sei ausgeschlossen. Die Hilfestellungen könnten wegen des Haftungsrisikos auch nicht vom Lehrpersonal übernommen werden, zumal der Ablauf des Schulunterrichts dadurch erheblich beeinträchtigt werde. Gegen die Entscheidung des Sozialgerichts hat der Vogelsbergkreis die Beschwerde beim Hessischen Landessozialgericht eingelegt. Das Verfahren wird dort unter dem Az. L 4 SO 23/17 B ER geführt. Eine Entscheidung liegt noch nicht vor. [...]
                      Quelle und kompletter Text: Osthessen-News

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                        #12
                        Zitat von Inge Beitrag anzeigen
                        Quelle und kompletter Text: Osthessen-News


                        Hallo zusammen,

                        3. 2 Hessisches Landessozialgericht, Beschluss v. 15.03.2017 - L 4 SO 23/17 B ER - rechtskräftig

                        Das Sozialgericht Fulda hat kürzlich den Vogelsbergkreis in einem einstweiligen Rechtschutzverfahren verpflichtet,
                        die Kosten für die erforderliche Schulbegleitung eines Sechsjährigen zu übernehmen,
                        das Hessische LSG bestätigt dies jetzt.
                        http://tacheles-sozialhilfe.de/start...chiv/d/n/2179/

                        URTEIL:
                        https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb...esgb&id=191811

                        LG
                        Monika

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                          #13
                          Zuständigkeitsstreitigkeiten gehen nicht zu Lasten der Behinderten

                          Krankenkasse muss anstelle des Sozialhilfeträgers für Schulwegbegleitung zahlen


                          Zuständigkeitsstreitigkeiten zwischen verschiedenen Leistungsträgern dürfen nicht zu Lasten der Betroffenen gehen.
                          Dies führt dazu, dass die Krankenkasse in diesem Fall auch Sozialhilfeleistungen zu Gunsten des schwerbehinderten Schülers erbringen muss.
                          Nähere Informationen: CelleHeute


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                            #14
                            Integrationshelfer für die Nachmittagsbetreuung in einer Offenen Ganztagsschule nicht ausgeschlossen

                            Behinderte Kinder können gegen den Sozialhilfeträger einen Anspruch auf Übernahme der Kosten für einen Integrationshelfer (Schulbegleiter) als Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung auch für Angebote der Nachmittagsbetreuung in einer Offenen Ganztagsschule haben. [...]
                            Quelle und kompletter Text: Pressemitteilung des BSG
                            Zuletzt geändert von Inge; 06.12.2018, 18:41.

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                              #15
                              Zitat von Inge Beitrag anzeigen
                              Quelle und kompletter Text: Pressemitteilung des BSG
                              Inge, der Link geht leider nicht.

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                                #16
                                Danke für den Hinweis. Jetzt müsste es funktionieren.
                                Zuletzt geändert von Inge; 06.12.2018, 19:24.

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