Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

WDRGisela Maubach gibt Bundesverdienstkreuz zurück

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    WDRGisela Maubach gibt Bundesverdienstkreuz zurück

    Dürenerin gibt Bundesverdienstkreuz zurück

    Lokalzeit aus Aachen | 02.01.2017 | 03:36 Min. | Verfügbar bis 02.01.2018 | WDR

    Gisela Maubach aus Düren-Derichsweiler will das Bundesverdienstkreuz zurückgeben.
    Denn eine persönliche Assistenz für ihren schwerstbehinderten Sohn wurde ihr von der
    Behörde verweigert, die ihr das Verdienstkreuz überreicht hat: der Landrat des Kreises Düren.


    VIDEO:
    http://www1.wdr.de/mediathek/video/s...rueck-100.html



    Aachener Nachrichten
    Warum eine Dürenerin ihr Bundesverdienstkreuz zurückgab
    http://www.aachener-nachrichten.de/m...kgab-1.1521451




    Ist es nicht wirklich ein Hohn, wenn Gisela Maubach als Streiterin für die Rechte behinderter Kinder
    und ihrer Eltern das Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland
    überreicht bekommt und andererseits keinerlei Unterstützung und Hilfe bekommt, repektlos behandelt wird,
    bis zur eigenen Erschöpfung bei der Pflege und Betreuung ihres schwerstbehinderten Sohnes einfach allein gelassen wird.
    Was hat das mit Inklusion zu tun



    Gisela Maubach hat dazu hier geschrieben:

    Von Gisela Maubach
    Sonntag, 2. Oktober 2016 09:01

    Das Bundesverdienstkreuz am Bande werde ich höchstpersönlich zum Bundespräsidialamt zurückbringen, falls wir nochmal auf die Vorrangigkeit der WfbM verwiesen werden.

    Bis zu seinem letzten WfbM-Tag war mein Sohn dort gegen meinen erklärten Willen innerhalb einer Gruppe für Ältere (!) mit erhöhtem Ruhebedarf (!) untergebracht - mit Wasserbett und sonstigen Liegeflächen. Und gegen meinen erklärten Willen hat er dort dann aus Langeweile geschlafen, so dass er nachts fit war und schlaflose Nächte verursacht hat.
    Und dieses Schlafen tagsüber nennt man Teilhabe am Arbeitsleben!

    Ich habe ganz bewusst öffentlich bei facebook kurze Filme gepostet, so dass sich jede/r überzeugen kann, wie viel Lebensfreude mein Sohn zeigen kann, wenn er sich frei bewegen darf. Aber dafür benötigt er wegen seinen schweren geistigen Behinderung eine Betreuungsperson.

    Mein eigenes Leben empfinde ich nicht mehr als lebenswert, da es nur aus Kampf und Bürokratie besteht.

    Eine Bundesrepublik, die mich dafür ehrt, dass ich ständig gegen sie selbst kämpfen muss, damit wenigstens mein Sohn ein lebenswertes Leben führen kann, kann ich nur als scheinheilig empfinden.


    http://www.kobinet-nachrichten.org/d...egregation.htm


    #2
    Hallo zusammen,
    ich finde es äußerst beschämend, wie mit einem solchen Verhalten der Behörden der Sinn und der Wert dieser mit höchsten Ehrbezeugung der Bundesrepublik konterkariert und herabgewürdigt wird.

    Was kann eine solche Auszeichnung denn noch bezeugen und wert sein, wenn auf der anderen Seite das hohe Engagement und der lange Einsatz von Frau Maubach bis weit in die eigene existenzielle Substanz und Gesundheit von den Behörden so mit Füßen getreten und mit Respektlosigkeit behandelt wird?

    Ich würde mir wünschen, dass dies besonders in politischen Kreisen reflektiert und umgehend korrigiert würde. LG, amai
    Zuletzt geändert von amai; 04.01.2017, 09:12. Grund: Formatierungen mit anderem Browser editiert

    Kommentar


      #3
      Hallo zusammen,

      bei Kobinet wird jetzt auch darüber berichtet.

      Gisela Maubach schrieb heute dazu:
      -------------------------------------------------
      Von Gisela Maubach

      Mittwoch, 4. Januar 2017 00:55

      In aller Eile folgende kurze mitternächtliche Stellungnahme:

      Ich will das Bundesverdienstkreuz nicht nur zurückgeben, sondern ich habe es bereits getan.
      Sowohl der hiesigen Verwaltung gegenüber als auch dem Bundespräsidialamt gegenüber habe ich meine Gründe für diese Entscheidung erklärt.

      Aus dem Fernsehbeitrag geht deutlich hervor, dass der Kostenträger mit dem Mehrkostenvorbehalt argumentiert, welcher angeblich besagt, dass die Kosten für ein Persönliches Budget nicht höher sein dürfen als die Kosten für eine stationäre Unterbringung.

