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    keine Eingliederungshilfe im Pflegeheim

    Hallo zusammen,

    im Bezirk Unterfranken sind Bestrebungen im Gange, Menschen mit Pflegestufe 2 und 3 nur noch in Einrichtungen mit Versorgungsvertrag (Pflegeheime) unterzubringen. Ein einklagbares Recht auf Förderung besteht dann nicht mehr, ebensowenig wie das Recht auf Besuch einer Werkstätte oder einer Tagesförderstätte.

    Den ausführlichen Text dazu habe ich auf meiner HP eingestellt:
    http://www.homepage24.de/text_080593...1_deutsch.html

    Wie läuft das bei anderen Eltern - in anderen Bezirken bzw. Bundesländern?

    Viele Grüße
    Inge mit Annika (*83 / Rett-Syndrom)

    #2
    sorry, hatte vergessen, mich einzuloggen und kann den Text jetzt nicht mehr ändern
    Dabei wollte ich den Text von der HP auch noch hier rein kopieren und tu' das jetzt auch noch:

    Keine Eingliederungshilfe für Menschen mit schwerer Behinderung in Unterfranken
    Immer wieder fordern Mitglieder des Bezirkstages Unterfranken, dass bestehende Wohneinrichtungen der Eingliederungshilfe Versorgungsverträge mit den Pflegekassen abschließen sollen, bzw. dass neu zu errichtende Heime für Menschen mit schwerer Behinderung nur noch mit Versorgungsvertrag zugelassen werden.

    Um welche Menschen geht es?

    Es geht um Menschen mit schweren und schwersten Behinderungen.

    *   Menschen, die ständig im Rollstuhl sitzen
    *   Menschen, die nur liegen können
    *   Menschen, die bei allen Verrichtungen des täglichen Lebens Hilfe benötigen.
    *   Menschen, die einen erheblichen dauernden Aufsichtsbedarf haben.
    Sie sind in den meisten Fällen bei ihren Eltern aufgewachsen und werden häufig nur deshalb in andere Hände gegeben, weil die Eltern keine Kraft mehr für diese Aufgabe haben.



    Was bedeutet es für diese Menschen, in einem Pflegeheim zu wohnen?

    Die Menschen mit schweren Behinderungen werden zu Pflegefällen für den Rest ihres Lebens degradiert. Die Fachleute, die sich um die dortigen Bewohner kümmern, sind nach Vorgaben der Pflegekasse Krankenschwestern und Krankenpfleger. Pädagogisch ausgebildete Mitarbeiter sind hier nicht vorgeschrieben. Selbst bei überdurchschnittlichem Engagement des vorhandenen Personals ist es deshalb kaum möglich, den besonderen Bedürfnissen von Menschen mit schweren Behinderungen nach Eingliederung in die Gesellschaft gerecht zu werden. Schon jetzt haben im Bezirk Unterfranken schwer behinderte Menschen, die in Wohnheimen leben, (als einzige in ganz Bayern!) kein Anrecht auf einen zweiten Lebensbereich außerhalb des Wohnheimes und somit keine Chance auf eine Teilnahme am öffentlichen Leben. In einem Pflegeheim sind fast ausschließlich Menschen mit schweren Behinderungen untergebracht. Somit ist auch die körperliche und seelische Belastung der Mitarbeiter wesentlich höher als in einem Wohnheim, in dem Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen untergebracht sind.

    Im Februar wurde ein erneuter Vorstoß gestartet, mit der Begründung, dass die für 2006 bereits um 3% gesenkte Bezirksumlage um einen weiteren Prozentpunkt gesenkt werden könnte - obwohl Unterfranken Bayernweit schon den niedrigsten Bezirksumlagesatz aufweist!

    Obwohl wir Eltern uns schon während der Bedarfserhebung in den Gesprächen deutlich gegen eine Einrichtung mit Versorgungsvertrag ausgesprochen haben, wurden unsere Vorbehalte und der Bedarf der behinderten Menschen auf Eingliederung in die Gemeinschaft missachtet. Am 11. Juli 2006 beschloss der Sozialausschuss des Bezirks, dass das in Planung befindliche Wohnheim für 24 der dort untergebrachten Menschen mit Versorgungsvertrag konzipiert wird. Dass in der geplanten Einrichtung eine Wohngruppe mit 12 werkstattfähigen Menschen für Eingliederungshilfe zugelassen wird, ist absolut kein Miteinander, sondern höchstens ein Nebeneinander, denn die Gruppen müssen räumlich und personell strikt getrennt betrieben werden. Das bedeutet, dass die Menschen in den Pflegegruppen weder ein Anrecht auf eine pädagogische Förderung haben, weder auf Integration noch auf Eingliederung in die Gesellschaft! Sie würden auf die Dauer von 20, 30, 40 oder mehr Jahren als ‚Pflegefälle’ eingestuft und würden weniger Förderung als ihre Nachbarn mit weniger Hilfebedarf erhalten!

    Es soll zwar einen "Eingliederungszuschlag" auf freiwilliger Basis durch den Bezirk geben, aber auf diesen Zuschlag gibt es keinen Rechtsanspruch, und zudem kann - wie der Bezirkstagspräsident schriftlich mitgeteilt hat - auch von Seiten des Bezirks (Zitat aus einem Schreiben:) "im Hinblick auf die Finanzsituation der Sozialsicherungssysteme und den derzeitigen Reformbemühungen keine Aussage über die Entwicklung der Sozialgesetzgebung in der Zukunft getroffen werden". Das heißt, dass sich die Eltern in blindem Vertrauen auf die freiwilligen Zahlungen des Eingliederungszuschlages durch den Bezirk verlassen sollen.

