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RobinHood

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    RobinHood

    Hallo an alle, ich möchte mich und meine Situation kurz vorstellen. Ich (männlich) lebe getrennt von meiner Ex-Partnerin und habe mit ihr einen 8-jährigen Sohn.
    In Sachen Betreuung von unserem Sohn haben wir uns auf das Wechselmodell geeinigt. Unser Sohn hat eine Lippenspalte und ADHS. Meine Ex-Partnerin hat für ihn eine Pflegestufe beantragt. Da er bei ihr familienversichert ist, erhält sie das Pflegegeld in Höhe von 316 Euro/ Monat. Durch Zufall habe ich davon erfahren. Hier nun meine Frage: Gibt es eine Auskunfts- bzw. Mitteilungspflicht seitens eines Elternteils an das andere über derartige Geldbezüge für das Kind? Meine Ex behauptet, dass mein Anspruch auf die hälftige Auszahlung an mich erst ab dem Tag meiner Aufforderung an sie gilt. Viele Grüsse und vielen Dank im voraus, Robin Hood

    #2
    Hallo Robin Hood,
    herzliche Willkommen hier im INTAKT-Forum, in dem sich Eltern gegenseitig helfen.
    Danke, dass du dich vorgestellt hast. Das hilft den anderen dich ein bischen näher kennenzulernen.

    Wenn du deine Frage in unser Unterforum für Sozialrecht einstellst, ist die Chance auf Beantwortung vielleicht höher als im Vorstellungsbereich.
    Ich wünsche dir, dass deine Frage beantwortet wird.
    Viele Grüße und besinnliche und schöne Ostertage.
    Volker
    Volker
    Ehemaliger Forumadministrator , INTAKT-Referent

    Kennst du schon die gesetzlichen Leistungen der Pflegeversicherung? Hier findest du einen Überblick und Infos: Leistungen der Pflegeversicherung

    Wir freuen uns über Leute, die bei INTAKT mitmachen möchten. Schreib mir und erfahre mehr.

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