Hallo zusammen,
wir haben eine schulpflichtige Tochter mit Mosaik-Trisomie 21.
Wir haben einen Antrag auf GU gestellt, da wir sie unbedingt an einer Regelschule beschulen lassen möchten.
Das AO-SF-Verfahren ist noch nicht abgeschlossen, ein Ergebnis kann erst im Mai erwartet werden, die Entscheidung des Schulamts erfolgt erst kurz vor den Sommerferien.
Die schulärztliche Untersuchung erfolgte im Dezember.
Zu diesem Zeitpunkt wussten wir Eltern noch nicht, dass für Kinder im LB-Bereich die flexible Einschulungsphase nicht gilt, sonst hätten wir bereits zu dem Zeitpunkt um eine Rückstellung gekämpft.
Die Schulärztin sagt mir jetzt auf Anfrage, unsere Tochter werde durch die Einschulung keinen gesundheitlichen Schaden nehmen. Es könne nun lediglich aus pädagogischen Gründen in Zusammenhang mit den Gutachterinnen und der Schulleitung eine Rückstellung beantragt werden. Sie bleibt also bei ihrer Meinung.
Natürlich werden wir nun versuchen, mit dem Kiga und der Heilpädagogin, die ebenfalls die Rückstellung befürworten, die Gutachterinnen zu motivieren, unsere Meinung zu teilen. Aber reicht das aus, wenn die Schulleitung eine Rückstellung befürwortet? Ist es nicht bereits ein Handicap, wenn die Schulärztin anderer Meinung ist?
Zählen kognitive und sprachliche Fähigkeiten auch zu den gesundheitlichen Gründen? Gerade in diesen Bereichen könnte unser Kind in dem weiteren Jahr im Kiga sehr viel nachholen.
Was haben wir nun für Möglichkeiten, erfolgreich die Rückstellung zu erwirken? Wer kennt "pädagogische Gründe", und /oder Inhalte von erfolgreich geführten Anträgen? Brauchen wir juristischen Beistand? Es ist doch ungerecht, diesen Menschen, die per se entwicklungsverzögert sind, nur 4 Jahre Grundschule zu bewilligen. Begründet wird dies ja damit, dass diese Kinder zieldifferent unterrichtet werden und es damit ja keine Verwertungsentscheidung für die nächsthöhere Klasse gibt (Auskunft Schulamt).
AnjaB
wir haben eine schulpflichtige Tochter mit Mosaik-Trisomie 21.
Wir haben einen Antrag auf GU gestellt, da wir sie unbedingt an einer Regelschule beschulen lassen möchten.
Das AO-SF-Verfahren ist noch nicht abgeschlossen, ein Ergebnis kann erst im Mai erwartet werden, die Entscheidung des Schulamts erfolgt erst kurz vor den Sommerferien.
Die schulärztliche Untersuchung erfolgte im Dezember.
Zu diesem Zeitpunkt wussten wir Eltern noch nicht, dass für Kinder im LB-Bereich die flexible Einschulungsphase nicht gilt, sonst hätten wir bereits zu dem Zeitpunkt um eine Rückstellung gekämpft.
Die Schulärztin sagt mir jetzt auf Anfrage, unsere Tochter werde durch die Einschulung keinen gesundheitlichen Schaden nehmen. Es könne nun lediglich aus pädagogischen Gründen in Zusammenhang mit den Gutachterinnen und der Schulleitung eine Rückstellung beantragt werden. Sie bleibt also bei ihrer Meinung.
Natürlich werden wir nun versuchen, mit dem Kiga und der Heilpädagogin, die ebenfalls die Rückstellung befürworten, die Gutachterinnen zu motivieren, unsere Meinung zu teilen. Aber reicht das aus, wenn die Schulleitung eine Rückstellung befürwortet? Ist es nicht bereits ein Handicap, wenn die Schulärztin anderer Meinung ist?
Zählen kognitive und sprachliche Fähigkeiten auch zu den gesundheitlichen Gründen? Gerade in diesen Bereichen könnte unser Kind in dem weiteren Jahr im Kiga sehr viel nachholen.
Was haben wir nun für Möglichkeiten, erfolgreich die Rückstellung zu erwirken? Wer kennt "pädagogische Gründe", und /oder Inhalte von erfolgreich geführten Anträgen? Brauchen wir juristischen Beistand? Es ist doch ungerecht, diesen Menschen, die per se entwicklungsverzögert sind, nur 4 Jahre Grundschule zu bewilligen. Begründet wird dies ja damit, dass diese Kinder zieldifferent unterrichtet werden und es damit ja keine Verwertungsentscheidung für die nächsthöhere Klasse gibt (Auskunft Schulamt).
AnjaB