Ein allgemeines "Hallo" in die Runde. Ich bin zum ersten mal in einem Forum und dementsprechend unerfahren.
Was hat mich dazu bewegt?
Ich beschäftige mich momentan mit dem Thema "Verhinderungspflege". Mein Bruder (44) ist schwerbehindert, wird zu Hause von unseren Eltern betreut und gepflegt.
Um unsere Eltern zu entlasten haben wir beschlossen, diese nicht nur stundenweise zu entlasten, sondern ihnen für ein paar Tage eine Auszeit zum regenerieren zu ermöglichen. Um dies realisieren zu können, bin ich mit meinem Bruder für ein paar Tage verreist. Durch Zufall haben wir von der Verhinderungspflege erfahren und einen Antrag gestellt. Der Antrag wurde genehmingt. Die Pflegekasse weigert sich jedoch die angefallenen Kosten für Fahrt, Übernachtung etc. zu übernehmen. Begründung: es wäre mein Urlaub gewesen, bei dem mich mein Bruder begleitet hat., also Privatsache.
Ich bin ziemlich fassungslos, dass die Kosten für eine kurzfristige Heimunterbringung (was für uns indiskutabel ist) übernommen worden wären, die Kosten durch Angehörige jedoch nicht.
Meines Wissen nach, sollten nach § 39 SGB die Aufwendungen, die durch die Ersatzpflegekrat entstehen, von der Pflegeversicherung übernommen werden.
Meine Frage wäre nun an euch: habt ihr ähnliche Erfahrungen gemacht?
Weiss jemand, ob die Art der Aufwendungen rechtlich festgelegt sind?
Über Rückmeldungen/ Erfahrungen zu diesem thema wäre ich euch sehr dankbar!
Lieben Gruß
Jutta
Was hat mich dazu bewegt?
Ich beschäftige mich momentan mit dem Thema "Verhinderungspflege". Mein Bruder (44) ist schwerbehindert, wird zu Hause von unseren Eltern betreut und gepflegt.
Um unsere Eltern zu entlasten haben wir beschlossen, diese nicht nur stundenweise zu entlasten, sondern ihnen für ein paar Tage eine Auszeit zum regenerieren zu ermöglichen. Um dies realisieren zu können, bin ich mit meinem Bruder für ein paar Tage verreist. Durch Zufall haben wir von der Verhinderungspflege erfahren und einen Antrag gestellt. Der Antrag wurde genehmingt. Die Pflegekasse weigert sich jedoch die angefallenen Kosten für Fahrt, Übernachtung etc. zu übernehmen. Begründung: es wäre mein Urlaub gewesen, bei dem mich mein Bruder begleitet hat., also Privatsache.
Ich bin ziemlich fassungslos, dass die Kosten für eine kurzfristige Heimunterbringung (was für uns indiskutabel ist) übernommen worden wären, die Kosten durch Angehörige jedoch nicht.
Meines Wissen nach, sollten nach § 39 SGB die Aufwendungen, die durch die Ersatzpflegekrat entstehen, von der Pflegeversicherung übernommen werden.
Meine Frage wäre nun an euch: habt ihr ähnliche Erfahrungen gemacht?
Weiss jemand, ob die Art der Aufwendungen rechtlich festgelegt sind?
Über Rückmeldungen/ Erfahrungen zu diesem thema wäre ich euch sehr dankbar!
Lieben Gruß
Jutta