    Doch schon jetzt wird im Bezirk Unterfranken den Menschen, die in Einrichtungen leben und "keine restverwertbare Arbeitsleistung erbringen" können, (als einzigen in ganz Bayern!) der Besuch einer Tagesförderstätte konsequent seit dem Jahre 2000 verweigert. Wie sollten wir Eltern da noch Vertrauen in die Politik(er) des Bezirks haben?

    Ein weiteres Argument für einen Versorgungsvertrag ist nach Angaben des Bezirks, dass es in Wohnheimen der Eingliederungshilfe Probleme mit der Pflege gibt. (Zitat aus einem Schreiben:) "In diesem Zusammenhang dürfen wir auch auf Erfahrungen der Vergangenheit hinweisen, dass reine Eingliederungseinrichtungen aufgrund der nicht in ausreichender Anzahl vorhandener Pflegefachkräfte große Schwierigkeiten haben, die Erfordernisse einer professionellen Pflege sicherzustellen". Es wäre wünschenswert zu wissen, wie es sein kann, dass in Wohneinrichtungen der Eingliederungshilfe eine professionelle Pflege nicht sichergestellt werden kann. Diese Wohneinrichtungen wurden doch schließlich für Menschen mit Hilfebedarf konzipiert und gebaut. Bezieht sich diese Aussage auf Einrichtungen der Eingliederungshilfe, in denen homogene Gruppen von Menschen mit ausschließlich schweren Behinderungen betreut werden? Dieses würde sich dann durch die Änderung in heterogene Gruppen ändern lassen. Oder muss man tatsächlich davon ausgehen, dass dies ein generelles Problem aller Wohneinrichtungen ist?

    Wir Eltern wehren uns vehement dagegen, dass - aufgrund rigoroser Sparmaßnahmen - Menschen mit Pflegestufe 2 oder 3 das Recht auf Eingliederung in die Gesellschaft abgesprochen werden soll. Das Recht auf Eingliederungshilfe ist gerichtlich einklagbar. Muss jetzt jeder Mensch, der von dieser Entscheidung betroffen ist, einen Gerichtsprozess führen, um sein ihm zustehendes Recht zu bekommen? Was passiert mit den Menschen, bei denen die Eltern bzw. Angehörigen nicht prozessieren können - weil sie hoch betagt sind, weil sie keine Kraft mehr haben oder weil sie einfach um diese Möglichkeit nicht wissen - oder weil sie keine Angehörigen mehr haben?

    Falls es noch andere Eltern gibt, die mit den gleichen Schwierigkeiten zu kämpfen haben, würden wir uns über eine Rückmeldung per E-Mail zum Erfahrungsaustausch freuen.

    inge.rosenberger@gmx.de

    ************************************

    Erklärungen:

    Versorgungsvertrag:

    Wird von Pflegeheimen mit den Pflegekassen abgeschlossen. Einrichtungen mit Versorgungsvertrag erhalten von der Pflegekasse - je nach Pflegestufe - den Höchstsatz für stationäre Pflege. Das Personal in diesen Pflegeeinrichtungen besteht - nach Vorgaben der Pflegekassen - aus Krankenschwestern und Krankenpflegern. Pädagogisch ausgebildete Mitarbeiter sind hier nicht vorgeschrieben.

    In Einrichtungen der Eingliederungshilfe hat das Fachpersonal eine pädagogische Ausbildung. Diese Einrichtungen erhalten einen Pauschalbetrag von der Pflegekasse und werden größtenteils durch den Bezirk bzw. durch die Bezirksumlage finanziert.

    Eingliederungshilfe:

    Unter Eingliederungshilfe versteht man Hilfen für behinderte Menschen. Sie soll eine drohende Behinderung verhüten, eine vorhandene Behinderung und deren Folgen beseitigen oder mildern und behinderte Menschen in die Gesellschaft eingliedern. Die Eingliederungshilfe wird durch den Bezirk bzw. die Bezirksumlage finanziert.

    _

    Bezirksumlage (Quelle: Homepage des Bezirks Unterfranken):

    Die Landkreise und kreisfreien Städte in Unterfranken tragen als zweite kommunale Ebene über die Bezirksumlage einen Großteil der haushaltsrechtlichen Aufwendungen des Bezirks Unterfranken.

    Basis für die Berechnung der Bezirksumlage ist die Umlagekraft der Umlagezahler; diese setzt sich aus den Steuerkraftzahlen:

    · Grundsteuer A

    · Grundsteuer B

    · Gewerbesteuer

    · Einkommenssteuerbeteiligung

    · Umsatzsteuerbeteiligung und

    · 80 % der Gemeindeschlüsselzuweisungen zusammen.

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      #3
      Hallo Zusammen!

      Seit 1.September geht unsere 22 jährige Tochter, Sandra Pflegestufe II, in die einzige Behindertenwerkstatt in Jena/ Thüringen in den Förderbereich. Förderbereich oder Förderstätte übernimmt die Kosten das Sozialamt. Unsere Tochter hat einen Eingliederungsvertrag auf dem Blatt steht der Betrag was das Sozialamt alles für unsere Tochter an die Förderstätte- Förderbereich in der werkstatt leisten muß. Also Sandra bekommt weiterhin ihre Grundsicherung. das sozialamt zahlt ihren Platz und die versorgung.
      wir waren ein jahr zuvor erst beim Arbeitsamt gespräche geführt und anträge ausgefüllt und unterschrieben. dann mußte sandra zu einem arzt ja und dann zum schluß auf dem sozialamt. also wir haben als erstes mit der werkstattleitung gesprochen wie nun alles abläuft und sind dann die wege während der schulzeit gegangen und es gab keine probleme bei uns.

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        #4
        Hallo Inge,

        das finde ich mal sehr interessant oder vielmehr erschreckend, was da für Entwicklungen im Busche sind. Davon hab ich noch gar nichts mitbekommen!!

