Für das kommende Schuljahr hat sich bei uns nun der Bezirk Unterfranken dazu bereit erklärt, die Eingliederungshilfe für unseren Sohn zu übernehmen.
Zuvor war noch der Fachbereich Jugend und Familie für uns zuständig und die beiden Ämter haben sich darum "gestritten", ob eine Mehrfachbehinderung oder eine seelische Behinderung vorliegt.
Erst durch eine Ferndiagnose des Landesarztes wurde eindeutig, daß bei frühkindlichem Autismus eine Mehrfachbehinderung vorliegt.
Am vergangen Freitag waren zwei Beamte in der Schule und haben unseren Sohn begutachet um den weiteren Förderbedarf festzulegen und heute lag ein Schreiben in unserem Briefkasten, daß noch keine Kosten übernommen werden können, da erst noch geprüft werden muß. Der zuständigen Beamtin ist alles noch zu "schwammig".
Ich frage mich, ob das wieder eine Verzögerungstaktik ist. Nun hat fast zwei Jahre das Jugendamt Eingliederungshilfe bezahlt, der Bezirk übernimmt nun rückwirkend diese Kosten und für die bevorstehenden Kosten muß erst noch eine Überprüfung stattfinden.
Es ist nur noch eine Woche Schule und dann wird in den Ämtern wegen den Ferien nicht mehr viel los sein.
Ich bin gespannt, wie es nach den Ferien weitergeht. Wir sind am überlegen, gleich einen Rechtsanwalt zu beauftragen, da ich schon kommen sehe, daß am Schulbeginn weder die Schule, noch der HOrt, noch die Schulbegleitung genehmigt ist.
Hat noch jemand einen Rat?
LG v. Sanne
Zuvor war noch der Fachbereich Jugend und Familie für uns zuständig und die beiden Ämter haben sich darum "gestritten", ob eine Mehrfachbehinderung oder eine seelische Behinderung vorliegt.
Erst durch eine Ferndiagnose des Landesarztes wurde eindeutig, daß bei frühkindlichem Autismus eine Mehrfachbehinderung vorliegt.
Am vergangen Freitag waren zwei Beamte in der Schule und haben unseren Sohn begutachet um den weiteren Förderbedarf festzulegen und heute lag ein Schreiben in unserem Briefkasten, daß noch keine Kosten übernommen werden können, da erst noch geprüft werden muß. Der zuständigen Beamtin ist alles noch zu "schwammig".
Ich frage mich, ob das wieder eine Verzögerungstaktik ist. Nun hat fast zwei Jahre das Jugendamt Eingliederungshilfe bezahlt, der Bezirk übernimmt nun rückwirkend diese Kosten und für die bevorstehenden Kosten muß erst noch eine Überprüfung stattfinden.
Es ist nur noch eine Woche Schule und dann wird in den Ämtern wegen den Ferien nicht mehr viel los sein.
Ich bin gespannt, wie es nach den Ferien weitergeht. Wir sind am überlegen, gleich einen Rechtsanwalt zu beauftragen, da ich schon kommen sehe, daß am Schulbeginn weder die Schule, noch der HOrt, noch die Schulbegleitung genehmigt ist.
Hat noch jemand einen Rat?
LG v. Sanne