AW:Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW
Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Ursula von der Leyen, die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Johanna Wanka, und der Präsident der Kultusministerkonferenz, Stephan Dorgerloh, haben am heutigen Montag gemeinsam die Nationale Konferenz "Inklusion gestalten - gemeinsam. kompetent. professionell" im Café Moskau in Berlin eröffnet.
Ein Schild mit der Aufschrift Inklusion Bild: © Sascha Bergmann - Fotolia.com
Über 400 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Wissenschaft, Politik, der Bildungsverwaltung und Bildungspraxis werden noch bis morgen darüber diskutieren, wie das gemeinsame Lernen von behinderten und nicht behinderten Menschen ausgebaut und die Aus- und Fortbildung der pädagogischen Fachkräfte für inklusive Bildung weiterentwickelt werden kann.
Mit der im Jahr 2009 ratifizierten Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte der Menschen mit Behinderungen hat sich Deutschland in Artikel 24 dieser Konvention verpflichtet, ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen zu gewährleisten.
Anlässlich der Eröffnung sagte Ministerin von der Leyen: "Ein ganz Zentrales Ziel bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist das gemeinsame Lernen von jungen Menschen mit und ohne Behinderung. Heute bringen wir die wichtigsten Beteiligten in Bund und Ländern und die Behindertenverbände an einen Tisch, damit wir zügig Fortschritte machen. Inklusives Lernen soll im ganzen Land selbstverständlich werden. Wir wollen, dass Menschen mit Behinderung ganz normal am Arbeitsleben teilnehmen, die beste Voraussetzung dafür ist gute Bildung. Ich wünsche mir insbesondere, dass mehr schwerbehinderte Jugendliche eine betriebliche Ausbildung aufnehmen. Das muss uns die gemeinsame Anstrengung wert sein."
Bundesbildungsministerin Wanka erklärte: "Bei der Umsetzung inklusiver Bildung müssen wir uns auf solides Wissen stützen, wenn Reformen in der Praxis erfolgreich sein sollen. Wir werden unsere Forschungsförderung in diesem Bereich deshalb gezielt weiter ausbauen." Wanka betonte, dass es sich auszahle, in eine qualitativ hochwertige inklusive Bildung zu investieren. "Jeder Cent ist dafür gut angelegt", sagte die Ministerin. Mit Blick auf die Umsetzung inklusiver Bildung an den Schulen, wies die Bundesbildungsministerin darauf hin, dass die Schließung von Förderschulen aus Kostengründen der falsche Weg sei. "Inklusion darf kein Vorwand für ein Sparprogramm der Länder sein", unterstrich Wanka.
Der Präsident der Kultusministerkonferenz, Sachsen-Anhalts Kultusminister Stephan Dorgerloh, betonte: "Inklusion ist nicht nur eine Sache der Schule, sondern der gesamten Gesellschaft. Viele müssen mitgenommen und überzeugt werden, damit Inklusion gelingt und ein Gewinn für alle ist. Der Anteil des gemeinsamen Unterrichts ist in den letzten Jahren erfreulich gewachsen. Dennoch wird uns das Thema auch in den kommenden Jahren begleiten, und es werden erhebliche Anstrengungen notwendig sein, um Inklusion erfolgreich zu gestalten. Dazu gehören auch gut ausgebildete Lehrkräfte."
In ihren Eröffnungsstatements betonten die Vertreter von Bund und Ländern die gemeinsame Verantwortung bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und äußerten die Erwartung, dass die nationale Konferenz "Inklusion gestalten - gemeinsam. kompetent. professionell", dazu beiträgt, das Thema Inklusion noch stärker als gesamtgesellschaftliche Herausforderung in der Öffentlichkeit zu verankern.
Für die die nationale Konferenz "Inklusion gestalten - gemeinsam. kompetent. professionell" wurde ein Internetportal eingerichtet, das die wichtigsten Ergebnisse der Veranstaltung dokumentieren wird:
www.konferenz-inklusion-gestalten.de
Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung vom 17.06.2013
1 Leitgedanken
1.1 Leitbild
Gemeinsam leben und lernen!
Alle Kinder sind individuell und jedes auf seine Art besonders. Wenn Schule gemäß ihres Auftrags auf einzelne Kinder mit ihren Fähigkeiten eingeht und sie fördert, kann und muss dies auch für Kinder mit besonderem Förderbedarf gelten. Schon 1994 wurde in der Salamanca-Erklärung für notwendig erklärt, Kinder mit besonderen Förderbedürfnissen innerhalb einer Regelschule zu unterrichten.
Gemeinsamen Unterricht sehen wir als Chance und Herausforderung, gemeinsam mit- und voneinander zu lernen, miteinander zu leben und sich gegenseitig zu helfen und zu unterstützen.
1.2 Rechtlicher Rahmen
(aus Handreichung für das Feststellungsverfahren nach der AO-SF und für die sonderpädagogische Förderung im Kreis Siegen-Wittgenstein, Kapitel 7)
Nach § 2 des Schulgesetzes (9) des Landes NRW vom 15.02.2005 werden „Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen ... besonders gefördert, um ihnen durch individuelle Hilfen ein möglichst hohes Maß an schulischer und beruflicher Eingliederung, gesellschaftlicher Teilhabe und selbstständiger Lebensgestaltung zu ermöglichen“.
Nehmen Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf am Gemeinsamen Unterricht in der Grundschule teil, so werden sie aufgrund ihres Förderbedarfs zielgleich oder zieldifferent unterrichtet.
Zielgleiche Förderung:
Kinder mit den Förderschwerpunkten Sehen, Hören, Kommunikation, emotionale und soziale Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung oder Sprache werden im Gemeinsamen Unterricht nach den Richtlinien und Lehrplänen der Grundschule unterrichtet.