        Und was schreibst du noch? Es gibt nicht mal mehr ein Anrecht auf einen Platz in der Tagesförderstätte in Unterfranken? Auch das erschreckt mich sehr und macht die Richtung der Entwicklung nur zu deutlich... "satt, sauber, trocken" reicht dann wohl in Zukunft wieder?

        Gibt es schon Klagen in dieser Richtung, die anstehen und von denen du weißt? Vielleicht wird ja so ein Präzedenzfall geschaffen, der die ganze Entwicklung letztlich wieder rückgängig macht. Gerade ist doch erst das "Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz" (AGG) in Kraft getreten und da muss sich doch rechtlich wirklich was machen lassen! Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass das möglich sein soll, dass der Kostenträger die Eingliederungshilfe verweigert, was je de facto so der Fall ist, wie du es beschreibst.

        Ich möchte dich auf jeden Fall ermutigen, diese Plattform hier weiter für Informationen in diese Richtung zu benutzen! Denn je mehr Leute davon erfahren und in irgendeiner Weise tätig werden, umso mehr kann bewirkt werden.

        Bis bald,

        Holger
        Früher www.intakt.info

        jetzt Lehrer an einem Förderzentrum

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          #5
          Hallo zusammen,

          einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Förderstätte gibt es meines Wissens für einen erwachsenen Menschen mit Behinderung nicht.  Im Gegensatz zum Anspruch auf einen Platz in einer Werkstätte für behinderte Menschen (WfbM). Für jemanden, der/die nicht Werkstatt-fähig ist,  aber als noch förderfähig gilt, wird in unserer Gegend (Landkreise Rosenheim und Traunstein) durchaus versucht, Plätze in Förderstätten zu finden. Diese sind aber chronisch knapp und häufig kommen Schulabgänger dann erst in eine Warteschleife im Hotel Mama. Nach ein paar Wochen wird dann auch meist ein Platz frei. Wie das überhaupt geht? Dazu habe ich keine genaue Antwort bekommen. Aber es scheint, dass immer wieder neu bewertet wird, wer noch föderfähig ist und wer nicht mehr. Und wer nicht mehr förderfähig ist kommt ins Pflegeheim. Was immer die Kriterien für "förderfähig" sein mögen.

          Viele Grüße
          Günther

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            #6
            Hallo Guenther,

            einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Förderstätte oder in einem Wohnheim gibt es nicht, aber ein Recht auf Kostenübernahme durch die Eingliederungshilfe (EGH)
            Zitat auf der HP des Bezirks Unterfranken: "Diese Hilfen werden nur gewährt, wenn und solange nach der Besonderheit des Einzelfalles, vor allem nach Art oder Schwere der Behinderung, Aussicht besteht, dass die Aufgabe der Eingliederungshilfe erfüllt werden kann."
            Das bedeutet im Umkehrschluss, dass die Hilfen so lange gewährt werden müssen, wie sie ihre Aufgaben erfüllen - unabhängig von der Pflegestufe und des Alters. (Die EGH kennt auch keine Altersgrenze: Lebenshilfe)

            Ich bin sehr zuversichtlich, dass die Bestrebungen des Bezirks hier nicht greifen werden - zumindest nicht bei den Betroffenen, die sich dagegen wehren werden...

            Viele Grüße
            Inge



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              #7
              Hallo Inge,

              du hast schon Recht: der Bezirk muss die Kosten für den Platz in der Förderstätte übernehmen. Aber unter zwei Bedingungen:

              1. muss der behinderte Mensch einen Förderstättenplatz haben. Wenn keiner frei ist, kann er/sie keinen haben. Schon hat der Bezirk gespart. Und im Gegensatz zum WfbM-Platz gibt es keinen Rechtsanspruch auf einen Förderstätten-Platz.

              2. das Ziel der Eingliederungsmaßnahme "Förderstätte" muss laut Gesetz erreichbar sein. Die Kriterien dafür stehen nicht im Gesetz, sondern werden allenfalls auf dem Verwaltungsweg aufgestellt, wenn sie denn überhaupt formuliert werden. Was soll denn beispielsweise passieren, wenn die Förderstätte feststellt, dass Herr X in den vergangenen 12 Monaten keinen Fortschritt bei der Nahrungsaufnahme gemacht hat, keinen in der Beweglichkeit, keinen in der Körperhygiene, keinen in der Kontaktfähigkeit, keinen ... Bleibt der behinderte Mensch dann trotzdem in der Förderstätte (es könnte ja sein, dass er doch noch Fortschritte macht)? Oder muss er ins Pflegeheim um jemanden Platz zu machen, von dem/der man annimmt, dass er/sie noch Fortschritte machen wird???

              Die Argumentation gegenüber dem Bezirk Unterfranken sollte meines Erachtens sein, dass die Kriterien für die Einstufung in der Pflegeversicherung per definitionem nichts mit der Förderfähigkeit zu tun haben.

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                #8

                (Guenther @ 18. 09 2006, 22:37)
                Die Argumentation gegenüber dem Bezirk Unterfranken sollte meines Erachtens sein, dass die Kriterien für die Einstufung in der Pflegeversicherung per definitionem nichts mit der Förderfähigkeit zu tun haben.
                Hallo Günther,
                hier ein Text des BVKM:

                Hilfen zum Erwerb praktischer Kenntnisse
                Von § 55 Abs. 2 Nr. 3 SGB IX werden z.B. Maßnahmen erfasst, die behinderte Menschen dazu befähigen, Handgriffe und Verhaltensweisen zu erlernen, die sie – zumindest schrittweise – dazu befähigen, sich aufzurichten, weitgehend selbständig zu essen und die gemeinsamen Mahlzeiten mit anderen durch Blickkontakte, Gesten u.a. als Gemeinschaftserlebnis zu empfinden (HK-SGB IX, § 55, Rz. 39).
                Auf die Erfüllung bestimmter Erfolgskriterien kommt es dabei nicht an, denn Maßstab für die Hilfe zum Erwerb praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten ist ausschließlich die für den einzelnen betroffenen Menschen individuell erreichbare Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft. § 55 Abs. 2 Nr. 2 SGB IX verpflichtet somit dazu, auch bei Menschen mit schwersten Beeinträchtigungen ihrer körperlichen Funktionen und geistigen Fähigkeiten sorgfältig zu prüfen, ob in Teilbereichen der Lebensführung eine gewisse Selbständigkeit erlangt werden kann, die sich als Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft bewerten lässt (HK-SGB IX, § 55, Rz. 41,42).

                viele Grüße
                Inge

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                  #9
                  Gestern war eine Veranstaltung des St.-Josefs-Stiftes für die künftigen Bewohner des geplanten Heimes bzw. deren Eltern/Betreuer.

