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Integrationshelfer in der Tagesstätte

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    Integrationshelfer in der Tagesstätte

    Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage an euch und erhoffe mir, hier eine Antwort zu finden. Es geht um den Anspruch eines Integrationshelfers in einer Heilpädagogischen Tagesstätte. Aufgrund von Fremd- und Eigengefährdung ist ein solcher dringend erforderlich.
    Werden die Kosten bei Bedarf immer vom Kostenträger übernommen, oder geht der Bezirk davon aus, dass der erforderliche Betreuungsbedarf mit den Kostensätzen abgedeckt ist? Gibt es da Ausnahmen, oder wie verhält sich da der Rechtsanspruch gegenüber dem Bezirk, bzw. dem Kostenträger?

    Im Voraus vielen Dank.

    #2
    AW: Integrationshelfer in der Tagesstätte

    Hallo Johanna,

    wenn ein persönlicher Assistent dringend erforderlich ist, muss die heilpädagogische Tagesstätte diesen Bedarf schriftlich begründen. Die Bezirke versuchen, sich vor den Kosten zu drücken, indem sie behaupten, dass das vorhandene Personal den Betreuungsbedarf der Kinder decken muss, aber dann muss eben begründet werden, warum das nicht so ist. Den Antrag an den Bezirk unterschreiben immer die Eltern, bei drohender Ablehnung muss man als Eltern sehr deutlich machen, dass man gewillt ist, dieses Recht durchzusetzen, also Widerspruch gegen Ablehnung einlegen und nach 3 Monaten Untätigkeitsklage einreichen, wenn noch kein Bescheid erfolgt ist.

    Eines kapier ich aber nicht: Ist denn der persönliche Assistent nur nachmittags notwendig, nicht vormittags in der Schule??? Warum ist das so? Das ist meiner Meinung nach die größte Schwachstelle in der Argumentation gegenüber dem Bezirk! Die Kostensätze für die heilpädagogischen Tagesstätten sind ja wohl so, dass dort je Gruppe eine Dreierbesetzung möglich sein müsste: Heilpädagoge und noch zwei Pflegekräfte!?

    Christine

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      #3
      AW: Integrationshelfer in der Tagesstätte

      Hallo Christine,

      zuerst einmal vielen Dank für deine schnelle Hilfe. Also das Kind besucht eine HPT, die unter einer anderen Trägerschaft, als die der Schule steht. Die Schule bedient sich keines Schulbegleiters, weil sie auch noch eine bessere Personal-Besetzung in der Klasse hat. Aber nachmittags sieht das anders aus. Du schreibst 3-er Besetzung einer HPT? Gilt das auch für Unterfranken? Meines Wissens sind die Gruppen in den meisten Fällen nur mit einer 2-er Besetzung ausgestattet. Wie wird denn überhaupt der Personalbedarf einer Gruppe berechnet? Müsste der Bezirk in schwierigen Fällen nicht gleich eine HPT mit mehr Personal ausstatten, statt immer diese zusätzlichen Einzelfallhelfer? Ich meine schon einmal gehört zu haben, dass das auch mit der Eingruppierung von Hilfebedarfsgruppen zu tun hat? Aber sicher bin ich mir da nicht. Kann auch sein, dass es im Zusammenhang mit den Wohnheimbedarf war. Da glaube ich, nimmt nämlich der jeweils zuständige Bezirk selbst die Einstufung vor.

      LG Johanna

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        #4
        AW: Integrationshelfer in der Tagesstätte

        Hallo Johanna,

        ich glaube nicht, dass Du mit einer solchen Argumentation durchkommst. Wenn Dein Kind vormittags keinen persönlichen Assistenten braucht, wird der Bezirk argumentieren, dass es auch nachmittags keinen braucht. Ich würde stattdessen dann besser für den ganzen Tag einen persönlichen Assistenten beantragen, das ist erfolgversprechener. Man könnte evtl. auch vormittags erst ab einer bestimmten Uhrzeit beantragen, indem man begründet, dass Dein Kind z.B. die ersten beiden Stunden sich noch auf seine Arbeit konzentrieren kann und die Probleme regelmäig später beginnen.

        Christine

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