Hallo zusammen,
ich habe jetzt erst erfahren, dass die Unfallversicherung, welche ich für meinen geistig behinderten Sohn 2017 abgeschlossen hatte, ungültig ist.
Durch Zufall entdeckte ich in den allgemeinen Versicherungsbedingungen die Klausel, dass Personen mit dauernder Pflebedürftigkeit (ab Pflegegrad 3) nicht versicherbar sind. Im Falle eines Unfalls würde die Versicherung also gar nichts zahlen. Die Versicherung habe ich inzwischen gekündigt.
Jetzt bin ich auf der Suche nach einer neuen Unfallversicherung für meinen Sohn. Gerade für ihn ist dieses sehr wichtig, da er sehr unselbständig ist und Gefahren nicht erkennen kann. Er hat Pflegegrad 4. Die meisten Versicherungen schließen jedoch pflegebedürftige Personen aus.
Kennt jemand eine Versicherung, die ihn versicherung würde?
Vielen Dank für Eure Antworten.
LG Simosa
ich habe jetzt erst erfahren, dass die Unfallversicherung, welche ich für meinen geistig behinderten Sohn 2017 abgeschlossen hatte, ungültig ist.
Durch Zufall entdeckte ich in den allgemeinen Versicherungsbedingungen die Klausel, dass Personen mit dauernder Pflebedürftigkeit (ab Pflegegrad 3) nicht versicherbar sind. Im Falle eines Unfalls würde die Versicherung also gar nichts zahlen. Die Versicherung habe ich inzwischen gekündigt.
Jetzt bin ich auf der Suche nach einer neuen Unfallversicherung für meinen Sohn. Gerade für ihn ist dieses sehr wichtig, da er sehr unselbständig ist und Gefahren nicht erkennen kann. Er hat Pflegegrad 4. Die meisten Versicherungen schließen jedoch pflegebedürftige Personen aus.
Kennt jemand eine Versicherung, die ihn versicherung würde?
Vielen Dank für Eure Antworten.
LG Simosa