                  Der Stellenschlüssel für die geplante Einrichtung mit Versorgungsvertrag beträgt 1:1,3 (bei 24 Plätzen -> 18,48 Stellen)
                  Stellenplan:
                  5,5 Fachkräfte für Pflege
                  5,4 Hilfskräfte
                  7,56 pädagogisches Personal
                  3,5 pädagogisches Personal auf freiwilliger Basis der Bezirksverwaltung
                  (lt. Beschluss des Sozialhilfeausschusses vom 25.07.2006)

                  Sollten alle Stricke reißen, dann wäre der Stellenschlüssel jedoch nur noch 5,5 Fachkräfte für Pflege und 5,4 Hilfskräfte (Niveau Altenpflegeheim).



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                    #10
                    Hallo Inge,

                    1. Argumentation zur Förderstätte: ich schätze die Merkblätter des BVKM sehr. Sie müssen aber sehr kritisch gelesen werden. Zumindest im Merkblatt Grundsicherung unterscheidet der BVKM nicht zwischen seiner Rechtsauffassung, und gesicherter Rechtsprechung. Es ist natürlich legitim, eine Rechtsauffassung zu haben, aber für uns Eltern und Angehörige wird sie erst relevant, wenn sie gerichtlich bestätigt wird. Erst dann wird aus Hoffnung (einigermaßen) Sicherheit. Und so scheint mir auch mit das von dir zitierte Impulsreferat erst mal eine Rechtsauffassung zu sein.

                    2. Als Elternbeirat loten wir im Moment aus, welche Möglichkeiten es zur privaten (Vor-) Finanzierung von Wohnheim- und Förderstättenplätzen gibt. Ist das von dir genannte St.-Josefs-Stift vielleicht eine Einrichtung, die unter Elternbeteiligung entsteht? Wenn ja: wie kann ich die Leute dort kontaktieren?

                    Einen schönen Sonntag
                    Günther

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                      #11
                      Hallo Günther,
                      mit dieser Frage kannst Du Dich an Herrn Götz vom (St.-Josefs-Stift Eisingen wenden: Tel. 09306 / 209-0 oder/und an Herrn Pfarrer Schindelin von der Stiftung Wohnstätten für Behinderte (Leutfresserweg 29A, 97082 Würzburg). Auch Herr Schöbel vom Zentrum für Körperbehinderte kann Dir da evtl. weiterhelfen.
                      Soweit ich informiert bin, besteht die Möglichkeit, sich in Einrichtungen "einzukaufen". Was dieses für Vorteile bringt, kann ich Dir leider nicht sagen, und auch nicht, inwieweit die Eltern dann Mitspracherechte besitzen.

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                        #12
                        An alle Betroffenen
                        eine Stellungnahme

                        Zum Zeitpunkt einer Informationsveranstaltung, die das St. Josefs-Stift Eisingen am 14. Oktober 2006 zwischen 15:00 und 17:00 Uhr im Haus der Lebenshilfe in Aschaffenburg, anlässlich des geplanten Neubaus eines 12er-Wohnhaus für werkstattfähige Menschen mit Behinderung und eines 24er Wohnpflegeheims für Menschen der Pflegestufe II bis III in Aschaffenburg veranstaltete, wurde im Internet eine Diskussion über die künftige Ausrichtung der neuen Einrichtung diskutiert, die nicht den Zielen des St. Josefs-Stifts Eisingen entspricht.

                        Es entstand der Eindruck, dass der Bezirk Unterfranken Menschen mit schwerer Behinderung keine Eingliederungshilfe mehr gewähren will und damit diese „zu Pflegefällen für den Rest ihres Lebens degradiert“ (Inge R.) werden. Des weiteren entstand der Eindruck, dass das St. Josefs-Stift Eisingen als künftiger Träger der Einrichtung in Aschaffenburg eine „satt – sauber – trocken“– Politik unterstütze.

                        Gegen diesen Vorwurf möchte sich das St. Josefs Stift Eisingen deutlich verwehren. Das St. Josefs-Stift ist eine Einrichtung, die auf christlichen Wertgrundsätzen basiert und das Wohl des geistig behinderten Menschen in den Mittelpunkt ihres Handelns stellt. Auch wenn in Bayern der Rechtsanspruch eines Menschen mit Behinderung auf einen zweiten Lebensbereich nicht gesetzlich verankert ist, so hat sich das St. Josefs-Stift diesen bereits zur Maxime gemacht. In den Eisinger Einrichtungen hat jeder Bewohner einen Anspruch auf einen zweiten Lebensbereich, d.h. den halb- oder ganztägigen Besuch der Förderstätte oder die Arbeit in der WfbM. Zudem gewährleisten genaue Assistenzpläne für jeden Bewohner eine individuelle Förderung.

