Hallo an Alle,
wir bekommen für unsere Tochter einen Steuerfreibetrag in Höhe von 3700 €. Dieser Steuerfreibetrag erhöht das Nettogehalt meines Mannes. Dadurch müssen wir höheren Unterhalt an seine Kinder aus erster Ehe bezahlen, sodaß dieser Freibetrag uns fast völlig verloren geht. Der Anwalt sagt, daß das so in Ordnung sei. Jeder Freibetrag geht in die Unterhaltsleistungen an Kinder aus erster Ehe ein. Aber dieser Freibetrag ist für den Mehrbedarf bei einer Schwerstbehinderung. Wie kann man ihn uns genehmigen und dann gleich wieder abziehen. Wer kann mir weiterhelfen, an wen kann ich mich evtl. noch wenden? Es kann doch nicht, sein, daß es solche unlogischen Gesetze gibt.
Viele Grüße
Sabine
wir bekommen für unsere Tochter einen Steuerfreibetrag in Höhe von 3700 €. Dieser Steuerfreibetrag erhöht das Nettogehalt meines Mannes. Dadurch müssen wir höheren Unterhalt an seine Kinder aus erster Ehe bezahlen, sodaß dieser Freibetrag uns fast völlig verloren geht. Der Anwalt sagt, daß das so in Ordnung sei. Jeder Freibetrag geht in die Unterhaltsleistungen an Kinder aus erster Ehe ein. Aber dieser Freibetrag ist für den Mehrbedarf bei einer Schwerstbehinderung. Wie kann man ihn uns genehmigen und dann gleich wieder abziehen. Wer kann mir weiterhelfen, an wen kann ich mich evtl. noch wenden? Es kann doch nicht, sein, daß es solche unlogischen Gesetze gibt.
Viele Grüße
Sabine