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Briefe vom versorgungsamt an Schule?

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    Briefe vom versorgungsamt an Schule?

    Liebe Miteltern!

    Im Elternbeirat der Schule meines Sohnes habe ich erfahren, dass es Familien gibt, denen Ärger mit dem Versorgungsamt droht, weil die Schule irgendwelche Fragebögen und Auskunftsanfragen nicht beantwortet hätte. Die SChule bestreitet, diese Schreiben erhalten zu haben. Gibt es hier ähnliche Fälle?
    (Ich meine mich erinnern zu können, das hier schon mal gelesen zu haben, finde es aber nicht mehr wieder)

    Ausserdem bemängelt das Amt, dass im chhulzeugnis die Art und Ausprägung der Behinderung nicht vermerkt sei. Bei wem ist das so?Ich würde mich sehr über eure Erfahrungen und meinungen zu diesem Thema freuen!

    #2
    AW: Briefe vom versorgungsamt an Schule?

    Hallo Mama von 3 f,


    Vielleicht in diesem Thread? Da wurde schon einmal ausgiebig zum Thema: Versorgungsamt-Schwerbehinderung, ausgetauscht.

    Kommentar


      #3
      AW: Briefe vom versorgungsamt an Schule?

      Zitat von mamavon3f Beitrag anzeigen
      Liebe Miteltern!

      Im Elternbeirat der Schule meines Sohnes habe ich erfahren, dass es Familien gibt, denen Ärger mit dem Versorgungsamt droht, weil die Schule irgendwelche Fragebögen und Auskunftsanfragen nicht beantwortet hätte. Die SChule bestreitet, diese Schreiben erhalten zu haben. Gibt es hier ähnliche Fälle?
      (Ich meine mich erinnern zu können, das hier schon mal gelesen zu haben, finde es aber nicht mehr wieder)

      Ausserdem bemängelt das Amt, dass im chhulzeugnis die Art und Ausprägung der Behinderung nicht vermerkt sei. Bei wem ist das so?Ich würde mich sehr über eure Erfahrungen und meinungen zu diesem Thema freuen!
      Ich staune gerade ... welches Versorgungsamt meinst Du denn? Das Zeugnis wurde bei mir nur ein einziges mal vom MDK verlangt. Dies war aber nicht rechtens, weil das Zeugnis weder die Art noch die Beeinträchtigungen die aus einer Behinderung vorgehen, beschrieben wurden. Das Zeugnis wird ja FÜR das Kind geschrieben. Natürlich positiv!

      Wie ist das überhaupt Datenschutzrechtlich zu betrachten? Was sind das für Bögen und wozu dienen diese? Was wird da von der Schule abgefragt?

      Also ich bin heutzutage nur noch vorsichtig. Ich würde das mal überprüfen ...

      Schönes Wochenende
      Anke

      Kommentar


        #4
        AW: Briefe vom versorgungsamt an Schule?

        Hallo mamavon3f,

        Zitat von Anke Beitrag anzeigen
        Wie ist das überhaupt Datenschutzrechtlich zu betrachten? Was sind das für Bögen und wozu dienen diese? Was wird da von der Schule abgefragt?
        ich kann die Worte von Anke nur bekräftigen! So was geht ja gar nicht

        Kommentar


          #5
          AW: Briefe vom versorgungsamt an Schule?

          Danke für die schnellen Antworten!
          Ja, wir vom Elternbeirat waren auch etwas erstaunt. Die Schule sagt auch, dass sie von rechtswegen her die Behinderung nicht im Zeugnis vermerken darf.
          Aber wie gesagt, es wurde angefragt.
          Bei einem Kind mit angeborener Hörschädigung geht das Amt wohl von einer wundersamen Spontanheilung aus......

          Kommentar


            #6
            AW: Briefe vom versorgungsamt an Schule?

            Hallo Mamavon3f,
            das Problem kenne ich von einer Mutter von Kind mit Down-Syndrom. Das Versorgungsamt hat aufgrund des (für eine Förderschulumgebung geschriebenen!) recht positiven Zeugnisses (Kind sei sehr selbstständig, etc.) den Schwerbehindertenstatus und vor allem das Merkzeichen H (Hilflosigkeit) und B (Begleitperson) löschen wollen bei der Weiterbewilligungs-Prüfung.

            Die Eltern haben sich einen Rechtsanwalt genommen.

            Die datenschutzrechliche Frage ist spannend, aber kann ich nicht verlässlich beantworten:

            Ich würde als Betroffener (Erziehungsberechtigter) das Versorgungsamt anschreiben und verlangen, dass Dir die Rechtsquelle genannt wird, aufgrund derer das Versorgungsamt ohne Wissen der Eltern Schulzeugnisse etc. von der Schule verlangt: Welche Rechtsquelle erlaubt die Übermittlung eines Schulzeugnisses Deines Kindes? Dann würde ich empfehlen, sich mit dieser Rechtsquelle an den Datenschutzbeauftragten des Landes Bayern Dr. Thomas Petri mit dieser Frage wenden (falls Du aus Bayern bist, sonst an Deinen zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten). Nach Art. 9 BayDSG (Bayerisches Datenschutzgesetz) kann sich jede BürgerIn, die sich durch öffentliche Stellen in seinen/ihren Datenschutz-Rechten verletzt fühlt, unmittelbar an den Landesbeauftragten für den Datenschutz wenden.

            Das Versorgungsamt muss als öffentliche Einrichtung auch einen eigenen behördlichen Datenschutzbeauftragten haben, an den ich die Frage auch richten würde. Leider muss man manchmal erleben, dass der behördliche Datenschutzbeauftragte nicht immer unabhängig zu sein scheint.