                        Diese Maxime gilt auch für den geplanten Neubau in Aschaffenburg. Das St. Josefs-Stift Eisingen wird keine Haus ohne zusätzliche Eingliederungsleistungen eröffnen. Unabhängig vom Abschluss eines Versorgungsvertrages wird im Alltag der Bewohner nicht erkennbar sein, ob die Pflegekasse die Einrichtung mitfinanziert. Es soll auf keinen Fall – etwa durch die Reduktion auf rein pflegerische Aspekte bzw. durch eine verwaltungstechnische Separation der Häuser – zu einer Isolation der Bewohner oder Wohngruppen kommen.

                        Statt dessen wird sich schon in der Architektur der Häuser widerspiegeln, dass die Wohnqualität und nicht die Versorgung im Vordergrund steht. Die Bewohner sollen ihre Individualität leben und am öffentlichen Leben teilhaben können. Deshalb werden jeweils vier Häuser mit kleinen Wohneinheiten von vier oder sechs Personen eine Einheit ergeben. Die kleinen Einheiten gewährleisten ein Höchstmaß an Selbstversorgung. Jeder Bewohner wird über sein eigenes großes Zimmer verfügen. Auch im sanitären Bereich wird die Intimsphäre gewahrt werden, denn es werden genügend sanitäre Räume architektonisch berücksichtigt. Der gemeinsame Innenhof von jeweils vier Häusern dient zum Austausch und zur Kontaktaufnahme mit Bewohner der benachbarten Wohneinheiten. Die Nähe der künftigen Einrichtung zur Werkstatt für behinderte Menschen und zum Haus der Lebenshilfe ermöglicht zukünftige Synergien (z.B. in der Versorgung oder Freizeitplanung) zu nutzen.

                        Worin liegen nun die Vorteile eines Versorgungsvertrages?
                        Die Stellenplanung beim Wohnpflegeheim (mit oder ohne Versorgungsvertrag) sieht bei einem Betreuungsschlüssel von 1:1,3, auf den das St. Josefs-Stift Eisingen Wert legt, 18,46 Stellen vor. Die gesamten Kosten würden vom Bezirk Unterfranken getragen und es wäre bei der Stellenbesetzung nicht festgelegt, ob es sich um pflegerisches oder heilpädagogisches Personal handelt. Dies ist bei einem Wohnpflegeheim mit Versorgungsvertrag anders. Die Pflegekasse finanziert nämlich ausschließlich pflegerisches Personal. Deshalb müssten bei einer Mischfinanzierung jene Stellen, die über den Anteil der Pflegeversicherung finanziert sind, ausschließlich mit pflegerischem Personal besetzt werden. Dies wären es 5,5 Fachkräfte und 5,4 Hilfskräfte. Die übrigen Stellen (im Umfang von 7,56 Stellen) könnten ausschließlich mit pädagogischen Personal besetzt werden.
                        Der eigentliche Vorteil einer solchen Mischfinanzierung wäre, dass der Bezirk Unterfranken mit Beschluss des Sozialhilfeausschusses vom 25. Juli 2000, der bis heute gültig ist, verbindlich zugesichert hat im Falle einer solchen Mischfinanzierung, 40 Prozent des gesparten Anteils in die Einrichtung zurückfließen zu lassen. Damit könnten für die Aschaffenburger Einrichtung bis zu 3,5 Stellen mehr geschaffen werden. Diese bis zu 3,5 Stellen würden in jedem Fall nur mit pädagogischen Kräften besetzt.

                        Das St. Josefs Stift wird versuchen diese Versorgungsverbesserung nach der Eröffnung der Einrichtung für die Bewohner durchzusetzen. Hierbei wird (auch gerichtlich) angestrebt, mit der Pflegekasse einen Versorgungsvertrag abzuschließen. Hierfür müssen in der Aschaffenburger Einrichtung aber die notwendigen Voraussetzungen geschaffen werden, d.h. mit der Eröffnung des Hauses wird neben 7,56 pädagogischen Stellen, 10,9 pflegerische Stellen eingerichtet. Die Arbeitsverträge mit dem pflegerischen Personal wird auf Zeitverträgen basieren, die auslaufen werden, falls ein Versorgungsvertrag mit Pflegekasse nicht zustande kommen. In diesem Fall werden künftig alle 18,46 Stellen vom Bezirk Unterfranken bezahlt und können dann ausschließlich mit pädagogischen Kräften besetzt werden. Der Vorteil von bis zu 3,5 zusätzlichen Stellen würde dann nicht mehr greifen.
                        Allein zur Verbesserung der Assistenz strebt das St. Josefs-Stift Eisingen den Abschluss eines Versorgungsvertrages an.

                        Um auch die Anfrage bezüglich einer privaten Mitfinanzierung von Wohnheim- und Förderstättenplätze zu beantworten: Das St. Josefs-Stift Eisingen prüft derzeit Möglichkeiten, wie ein solches System sozialgerecht eingeführt werden kann. Kapital soll bei der Belegung der Plätze keinen Vorzug bekommen. Eine sachliche Diskussion darüber wäre aber wünschenswert.

                        Viele Grüße
                        Ralf

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                          #13
                          Hallo,

                          St. Josefs-Stift
                          Es entstand der Eindruck, dass der Bezirk Unterfranken Menschen mit schwerer Behinderung keine Eingliederungshilfe mehr gewähren will und damit diese „zu Pflegefällen für den Rest ihres Lebens degradiert“ (Inge R.) werden.
                          Diesen Eindruck wollte und will ich keinesfalls erwecken. Mir geht es darum aufzuzeigen, dass Menschen in Pflegeheimen durch diesen Beschluss keinen einklagbaren Rechtsanspruch auf Eingliederungshilfe haben! Ich bestreite die guten Absichten des Bezirks hier nicht, aber die fehlende Rechtssicherheit kann im schlimmsten Fall die Minimalversorgung zur Tatsache werden lassen, und das wollen wir Eltern einfach nicht riskieren.

