Hallo,
eine Frage beschäftigt mich schon länger: Mein Sohn ist 2 1/2 und hat in seinem Behindertenausweis B,G, und H. eingetragen. Ein KFZ auf seinen Namen würde also von der KFZ-Steuer befreit.
Kann ich den auch ein KFZ der Eltern befreien lassen? Oder kann ich mein Auto auf meinen minderjährigen Sohn zulassen, um von der KFZ-Steuer befreit zu werden?
Wir wohnen in der Stadt, und bräuchten warscheinlich kein Auto ohne behindertes Kind.
Sternendoktor
eine Frage beschäftigt mich schon länger: Mein Sohn ist 2 1/2 und hat in seinem Behindertenausweis B,G, und H. eingetragen. Ein KFZ auf seinen Namen würde also von der KFZ-Steuer befreit.
Kann ich den auch ein KFZ der Eltern befreien lassen? Oder kann ich mein Auto auf meinen minderjährigen Sohn zulassen, um von der KFZ-Steuer befreit zu werden?
Wir wohnen in der Stadt, und bräuchten warscheinlich kein Auto ohne behindertes Kind.
Sternendoktor