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Pflegekind darf nicht mit einziehen

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    Pflegekind darf nicht mit einziehen

    Hallo

    Meine Cousine hat ein Haus gemietet.
    Am Samstag sollte der Umzug sein.

    Sie macht Bereitschaftspflege und bekam diese Woche vor dem Einzug ein Pflegekind.

    Jetzt sagt der Vermieter ,,Nein '' kein Pflegekind, Hunde ja.

    Das Haus verfügt über 140 Quadratmeter Wohnfläche und zwei Kinderzimmer sind auch vorhanden.
    Die Vermieterin lässt nicht mit sich reden.

    Am Samstag wäre der Umzug, denn aus der anderen Wohnung müssen sie raus.
    Dürfen Vermieter so agieren ???

    Wer weiß Rat ?


    Mfg

    #2
    AW: Pflegekind darf nicht mit einziehen

    Hallo!

    evtl. wird die Bereitschaftspflege als Berufstätigkeit oder als selbständiges Gewerbe definiert, die in dem Mietshaus verboten sind. Es könnte also sein, dass die Vermieterin deshalb blockiert.
    Ob das juristisch korrekt ist, können vermutlich nur Fachleute für Mietrecht beantworten. Unterstützung könnte aber auch das Jugendamt bieten, das die Bereitschaftspflege vermittelt.

    Kommentar


      #3
      AW: Pflegekind darf nicht mit einziehen

      Zitat von hanniball2403 Beitrag anzeigen


      Sie macht Bereitschaftspflege und bekam diese Woche vor dem Einzug ein Pflegekind.

      Jetzt sagt der Vermieter ,,Nein '' kein Pflegekind, Hunde ja.

      Das Haus verfügt über 140 Quadratmeter Wohnfläche und zwei Kinderzimmer sind auch vorhanden.
      Die Vermieterin lässt nicht mit sich reden.

      Mfg


      Hallo hanniball,


      schau mal hier:
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      Daueraufnahme

      Dürfen Mieter/innen andere Personen in ihre Wohnung dauerhaft aufnehmen?

      Mieter/innen sind im Allgemeinen berechtigt, all die Personen in die Wohnung aufzunehmen, mit denen sie ihr Leben und ihre Wohnung teilen wollen. Allerdings besteht bei dauerhafter Aufnahme gegebenenfalls eine Anzeigepflicht gegenüber dem Vermieter.

      Unproblematisch ist die Daueraufnahme von Familienangehörigen, insbesondere Ehegatten, minderjährigen Kindern - auch Pflegekindern - und von Hausangestellten......

      Kompletter Text:
      http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps-...raufnahme.html

      -----------------------------------------------------------------------------------------------

      Man spricht von einer Daueraufnahme, wenn man Personen die nicht im Mietvertrag aufgeführt sind dauerhaft in seiner Wohnung aufnimmt. Die Daueraufnahme unterscheidet sich dahingehend von einem Besuch, dass sie zeitlich nicht begrenz ist. Man ist als Mieter verpflichtet sie dem Vermieter zu melden, der nichts gegen sie unternehmen kann, wenn es sich um minderjährige Kinder bzw. Pflegekinder, andere enge Familienangehörige, im Besonderen auch Ehegatten oder Hausangestellte handelt.

      http://www.mietrecht-einfach.de/daueraufnahme.html

      -----------------------------------------------------------------------------------------------

      Informationen
      für Pflegeeltern

      5.9 Mietwohnung
      Grundsätzlich können Pflegeeltern ohne Erlaubnis ihres Vermieters ein Pflegekind
      aufnehmen, wenn es die Größe der Wohnung zulässt und der Mietvertrag
      dieses nicht grundsätzlich ausschließt. Es empfiehlt sich jedoch, den Vermieter
      bereits vor der Aufnahme des Kindes darüber zu informieren, um spätere Konflikte
      zu vermeiden.

      http://www.ludwigshafen.de/fileadmin...legeeltern.pdf
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      Pflegekinder –
      Eine Aufgabe für Sie?
      Pflegeeltern gesucht

      Mietverhältnis
      Die Aufnahme von Pflegekindern stellt in der Regel keinen Kündigungsgrund
      dar, denn bei der Kinderbetreuung liegt keine vertragswidrige Nutzung vor.
      Damit ist die Aufnahme von Pflegekindern ohne ausdrückliche Erlaubnis der
      Vermieterin oder des Vermieters möglich. Es wird allerdings empfohlen, diese
      über die Aufnahme des Pflegekindes zu unterrichten.

      http://www.stadt-koeln.de/mediaasset...rn-gesucht.pdf

      -----------------------------------------------------------------------------------------------

      Liebe Grüße
      Monika
      Zuletzt geändert von werner62; 27.08.2015, 09:05.

      Kommentar


        #4
        AW: Pflegekind darf nicht mit einziehen

        Hallo Monika
        Danke für die schnelle Hilfe.Das hat weitergeholfen.Sie ist überglücklich

        Kommentar

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