                          St. Josefs-Stift
                          Des weiteren entstand der Eindruck, dass das St. Josefs-Stift Eisingen als künftiger Träger der Einrichtung in Aschaffenburg eine „satt – sauber – trocken“– Politik unterstütze.
                          Sollte das wirklich so sein, möchte ich mich dafür entschuldigen, denn das ist nicht meine Meinung!
                          Ich würde mir jedoch wünschen, dass die Ausrichtung auf heterogene Gruppen, wie das St.-Josefs-Stift sie üblicherweise betreibt, auch in Aschaffenburg Realität wird und zwar ohne räumliche Trennung in verschiedenen Häusern.

                          Viele Grüße
                          Zuletzt geändert von Inge; 07.06.2007, 15:02.

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                            #14
                            Hallo,

                            das, was der Bezirk Unterfranken hier betreibt, ist ziemlich übel. Man will Kosten sparen und macht das auch noch unter dem Deckmäntelchen der Fürsorge für die behinderten Menschen. Ich frage mich, was ist denn, wenn die Pflegekassen auch nicht mehr bezahlen wollen oder können? Man kann nur hoffen, dass sich das, was in der deutschen Vergangenheit mit behinderten Menschen schon einmal passiert ist, nicht wiederholt. Damals waren es unter anderem auch Kostengründe, die "Unwerten" zu eliminieren.
                            Manchmal geht so ein Sinneswandel schneller als man denkt.
                            Ich jedenfalls habe Angst um meine Tochter. Ich habe mein Mädchen auch nicht Jahrzehnte gefördert und sie unter ganz normalen Bedingungen mitleben lassen, um sie in ein paar Jahren (ohnehin nur dann wenn meine eigenen Kräfte am Ende sind) ohne die für sie wichtige Förderung durch pädagogische Fachkräfte in einem Pflegeheim dahinsiechen zu lassen. Von Lebensqualität kann man dann wohl nicht mehr sprechen. Oder haben schwerstbehinderte Menschen darauf schon heute kein Anrecht mehr (aus Kostengründen!)


                            Grüsse
                            Rosmarie

                            Kommentar


                              #15
                              Hallo

                              ist es nicht schrecklich, in was für einer Welle wir uns bewegen? Es heißt, die öffentlichen Kassen sind leer und schon geht das Aussortieren los. Wer hat was für Rechte auf was? Wer bitte, kann aus kurzen Gesprächen nachvollziehen, was für Ansprüche auch mehrfach behinderte Menschen an das Leben haben? Unsere Kinder haben trotz ihrer Behinderung auch eine Zukunft vor sich. Wir haben mit viel Mühe und Fleiß über Jahre verantwortungsbewusste Vorsorge getroffen. Nicht nur durch unseren persönlichen Einsatz, sondern auch mit Hilfe der Krankenkassen und öffentlichen Geldern z.B. für die Frühförderung und Schulbesuch, konnten wir Erfolge in der Entwicklung unserer Kinder erleben.  Wie viel ist ein Menschenleben wert? Wer traut sich darüber eine Einteilung zu? Wer weiß es besser als wir, die Mutter bzw. der Vater, was das Kind fühlt, denkt und wie es liebt und auch leiden kann? Wenn ich meine Verantwortung für mein Kind einmal in "fremde"  Hände geben möchte oder auch muss, dann doch nur mit ruhigem Gewissen. So, wie ich auch meinen erwachsenen 1. Sohn in die Welt habe gehen lassen, so wie andere Eltern auch ihre Kinder in einen 2. Lebensabschnitt gehen lassen können. Ich möchte dann wissen, dass mein Kind auch in die Natur gehen kann, Bäume riechen, Vögel zwitschern hören, Hähne krähen und Hunde streicheln kann. Auch wenn es ein schwerer behinderter Mensch ist, so hat er doch wie alle anderen Menschen ein Recht auf Teilnahme am öffentlichen Leben. Man muss Menschen nach Ihrem Behinderungsgrad nicht aussortieren, sondern ein gemeinsames Leben der Menschen mit Behinderung ermöglichen. Die Solidarität innerhalb dieses Personenkreises sollte für uns alle beispielhaft sein. Eines der Wörter die mein Kind sprechen kann ist: helfen. Das hat es schon früh gelernt. Ich habe meinem Kind mit viel persönlichen Einsatz auf den Weg in das Leben geholfen, hoffentlich wird es nicht soweit kommen, dass ich ihn einmal als noch jungen Menschen, auf den Weg in ein Pflegeheim begleiten muss. Zumindest wenn es aus medizinischer Sicht nicht nötig wäre. Am Anfang wenn ein behindertes Kind in die Familie kommt, hat man viele Gleichgesinnte um sich herum. Man kämpft gemeinsam, man trinkt zusammen Kaffee, man holt sich Info´s. Je älter die Kinder werden, die Entwicklung auseinander geht, umso mehr wird aussortiert. Am Ende bleibt ein Häufchen mehrfach behinderte Menschen zurück und die sollen nun künftig gänzlich in ihre eigene Welt untergebracht werden? Es ist ein ewiger Kampf des Beweisens müssen, dass andere, fremde Menschen endlich einmal verstehen lernen, dass auch schwerstbehinderte Menschen ein Eigenleben haben mit manchmal viel mehr Gefühl und emotionalen Verstand als manch einer ihrer Mitmenschen ohne Behinderung. Man sieht es vielleicht nicht auf Anhieb, aber man kann es mit dem Herzen spüren.
                              Ich hoffe, mit meinen Zeilen etwas mehr Verständnis für unsere Sorgen um die Zukunft unserer Kinder hervorgeholt zu haben. Es liegt nicht immer nur am „besten“ Personalschlüssel. Die behinderten Menschen und der Umgang unter ihnen können manchmal mehr aus einer Isolation heraushelfen, als eine gute Krankenschwester, die sich sehr gut um sie kümmert. Selbstverständlich ist sie auch gefordert, aber das Zusammenleben von verschiedenen Behinderungsgraden schafft erst  eine Grundlage, in der die Bedürfnisse des Einzelnen auch abgedeckt werden könnten. Einen guten Mittelweg zu finden, dass sollte die Aufgabe sein. Ich hoffe mit meinen Zeilen niemand auf die Füße getreten zu sein, aber es sind meine Gedanken die einmal raus mussten. Es ging mir bei meinem Beitrag nicht um einen Angriff auf den Bezirk oder dem St. Josef Stift. Es bereitet mir nur Unbehagen, wie es sich im Moment alles so allgemein entwickelt. Es geht mir um dieses "Aussortieren". So, das war es jetzt aber.

