Hallo Oliver,
erst mal herzlich willkommen hier im Forum!
Zu deiner Frage: War gerade auf der Suche nach einem Diagramm, das es mal gab, wie genau der Ablauf bei der Integration der Regelschule in Bayern ist. Finde das leider nur nicht mehr im Netz, aber ich hab's noch auf meinem Rechner gefunden. Ist zwar ein ganzer Artikel, aber der hilft euch bestimmt weiter. Pack ich dir in den Anhang zum Download. Auf S. 21 und 22 sind zwei sehr übersichtliche Flussdiagramme. Ich hoffe, der Stand ist noch aktuell.
Aber ansonsten noch, soweit ich da noch fit bin: Wenn du die Grundschule auf deiner Seite hast, ist das Ganze m.E. nicht mehr so wirklich problematisch. Es geht jetzt nur noch darum, inwieweit ihr zusätzliche Unterstützung durch den
mobilen sonderpädagogischen Dienst(MSD) benötigt. Dies geschieht in Absprache mit einer entsprechenden Förderschule. Ob das in eurem Bereich die "alte" Förderschule ist, kommt darauf an, ob ihr in deren Einzugsbereich wohnt, denke ich. Ansonsten ist Ansprechpartner die Förderschule, die für die Grundschule zuständig wäre. Adressen findest du in
unserer Datenbank.
Im Übrigen: Integrationshelfer ist nicht gleich MSD, da ersterer NICHT für sonderpädagogische Förderung zuständig ist (sh. auch das
Gerichtsurteil des OVG Rheinland-Pfalz)!
Wer jetzt konkret die aktive Teilnahme feststellen muss, bin ich mir momentan nicht sicher. Die Kriterien dafür sind:
Eine Schülerin oder ein Schüler kann aktiv am gemeinsamen Unterricht der allgemeinen Schule teilnehmen, wenn sie oder er dort, gegebenenfalls unterstützt durch Maßnahmen des Art. 21 Abs. 3[=MSD], überwiegend in der Klassengemeinschaft unterrichtet werden, den verschiedenen Unterrichtsformen der allgemeinen Schule folgen und dabei schulische Fortschritte erzielen kann sowie gemeinschaftsfähig ist. (BayEUG Art 41 Abs.1)
Weiter heißt es in Art. 41 Abs.3:
Die Anmeldung an einer Förderschule soll nur erfolgen, wenn die Grundschule festgestellt hat, dass die Voraussetzungen des Abs. 1 Sätze 1 und 2 für eine Unterrichtung an der Grundschule nicht gegeben sind.
Demzufolge würde es genügen, wenn die Grundschule der Ansicht ist, das Kriterium der aktiven Teilnahme könnte erfüllt werden. Allerdings geht es hier - glaube ich - um die Einschulung und bei euch ist es ja ein Wechsel.
Auf der Seite von
Gemeinsam Leben - Gemeinsam Lernen e.V. findest du Ansprechpartner für die Beratung in Bayern, an die sich auch Schulleiter wenden können. Die Beraterin für Integrationshelfer, Frau Buchschuster, ist auch aus Schwaben und hat uns schon mal Infos zur Integration zur Verfügung gestellt.
So, ich hoffe, das bringt dich schon mal ein bisschen weiter. Würde mich freuen, wenn du Bescheid gibst, wie's gelaufen ist, dann können alle, die künftig eine ähnliche Situation haben, das hier nachlesen.
Viele Grüße,
Holger