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Unfallversicherung für pflegebedürftiges Kind

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    Unfallversicherung für pflegebedürftiges Kind

    Hallo zusammen,

    ich habe jetzt erst erfahren, dass die Unfallversicherung, welche ich für meinen geistig behinderten Sohn 2017 abgeschlossen hatte, ungültig ist.
    Durch Zufall entdeckte ich in den allgemeinen Versicherungsbedingungen die Klausel, dass Personen mit dauernder Pflebedürftigkeit (ab Pflegegrad 3) nicht versicherbar sind. Im Falle eines Unfalls würde die Versicherung also gar nichts zahlen. Die Versicherung habe ich inzwischen gekündigt.
    Jetzt bin ich auf der Suche nach einer neuen Unfallversicherung für meinen Sohn. Gerade für ihn ist dieses sehr wichtig, da er sehr unselbständig ist und Gefahren nicht erkennen kann. Er hat Pflegegrad 4. Die meisten Versicherungen schließen jedoch pflegebedürftige Personen aus.

    Kennt jemand eine Versicherung, die ihn versicherung würde?

    Vielen Dank für Eure Antworten.

    LG Simosa

    #2
    Hallo Simosa,

    Infos zum Thema findest Du zB im
    Versicherungsmerkblatt vom BVKM

    u.a auf der SEITE 10:


    …"Nach den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen sind Personen, die dauernd pflegebedürftig sind, sowie Menschen mit geistiger oder psychischer Behinderung nicht versicherbar. Danach ist pflegebedürftig, wer für die Verrichtung des täglichen Lebens überwiegend fremder Hilfe bedarf.

    Das heißt, dass für die Versicherung dieses Personenkreises der allgemeine Bedingungstext so verändert werden muss, dass auch für Menschen mit Behinderung entsprechender Versicherungsschutz geboten wird. Weiterhin ist zu beachten, dass bei den Leistungen eine „Vor-Invalidität“ gemäß Bedingungen berücksichtigt werden muss. Im konkreten Einzelfall kann das eine Kürzung der Versicherungsleistung bedeuten.

    Folgende Vereinbarungen sollten im Einzelfall getroffen werden:"....

    Komplette Infos:
    https://bvkm.de/wp-content/uploads/v...smerkblatt.pdf

    Infos von der Lebenshilfe:
    https://www.lebenshilfe.de/mitmachen/freunde/vrk/?L=0

    LG
    Monika

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      #3
      Hallo Simosa,

      informiere dich trotzdem mal bei der Bruderhilfe. (Versicherer im kirchlichen Raum) Dort gibt es sogar eine Sterbegeldversicherung für Menschen mit geistiger Behinderung im Angebot.

      LG

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        #4
        Hallo Simosa,

        ich habe in meinen Unterlagen noch einmal nachgeschaut. Ich hatte im Jahr 2015 mal eine Veranstaltung der Lebenshilfe zu diesem Thema besucht und mir Notizen dazu gemacht. Also bei der Bruderhilfe kann man sein Kind mit einer geistigen Behinderung z.B. bis 100 000€ Haftpflicht versichern.

        Es gibt, oder gab zumindest im Jahr 2015 auch eine Unfallversicherung für Menschen mit geistiger Behinderung. Nähere Informationen dazu müsstest du dir dann bei der Bruderhilfe anfragen.

        Ich würde es an deiner Stelle da ruhig einmal versuchen. Viel Erfolg und gerne kannst du uns auch wieder hier zum Thema berichten. Es treibt viele Eltern um.

        Liebe Grüße
        Kirsten

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