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                                #16
                                AW: keine Eingliederungshilfe im Pflegeheim

                                Hallo zusammen,

                                zu diesem Thema passen sehr gut die Behindertenpolitischen Forderungen anlässlich der Bezirkstagswahlen am 28. September 2008

                                Förderstätten für Menschen mit schwerer und mehrfacher Behinderung

                                Gemäß einem auf Landesebene zwischen dem Sozialministerium, den Bezirken und den Einrichtungsträgern abgestimmten Konzept sollen behinderte Menschen, die die Voraussetzungen für eine Beschäftigung in einer Werkstatt nicht, nicht mehr oder noch nicht erfüllen, in Förderstätten/ Fördergruppen betreut und gefördert werden. Jedem erwachsenen Menschen mit Behinderung muss die Möglichkeit gegeben werden, den Werktag - neben seinem privaten Lebensumfeld in der Familie oder Wohngruppe - in einem zweiten Lebensraum zu verbringen. Für Menschen mit schwerer und mehrfacher Behinderung bietet die Förderstätte diesen zweiten Lebensraum an.

                                Diese Umsetzung des zweiten Lebensraums für Menschen mit schwerer und mehrfacher Behinderung in der Förderstätte erfolgt in Bayern in allen Bezirken bis auf den Bezirk Unterfranken. Sobald hier der Umzug von der Familie in die Wohnstätte erfolgt, bewilligt der Bezirk Unterfranken nur noch eine Tagesstruktur im Wohnheim.

                                Der Lebenshilfe-Landesverband Bayern fordert die Umsetzung des zweiten Lebensraums für Menschen mit schwerer und Mehrfachbehinderung in der Förderstätte in allen Bezirken. Der Bezirk Unterfranken wird aufgefordert, allen Menschen mit schwerer und mehrfacher Behinderung den Besuch der Förderstätte zu ermöglichen.
                                Quelle: Lebenshilfe-Landesverband Bayern

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                                  #17
                                  AW: keine Eingliederungshilfe im Pflegeheim

                                  Hallo zusammen,

                                  bei der Bezirkstagssitzung am 24.07.2008 war die Situation, die in den Behindertenpolitischen Forderungen aufgeführt wird, auch Thema.
                                  Die SPD-Fraktion hatte einen Antrag auf Tagesförderstätten als 2. Lebensraum, wie in der Förderstättenkonzeption (Seite 40/41) dargestellt wird, gestellt.
                                  Dieser Antrag wurde zwar angenommen, aber nach Ansicht der CSU-Fraktion und der Sozialverwaltung verstößt der Bezirk nicht gegen das Papier, wenn Förder- und Wohnbereich im gleichen Haus oder auf dem gleichen Grundstück sind.

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                                    #18
                                    AW: keine Eingliederungshilfe im Pflegeheim

                                    da zu der Bezirkstagssitzung auch Berichte in verschiedenen Tageszeitungen erschienen waren, hat unsere Elterninitiative "Teilhabe für alle" dann noch einen Leserbrief an das Main-Echo geschickt, der dann veröffentlicht wurde:

                                    Behinderte brauchen Wechsel zwischen Arbeit und Wohnen
                                    Man muss sich bei der Diskussion um einen zweiten Lebensbereich für die betroffenen Menschen auch vor Augen halten, dass Wohneinrichtungen, in denen Menschen mit schweren Behinderungen zusammengefasst werden und der Besuch einer externen Tagesförderstätte nicht möglich ist, die Entstehung von Behindertenghettos fördern. Zudem sind Unternehmungen außerhalb dieser Einrichtungen mangels Personal immer seltener möglich. Das Lebensumfeld der behinderten Menschen ist somit auf die Einrichtung und die dort lebenden und arbeitenden Menschen begrenzt.
                                    Für viele Bewohner hat diese Art des Wohnens gravierende Folgen: Aggressionen gegen sich selbst und andere; auch körperlicher und emotionaler Rückzug bis zur Selbstaufgabe sind möglich. Jeder "normale" Mensch würde bei diesen Lebensumständen ebenfalls geistige und seelische Schäden erleiden.

                                    Menschen mit (schweren) Behinderungen haben die gleichen Wünsche und Bedürfnisse wie wir alle und sollten deshalb - wie andere Menschen im gleichen Alter auch - durch den Wechsel zwischen einer Art Arbeitswelt und Wohnen einen möglichst normalen Tages-, Wochen- und Jahresrhythmus erleben. Auch der Kontakt mit anderen, nicht zum Wohnumfeld gehörenden Menschen sollte zum Alltag gehören und nicht nur durch besondere Unternehmungen möglich sein. Das sind Gegebenheiten, die wir für uns selbst als normal empfinden. Und ein solches Mindestmaß an Normalität muss auch für Menschen, die als "nicht werkstattfähig" definiert werden, möglich sein.

                                    Deshalb fordert die Elterninitiative "Teilhabe für alle" seit mehr als zwei Jahren Kleinstwohngruppen mit dem Besuch einer externen Tagesförderstätte. Denn auch nach dem Auszug aus dem Elternhaus darf man unseren behinderten Töchtern und Söhnen das Recht auf Normalität, Integration und Teilhabe nicht vorenthalten - auch nicht aus Kostengründen.