      Dann stelle ich jetzt mal die Frage in den Raum, welchen Sinn das erklärte Ziel des BTHG hat?
      Da ist doch auf der Seite des BMAS zu "Einzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz" folgendes zu lesen:

      "Menschen mit Behinderung sollen in ihrem Leben mehr selbst bestimmen können."

      Und:

      "Jede Person mit Behinderung bekommt mit dem neuen Gesetz genau die Unterstützung, die sie wegen ihrer Behinderung braucht" . . .

      Liebes BMAS, ratet mal, wie diese scheinheiligen Aussagen bei uns ankommen?????

      ----------------------------------------
      Von Gisela Maubach

      Mittwoch, 4. Januar 2017 09:19

      Da innerhalb des Bescheides, gegen den jetzt eine Klage notwendig wird, als "stationäre Unterbringung" ausschließlich die Werkstatt als Tagesstruktur mit werktäglich 8 Stunden aufgelistet ist, dürfte es auch hochinteressant werden, endlich mal die Kosten zu berechnen, die pro Stunde Werkstatt-Aufenthalt für einen Menschen mit hohem Betreuungsbedarf an die Werkstatt gezahlt werden.

      Der Werkstattbesuch wäre nach Abzug aller Wochenend- und Feiertage und 35 Urlaubstage an maximal 216 Tagen im Jahr möglich – und das auch nur, wenn kein weiterer Fehltag durch Krankheit o.ä. hinzu kommt.
      Würde mein Sohn an allen 216 möglichen Tagen die Werkstatt für 8 Stunden besuchen, wären das 1.728 Stunden (= durchschnittlich 144 Stunden maximal mögliche Stunden pro Monat).

      Rechnet man die Jahrespauschale, den Investbetrag, den Personalmehrbedarf und die Fahrtkosten zusammen und verteilt diese Kosten auf die maximal möglichen Werkstatt-Stunden, ergibt sich ein Preis von mehr als 20 € pro Stunde!!!

      Im vorliegenden Fall ist die Betreuung in der Werkstatt pro Stunde also teurer als das Persönliche Budget, welches ein inklusives Leben ermöglicht.

      Und wenn im Bescheid von 24 Stunden Gesamtbedarf ausgegangen wird, wovon 8 mögliche Werkstatt-Stunden wegen des Mehrkostenvorbehalts als gedeckt gelten sollen, dann müssen die entstehenden Werkstattkosten natürlich auch auf jede einzelne tatsächlich gedeckte Stunde aufgeteilt werden.

      Vielleicht wird dann endlich mal deutlich, wie viel Geld dabei in einen riesigen Verwaltungsapparat fließt und wie wenig davon bei den schwerstbehinderten Menschen ankommt . . .

      ---------------------------------------

      Beiträge unter Lesermeinungen:
      http://www.kobinet-nachrichten.org/d...uz-zurück.htm

      Kommentar


        #4
        Eine Frage am Rande zur Sicherheit und um Missverständnisse zu vermeiden:

        Mit welcher Begründung wurde Frau Maubach das Bundesverdienstkreuz eigentlich verliehen? Gibt es dazu genaue Infos? Momentan bin ich noch in der Meinungsfindung. Die momentanen Hetzkampagnen im Netz gegen alles und jeden, macht es einem schwer, realistisch zu denken und zu bleiben.




        Kommentar


          #5
          Hallo Kirsten,

          schau mal hier:

          Bundesverdienstkreuz: Anwältin für Menschen mit Behinderung
          http://www.aachener-zeitung.de/lokal...rung-1.1452555

          Bundesverdienstkreuz für Gisela Maubach
          http://www.kobinet-nachrichten.org/d...la-Maubach.htm


          http://www.fsk-aachen.de/presse-aktionen/p16-7/

          LG
          Monika

          Kommentar


            #6
            [...] Antrag auf mehr Pflege wurde abgelehnt
            Maubach hat Arthrose in den Fingern und auch Rückenprobleme. "Ich brauche Hilfe", sagt sie. Deswegen hatte sie Geld für eine Pflegekraft beantragt, die ihr 12 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche helfen kann. Bewilligt bekam sie, täglich fünf Stunden und einen niedrigeren Stundenlohn. Der Mutter sei eine Eigenleistung zumutbar, weil sie sich für ein Zusammenleben mit ihrem Sohn entschieden habe, hieß es im Schreiben des Kreises. Außerdem findet das Kreissozialamt, dass Steffen täglich acht Stunden in eine Werkstatt gehen könne.