            Meines Wissens hat das Versorgungsamt nur das Recht, sogenannte "Sozialdaten" anzufordern. Sozialdaten sind aber meiner Meinung nach aus dem schulischen oder Tagesstätten-Bereich nur Daten vom Fachdienst (zum Beispiel Gutachten von Psychologe, etc.), aber eben nicht Schul-Zeugnise. Wenn diese meine Ansicht richtig ist (ich bin kein Jurist), dann dürfte ein Schul-Zeugnis vom Versorgungsamt überhaupt nicht für die Einstufung verwendet werden.

            Herzliche Grüße,
            Wolfgang

            Ergänzung: zum rechtlichen Hintergrund, ob und unter welchen Bedingungen Gesundheitsdaten in Schulzeugnisse dürfen, hat der Bayerische Landesdatenschutzbeauftragte schon 2008 Stellung bezogen, hier nachlesen.
            Zuletzt geändert von MDS; 24.11.2012, 16:26. Grund: Ergänzung

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              #7
              AW: Briefe vom versorgungsamt an Schule?

              Hallo Mamavon3f,
              kannst du "Ärger mit dem Versorgungsamt " näher erläutern?

              Wenn dem so ist und ausdrücklich die fehlende Beantwortung von Fragebögen seitens der Schule dafür verantwortlich gemacht werden, dann wird das doch irgendwo in einem Schreiben so auftauchen? Oder man könnte , da die Schule sagt , sie habe nie so etwas bekommen das Versorgungsamt um die fraglichen Fragebögen bitten. Ich würde diese dann allerdings an den Landes- und Bundesdatenschutzbeauftragten schicken mit der Bitte zu prüfen, ob diese so rechtlich in Ordnung sind?

              Es kommt sicher auch darauf an, wie die Schweigepflichtsentbindung im Antragsformular des Versorgungsamtes formuliert ist (oft sind diese online gestellt und daher einsichtbar). Um welches Bundesland geht es denn hier?

              Für Berlin z.B. sehe ich da nur eine sehr eingeschränkte Möglichkeit, die Schule anzufragen, nämlich wenn die Eltern diese selbst ins Spiel gebracht haben, oder Unterlagen der Schule zum Beispiel schon dem MDK zur Verfügung gestellt wurden (dem muss man übrigens auch nicht zustimmen, in den Begutachtungsrichtlinien des MDK steht:
              "Mit Einverständnis des Antragstellers sollen auch pflegende Angehörige, Lebenspartner oder sonstige Personen oder Dienste, die an der Pflege des Antragstellers beteiligt sind, befragt werden." Ich persönlich finde es auch nicht sinnvoll, da in einem Zeugnis alles positiv formuliert wird und Negatives deswegen wohl seltenst zu finden sein wird. Da die Schule auch keine *Pflegeeinrichtung* oder *Pflegedienst * ist wird die Pflege an sich dort auch wohl so gut wie nie thematisiert werden.)

              Im Antragsformular von Berlin kann man sogar explizit bestimmte Ärzte und Stellen von der Schweigepflichtsentbindung ausnehmen.


              http://www.berlin.de/imperia/md/cont.../sb_antrag.pdf
              "Einwilligungserklärung:
              Ich bin damit einverstanden, dass in dem - durch meinen Antrag / im Rahmen der vorgesehenen Nachprüfung
              von Amts wegen - nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) eingeleiteten Verwaltungsverfahren und
              einem sich evtl. anschließenden Widerspruchsverfahren bei den von mir benannten Ärzten, Psychologen, Krankenanstalten
              (auch private), gesetzlichen und privaten Renten-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherungsträgern einschließlich der medizinischen Dienste sowie sonstigen von mir benannten Stellen, Einrichtungen und Behörden
              die notwendigen Auskünfte und Unterlagen, auch soweit sie von anderen Ärzten und Stellen erstelltsind, von der Versorgungsverwaltung angefordert werden können.
              Ich stimme der Verwertung der Auskünfte und Unterlagen in diesem Verwaltungsverfahren ausdrücklich zu und
              entbinde die beteiligten Personen und Stellen insoweit von ihrer Schweigepflicht.
              Ich bin ferner damit einverstanden, dass die von mir genannten behandelnden Ärzte im Zusammenhang mit einer
              Anforderung von ärztlichen Unterlagen von dem/den geltend gemachten Antragsleiden Kenntnis erhalten.
              Folgende Ärzte und Einrichtungen schließe ich von dieser Einwilligung aus:_______________________
              ________________________________________________
              ________________________________
              Berlin, den ___________________ ______________________________________________"

              LG, amai

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                #8
                AW: Briefe vom versorgungsamt an Schule?

                Vielen lieben Dank für die ausführlichen Antworten! Ich glaube, das hilft uns enorm weiter! Wir als Elternbeirat werden wahrscheinlich den Leiter des Amtes mal zu einem Gespräch einladen.
                Ganz genau kenne ich en Wortlaut des Schreibens nicht, da es sich um eine andere Familie aus unserer Schule handelt.
                Wir als EB müssen und wollen nur irgendwie gut informiert sein, da die ganze Angelegenheit für die betroffene Familie, den EB und auch für die Schulleitung einfach nur blöde ist........
                Und da dachte ich, ich finde nirgens so schnell so viele durch Betroffenheit qualifizierte "Fachleute" wie hier- und ich hatte Recht!
                DANKE!

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