Hallo zusammen,
im Bezirk Unterfranken sind Bestrebungen im Gange, Menschen mit Pflegestufe 2 und 3 nur noch in Einrichtungen mit Versorgungsvertrag (Pflegeheime) unterzubringen. Ein einklagbares Recht auf Förderung besteht dann nicht mehr, ebensowenig wie das Recht auf Besuch einer Werkstätte oder einer Tagesförderstätte.
Den ausführlichen Text dazu habe ich auf meiner HP eingestellt:
http://www.homepage24.de/text_080593...1_deutsch.html
Wie läuft das bei anderen Eltern - in anderen Bezirken bzw. Bundesländern?
Viele Grüße
Inge mit Annika (*83 / Rett-Syndrom)
im Bezirk Unterfranken sind Bestrebungen im Gange, Menschen mit Pflegestufe 2 und 3 nur noch in Einrichtungen mit Versorgungsvertrag (Pflegeheime) unterzubringen. Ein einklagbares Recht auf Förderung besteht dann nicht mehr, ebensowenig wie das Recht auf Besuch einer Werkstätte oder einer Tagesförderstätte.
Den ausführlichen Text dazu habe ich auf meiner HP eingestellt:
http://www.homepage24.de/text_080593...1_deutsch.html
Wie läuft das bei anderen Eltern - in anderen Bezirken bzw. Bundesländern?
Viele Grüße
Inge mit Annika (*83 / Rett-Syndrom)