AW: Briefe vom versorgungsamt an Schule?
Hallo Mamavon3f,
kannst du "Ärger mit dem Versorgungsamt " näher erläutern?
Wenn dem so ist und ausdrücklich die fehlende Beantwortung von Fragebögen seitens der Schule dafür verantwortlich gemacht werden, dann wird das doch irgendwo in einem Schreiben so auftauchen? Oder man könnte , da die Schule sagt , sie habe nie so etwas bekommen das Versorgungsamt um die fraglichen Fragebögen bitten. Ich würde diese dann allerdings an den Landes- und Bundesdatenschutzbeauftragten schicken mit der Bitte zu prüfen, ob diese so rechtlich in Ordnung sind?
Es kommt sicher auch darauf an, wie die Schweigepflichtsentbindung im Antragsformular des Versorgungsamtes formuliert ist (oft sind diese online gestellt und daher einsichtbar). Um welches Bundesland geht es denn hier?
Für Berlin z.B. sehe ich da nur eine sehr eingeschränkte Möglichkeit, die Schule anzufragen, nämlich wenn die Eltern diese selbst ins Spiel gebracht haben, oder Unterlagen der Schule zum Beispiel schon dem MDK zur Verfügung gestellt wurden (dem muss man übrigens auch nicht zustimmen, in den Begutachtungsrichtlinien des MDK steht:
"
Mit Einverständnis des Antragstellers sollen auch pflegende Angehörige, Lebenspartner oder sonstige Personen oder Dienste, die an der Pflege des Antragstellers beteiligt sind, befragt werden." Ich persönlich finde es auch nicht sinnvoll, da in einem Zeugnis alles positiv formuliert wird und Negatives deswegen wohl seltenst zu finden sein wird. Da die Schule auch keine *Pflegeeinrichtung* oder *Pflegedienst * ist wird die Pflege an sich dort auch wohl so gut wie nie thematisiert werden.)
Im Antragsformular von Berlin kann man sogar explizit bestimmte Ärzte und Stellen von der Schweigepflichtsentbindung ausnehmen.
http://www.berlin.de/imperia/md/content/lageso/behinderte/sb_antrag.pdf
"Einwilligungserklärung:
Ich bin damit einverstanden, dass in dem - durch meinen Antrag / im Rahmen der vorgesehenen Nachprüfung
von Amts wegen - nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) eingeleiteten Verwaltungsverfahren und
einem sich evtl. anschließenden Widerspruchsverfahren bei den von mir benannten Ärzten, Psychologen, Krankenanstalten
(auch private), gesetzlichen und privaten Renten-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherungsträgern einschließlich der medizinischen Dienste sowie sonstigen von mir benannten Stellen, Einrichtungen und Behörden
die notwendigen Auskünfte und Unterlagen, auch soweit sie von anderen Ärzten und Stellen erstelltsind, von der Versorgungsverwaltung angefordert werden können.
Ich stimme der Verwertung der Auskünfte und Unterlagen in diesem Verwaltungsverfahren ausdrücklich zu und
entbinde die beteiligten Personen und Stellen insoweit von ihrer Schweigepflicht.
Ich bin ferner damit einverstanden, dass die von mir genannten behandelnden Ärzte im Zusammenhang mit einer
Anforderung von ärztlichen Unterlagen von dem/den geltend gemachten Antragsleiden Kenntnis erhalten.
Folgende Ärzte und Einrichtungen schließe ich von dieser Einwilligung aus:_______________________
________________________________________________
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Berlin, den ___________________ ______________________________________________"
LG, amai