AW: Pflegekind darf nicht mit einziehen
Zitat von hanniball2403
Sie macht Bereitschaftspflege und bekam diese Woche vor dem Einzug ein Pflegekind.
Jetzt sagt der Vermieter ,,Nein '' kein Pflegekind, Hunde ja.
Das Haus verfügt über 140 Quadratmeter Wohnfläche und zwei Kinderzimmer sind auch vorhanden.
Die Vermieterin lässt nicht mit sich reden.
Mfg
Hallo hanniball,
schau mal hier:
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Daueraufnahme
Dürfen Mieter/innen andere Personen in ihre Wohnung dauerhaft aufnehmen?
Mieter/innen sind im Allgemeinen berechtigt, all die Personen in die Wohnung aufzunehmen, mit denen sie ihr Leben und ihre Wohnung teilen wollen. Allerdings besteht bei dauerhafter Aufnahme gegebenenfalls eine Anzeigepflicht gegenüber dem Vermieter.
Unproblematisch ist die Daueraufnahme von Familienangehörigen, insbesondere Ehegatten, minderjährigen Kindern -
auch Pflegekindern - und von Hausangestellten......
Kompletter Text:
http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps-a-z/artikel/daueraufnahme.html
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Man spricht von einer Daueraufnahme, wenn man Personen die nicht im Mietvertrag aufgeführt sind dauerhaft in seiner Wohnung aufnimmt. Die Daueraufnahme unterscheidet sich dahingehend von einem Besuch, dass sie zeitlich nicht begrenz ist.
Man ist als Mieter verpflichtet sie dem Vermieter zu melden, der nichts gegen sie unternehmen kann, wenn es sich um minderjährige Kinder bzw.
Pflegekinder, andere enge Familienangehörige, im Besonderen auch Ehegatten oder Hausangestellte
handelt.
http://www.mietrecht-einfach.de/daueraufnahme.html
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Informationen
für Pflegeeltern
5.9 Mietwohnung
Grundsätzlich können Pflegeeltern ohne Erlaubnis ihres Vermieters ein Pflegekind
aufnehmen, wenn es die Größe der Wohnung zulässt und der Mietvertrag
dieses nicht grundsätzlich ausschließt. Es empfiehlt sich jedoch, den Vermieter
bereits vor der Aufnahme des Kindes darüber zu informieren, um spätere Konflikte
zu vermeiden.
http://www.ludwigshafen.de/fileadmin/Websites/Stadt_Ludwigshafen/Buergernah/Soziales_Gesellschaft/Pflegekinder/Informationen_fuer_Interessierte/PDF/broschuere_pflegeeltern.pdf
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Pflegekinder –
Eine Aufgabe für Sie?
Pflegeeltern gesucht
Mietverhältnis
Die Aufnahme von Pflegekindern stellt in der Regel keinen Kündigungsgrund
dar, denn bei der Kinderbetreuung liegt keine vertragswidrige Nutzung vor.
Damit ist die Aufnahme von Pflegekindern ohne ausdrückliche Erlaubnis der
Vermieterin oder des Vermieters möglich. Es wird allerdings empfohlen, diese
über die Aufnahme des Pflegekindes zu unterrichten.
http://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf51/pflegeeltern-gesucht.pdf
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Liebe Grüße

Monika