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Ahimsa

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    Ahimsa

    Ein allgemeines "Hallo" in die Runde. Ich bin zum ersten mal in einem Forum und dementsprechend unerfahren.
    Was hat mich dazu bewegt?
    Ich beschäftige mich momentan mit dem Thema "Verhinderungspflege". Mein Bruder (44) ist schwerbehindert, wird zu Hause von unseren Eltern betreut und gepflegt.
    Um unsere Eltern zu entlasten haben wir beschlossen, diese nicht nur stundenweise zu entlasten, sondern ihnen für ein paar Tage eine Auszeit zum regenerieren zu ermöglichen. Um dies realisieren zu können, bin ich mit meinem Bruder für ein paar Tage verreist. Durch Zufall haben wir von der Verhinderungspflege erfahren und einen Antrag gestellt. Der Antrag wurde genehmingt. Die Pflegekasse weigert sich jedoch die angefallenen Kosten für Fahrt, Übernachtung etc. zu übernehmen. Begründung: es wäre mein Urlaub gewesen, bei dem mich mein Bruder begleitet hat., also Privatsache.
    Ich bin ziemlich fassungslos, dass die Kosten für eine kurzfristige Heimunterbringung (was für uns indiskutabel ist) übernommen worden wären, die Kosten durch Angehörige jedoch nicht.
    Meines Wissen nach, sollten nach § 39 SGB die Aufwendungen, die durch die Ersatzpflegekrat entstehen, von der Pflegeversicherung übernommen werden.
    Meine Frage wäre nun an euch: habt ihr ähnliche Erfahrungen gemacht?
    Weiss jemand, ob die Art der Aufwendungen rechtlich festgelegt sind?
    Über Rückmeldungen/ Erfahrungen zu diesem thema wäre ich euch sehr dankbar!
    Lieben Gruß
    Jutta

    #2
    Hallo, vielleicht schauen Sie hier
    Mal rein.
    https://www.pflege-durch-angehoerige...gedurchfuehren

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      #3
      Hallo Jutta,

      schau Dir mal dieses BSG Urteil an:

      ZITAT:
      ..."Das Gleiche gilt auch für die als Nebenleistung anzusehende Erstattung notwendiger Aufwendungen wie Fahrt- und Unterkunftskosten, die die Verhinderungspflege im Fall der Ersatzpflege durch nahe Angehörige erst ermöglichen soll.".....


      http://www.fokus-pflegerecht.de/ersatzpflege/


      ZITAT:
      ...."Das VdK-Mitglied sah in der Ablehnung eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung. Bei einem Urlaub in Deutschland würden die Kosten für die Ersatzpflege problemlos übernommen."....


      https://www.vdk.de/deutschland/pages...land_aufkommen



      Allerdings ist hier die Pflegeperson auch mit in Urlaub gefahren.

      LG
      Monika

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