                                    Wir Eltern sind zutiefst enttäuscht, dass die Entscheidungsträger keinen Entschluss vor der Sommerpause gefasst haben, denn viele Eltern sind dringend auf die geplante Einrichtung angewiesen.

                                    Elterninitiative "Teilhabe für alle"

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                                      #19
                                      AW: keine Eingliederungshilfe im Pflegeheim

                                      Hallo miteinander,

                                      auf der Suche nach dem Anrecht auf einen 2. Lebensbereich habe ich dieses Thema gefunden und wollte nachfragen, wie es da in Unterfranken inzwischen aussieht: ist es inzwischen üblich, dass "nicht-werkstattfähige" Wohnheimbewohner eine Tagesförderstätte außerhalb des Wohnheims besuchen können?

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                                        #20
                                        AW: keine Eingliederungshilfe im Pflegeheim

                                        Hallo zippe,

                                        im Bezirkstag wurde im November 2008 dazu ein Beschluss gefasst: Externe Tafös auch für Heimbewohner.
                                        Es würde mich sehr interessieren, ob und wie das in der Praxis tatsächlich umgesetzt wurde und wird. Hat irgendjemand von Euch Rückmeldungen dazu?

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                                          #21
                                          Hallo ihr,
                                          habe versucht alles zu verstehen mit dem Versorgungsvertrag in Pflegeheimen.
                                          meine Tochter ist seid 01.03.17 in ein Wohnpflegeheim gezogen. Das Pflegeheim ist auch eine vollstationäre Einrichtung mit Versorgungsvertrag. Die Bewohner dort besuchen alle eine Tagesstätte. Es sind 3 Wohngruppen mit jeweils 8 Bewohner und es sind pro Schicht zwischen 3 und 4 Kräfte pro Wohngruppe da und es sind täglich 2 betreuungskräfte im Haus die Angebote anbieten oder auch mal einzelbetreuung machen. Es ist dort liebevoll, herzlich und familär.
                                          Sarah hat sich schnell eingelebt fühlt sich dort wohl und die Bewohner werden nicht in ihre Zimmer abgestellt sondern ins gruppengeschehen eingebunden.
                                          nun aber zu meiner Frage
                                          steht uns anteiliges Pflegegeld zu für die Zeit wo Sarah bei uns zu Hause ist?
                                          die Krankenkasse verneint es, da sie vollstationär ist. Aber das sind doch alle die, die in einem Wohnheim leben.
                                          oder liegt es am Versorgungsvertrag das wir da raus fallen?

                                          liebe Grüße

                                          Yvonne

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                                            #22
                                            Hallo Yvonne,

                                            schau mal hier:
                                            ----------------------

                                            Vollstationäre Pflege

                                            5. Pflege in einer Behinderteneinrichtung
                                            (§ 43 a SGB XI)


                                            ..."5.4.1. Ausnahme

                                            Wenn häusliche Pflegeleistungen und vollstationäre Pflegeleistungen in Einrichtungen der Behindertenhilfe kombiniert sind, dann zahlt die Pflegekasse den pauschalen Betrag der vollstationären Pflegeleistung (10 % des Heimentgelts bzw. maximal 266,- €) und das Pflegegeld für die tatsächlichen Pflegetage im häuslichen Bereich.

                                            Dabei zählen Teiltage (z.B. häusliche Pflege ab Freitagabend) als volle Tage. Die Höhe des Pflegegelds richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad. Bei der Ermittlung der zu Hause verbrachten Pflegetage ist der Kalendermonat immer mit 30 Tagen anzusetzen.

                                            Das sich ergebende anteilige Pflegegeld darf zusammen mit der Leistung bei vollstationärer Pflege den jeweiligen Pflegegrad festgelegten maximalen Sachleistungsbetrag bei häuslicher Pflege nicht übersteigen."....


                                            Komplette Info:
                                            http://www.betanet.de/betanet/sozial...flege-446.html

                                            § 43 a SGB XI
                                            https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__43a.html

                                            -----------------------

                                            LG
                                            Monika

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                                              #23
                                              Hallo Monika,

                                              ja ja so was du geschrieben hattest wurde mir das von der KK genehmigt und das Pfkegeheim hat mit der Kk gesprochen das es verkehrt sei da sie eine Pflegeeinrichtung mit Versorgungsvertrag sind. Sie zahlen nun 2005€ monatlich.
                                              und es aufgrund des versorgungsvertrages zahlt die KK mir nun beim Aufenthalt zu Hause oder Urlaub kein anteiliges Pflegegeld. Dachte dass es hier vielleicht jemanden gibt der es bestätigt das es richtig ist oder eben nicht korrekt ist.for mich ist das ja alles Neuland .

                                              liebe Grüße

                                              Yvonne

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                                                #24
                                                Hallo Yvonne,

                                                so weit ich das verstehe, wird das anteilige Pflegegeld nur gezahlt, wenn der behinderte Mensch in einer Einrichtung der Behindertenhilfe untergebracht ist. Bei Pflegeeinrichtungen mit Versorgungsvertrag ist das nicht möglich.
                                                Ich lade mal zwei Anhänge hoch, die meine Petition von 2007 betreffen. Dort sind auch einige Informationen aufgeführt.
                                                Auch bei meiner Petition an den Bayerischen Landtag sind einige Infos zu der unterschiedlichen Behandlung von behinderten Menschen mit und ohne "Werkstattfähigkeit":
                                                Angehängte Dateien

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                                                  Hallo Inge,

                                                  vielen Dank dann hat es sich hiermit bestätigt.
                                                  dann muss ich damit leben dass ich für Sarah kein anteiliges Pflegegeld bekomme.

                                                  liebe Grüße

                                                  Yvonne

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