Hallo an alle, ich möchte mich und meine Situation kurz vorstellen. Ich (männlich) lebe getrennt von meiner Ex-Partnerin und habe mit ihr einen 8-jährigen Sohn.
In Sachen Betreuung von unserem Sohn haben wir uns auf das Wechselmodell geeinigt. Unser Sohn hat eine Lippenspalte und ADHS. Meine Ex-Partnerin hat für ihn eine Pflegestufe beantragt. Da er bei ihr familienversichert ist, erhält sie das Pflegegeld in Höhe von 316 Euro/ Monat. Durch Zufall habe ich davon erfahren. Hier nun meine Frage: Gibt es eine Auskunfts- bzw. Mitteilungspflicht seitens eines Elternteils an das andere über derartige Geldbezüge für das Kind? Meine Ex behauptet, dass mein Anspruch auf die hälftige Auszahlung an mich erst ab dem Tag meiner Aufforderung an sie gilt. Viele Grüsse und vielen Dank im voraus, Robin Hood
In Sachen Betreuung von unserem Sohn haben wir uns auf das Wechselmodell geeinigt. Unser Sohn hat eine Lippenspalte und ADHS. Meine Ex-Partnerin hat für ihn eine Pflegestufe beantragt. Da er bei ihr familienversichert ist, erhält sie das Pflegegeld in Höhe von 316 Euro/ Monat. Durch Zufall habe ich davon erfahren. Hier nun meine Frage: Gibt es eine Auskunfts- bzw. Mitteilungspflicht seitens eines Elternteils an das andere über derartige Geldbezüge für das Kind? Meine Ex behauptet, dass mein Anspruch auf die hälftige Auszahlung an mich erst ab dem Tag meiner Aufforderung an sie gilt. Viele Grüsse und vielen Dank im voraus, Robin Hood