Zieldifferente Förderung:
Für Kinder mit dem Förderschwerpunkt Lernen oder Geistige Entwicklung gelten die Ausbildungsordnungen, Richtlinien und Lehrpläne der entsprechenden Förderschule.
2 Allgemeine Bedingungen für den GU an der GGS Kaan-Marienborn
2.1 Lehrkräfte
In den GU-Klassen unterstützt eine Förderlehrkraft die Klassenlehrkräfte. An unserer Schule gibt es zwei Förderlehrkräfte: Frau Weller und Herrn Heß. Diese arbeiten eng mit der Klassenlehrkraft zusammen. Beide Lehrkräfte sind für die Entwicklung und Förderung der Kinder mit Förderbedarf zuständig: Die Förderlehrkraft im Besonderen, die Grundschullehrkraft im Allgemeinen.
Wöchentlich werden die zukünftigen Unterrichtsinhalte besprochen, Beobachtungen und Informationen hinsichtlich der GU-Kinder ausgetauscht und der weitere Verlauf der Förderung geplant (siehe Förderpläne) bzw. die Fördermaßnahmen auf ihren Erfolg hin überprüft.
Da die GU-Lehrkraft nicht in allen Stunden in der Klasse anwesend ist, wird gemeinsam überlegt, wie Förderkinder in diesen Stunden unterstützt werden können.
2.2 Räumliche Voraussetzungen
In den Klassenräumen wird den Bedürfnissen des GUs Rechnung getragen. Es ist möglich je nach Bedarf mit GU-Kindern an einem einzelnstehenden Tisch für andere Kinder störungsfrei zu arbeiten.
Aufgrund der beschränkten räumlichen Verhältnisse der Grundschule Kaan-Marienborn gibt es leider keinen eigenen GU-Förderraum.
Die Einzel-Kleingruppenförderung findet in der GU-Ecke des Kunstraumes statt. Neben einem Gruppenarbeitstisch werden hier auch alle GU-Materialien gelagert.
Die GU-Förderung hat Vorrang vor dem Kunstunterricht und einer anderen Belegung des Raumes.
Diese hier beschriebenen Möglichkeiten stellen lediglich Optionen dar. Ziel ist es, die Kinder weitgehend im Klassenverband zu belassen.
2.3 Klassengrößen
Nicht in allen Unterrichtsstunden ist ein GU-Lehrer unterstützend in der Klasse. Dies bedeutet für die unterrichtenden Lehrer ein erhöhtes Maß an Mehrarbeit. Daher sollen die GU-Klassen möglichst kleiner gehalten werden als die parallelen Klassen. Sinnvoll ist es, möglichst die GU-Kinder (eines Jahrganges) in einer Klasse zu „bündeln“, da so durch eine höhere Stundenzahl einer anwesenden Förderkraft ein kontinuierliches Arbeiten möglich wird. Eine Zahl von fünf GU-Kinder je Klasse sollte aber möglichst nicht überschritten werden.
2.4 GU-Förderschwerpunkte
Für Kinder mit Förderbedarf gibt es an Regelschulen folgende Förderschwerpunkte:
Sprache, emotionale und soziale Entwicklung, Hören und Kommunikation, Sehen, körperliche und motorische Entwicklung (zielgleiche Förderung),
Lernen und Geistige Entwicklung (zieldifferente Förderung).
Unsere Schule besuchen zurzeit fünf Kinder mit dem Förderschwerpunkt Sprache, vier Kinder mit dem Förderschwerpunkt Lernen und ein Kind mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung.
Mit anderen Förderschwerpunkten haben wir bisher noch keine Erfahrung gemacht. Auch aufgrund von personellen, räumlichen und materiellen Gesichtspunkten kann es sinnvoll sein, dass ein Kind eine Förderschule besucht, die umfangreicher auf die Bedürfnisse des jeweiligen Kindes Rücksicht nehmen kann.
3 Unterrichtliche Umsetzungen
GU-Kinder werden soweit wie möglich im Klassenverband unterrichtet, um gemeinsames Lernen zu ermöglichen. Entsprechend des Förderbedarfs erhalten sie zusätzliche Hilfen, insbesondere durch die Förderlehrkraft.
Darüber hinaus halten wir es für wichtig, GU-Kinder zusätzlich in Kleingruppen oder Einzelförderstunden zu fördern. Hier können – unabhängig vom Unterrichtsthema – gezielt wichtige Bereiche bearbeitet und vertieft werden.
Im Fach Mathematik hat es sich für Kinder mit dem Förderbereich Lernen als sinnvoll und förderlich herausgestellt, sie im Bereich „Zahlen und Operationen“ extern in einer Kleingruppe zu fördern. In vielen anderen Bereichen (Raum u. Form, Muster u. Strukturen, Größen u. Messen, Daten, Häufigkeiten u. Wahrscheinlichkeiten) arbeiten die Kinder ihren Möglichkeiten entsprechend und
Im Fach Deutsch werden GU-Kinder
Für beide Gruppen gilt aber, dass eine Einzel- oder Kleingruppenförderung erfolgt, um individuelle Schwierigkeiten aufzuarbeiten.
Im Bereich „soziale und emotionale Förderung“ ist die GU-Kraft im Unterricht anwesend und arbeitet bei besonderen Vorkommnissen mit dem Förderkind allein oder in einer Kleingruppe. In Einzelstunden erfolgt auch das Heranführen und Einarbeiten von Trainingsplänen. Durch diese Pläne soll eine schrittweise Verhaltensänderung bewirkt werden, indem Verhalten reflektiert und Regeln eingeübt werden.