            Doch das hat Maubach längst versucht. Mehrere Jahre war Steffen in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung, zuletzt in einer Gruppe für Erwachsene mit erhöhtem Ruhebedarf. Doch das sei, sagt die Mutter, genau verkehrt gewesen. Steffen sei hyperaktiv und brauche Bewegung, er habe stattdessen tagsüber in der Einrichtung geschlafen. Das habe nachts zu mehr epileptischen Anfällen geführt. [...]
            Quelle und kompletter Text: RP-Online

            Kommentar


              #7
              Hallo zusammen,

              --------------------------
              WDR

              Gisela Maubach erzählt, warum sie ihr Bundesverdienstkreuz zurückgegeben hat

              daheim + unterwegs | 16.01.2017 | 11:28 Min. | Verfügbar bis 16.01.2018 | WDR

              Gisela Maubach aus Düren hat ihr Bundesverdienstkreuz zurückgegeben. Sie empfindet es als scheinheilig. Dieselbe Behörde, die es ihr unter anderem als Anerkennung für die Betreuung ihres geistig-behinderten Sohnes im September überreichte, lehnte wenig später ihren Antrag auf Pflegeassistenz ab.
              Bei uns erzählt sie davon.

              http://www1.wdr.de/mediathek/video/s...-hat--100.html

              --------------------------

              LG
              Monika

              Kommentar


                #8
                Frau Maubach hat das Bundeverdienstkreuz auf Antrag, bzw. Vorschlag durch ihre Tochter nach eingehender Prüfung verliehen bekommen. Genau wie einige andere von uns hier auch auf Intakt. Der Bundespräsident verleiht das Bundesverdienstkreuz, kein anderer darf und kann das machen. Die Urkunde wird von ihm allein unterschrieben. Dann werden die Personen, welche für die Auszeichnung vorgeschlagen wurden und separat die Personen, oder die Organisation, welche dieselbe vorgeschlagen haben angeschrieben und zur Verleihung eingeladen. Man hat keinen Einfluß darauf, wer einem das Bundesverdienstkreuz verleiht, noch erfährt man zumindest im Vorfeld, wer einen für diese Auszeichnung und warum überhaupt, vorgeschlagen hat. Allenfalls den Verleihungsort kann man gegebenenfalls auf Antrag ändern lassen. Jede Mutter in Deutschland, die ihr Kind, oder einen Angehörigen mit hohem Hilfebedarf zuhause über mindestens 20 Jahre pflegt, kann zur Verleihung durch jede andere Person vorgeschlagen werden. In der Laudatio vor Auszeichnung, wird genau der Text vorgelesen, der von der Person, die den Vorschlag eingebracht hatte, als Grund für eine Auszeichnung vorgegeben hat. Das mindert nicht den Wert der Verleihung, aber man sollte sich dessen vor einer Annahme dieser Auszeichnung bewusst sein.
                Der Landrat, der Frau Maubach das Kreuz verliehen hatte, hat somit nur im Auftrag gehandelt.

                Ihm einen gewisse Scheinheiligkeit zuzuschreiben, ist sehr gewagt. Er ist Beamter und einer Aufgabe nachgegangen. Wäre es nicht eher sinnvoll, eben mit dieser Auszeichnung zu den betroffenen Stellen loszuziehen und genau damit zu argumentieren?
                Zuletzt geändert von Kirsten; 17.01.2017, 11:53.

                Kommentar


                  #9
                  Hallo Kirsten,

                  Zitat aus den Aachener Nachrichten
                  [...] „Ich will damit auch ein Zeichen setzen“, sagt Maubach. Sie will, dass andere wahrnehmen, dass es im Umgang mit der Versorgung von Schwerstbehinderten „scheinheilig“ zugeht. [...]
                  Gisela Maubach will also weder dem Bundespräsidenten noch dem Landrat Scheinheiligkeit unterstellen, sie prangert den Umgang mit Menschen wie unseren Kindern an. Und damit hat sie absolut Recht.

                  Kommentar


                    #10
                    Dass es scheinheilig zugeht, steht ja außer Frage. Man braucht sich noch nicht einmal von der Verpflichtung der Fürsorge freizukaufen. Man kann es unter den Augen der Öffentlichkeit, Recht und Gesetz, auf das Mindeste beschränken, ohne irgendwelche Folgen in Kauf nehmen zu müssen.
                    Damit zurechtkommen müssen am Ende die Betroffenen und bis zum letzen Atemzug, ihre engsten Angehörigen. Der Rest kommt und geht, wie es immer schon war.

                    Kommentar


                      #11
                      . Hallo zusammen,

                      --------------------------
                      Bundesverdienstkreuzträgerin gewinnt Prozess
                      Lokalzeit aus Aachen | 19.04.2017 | Verfügbar bis 26.04.2017


                      http://www1.wdr.de/mediathek/video/s...ozess-100.html

                      --------------------------

                      LG
                      Monika







                      Kommentar


                        #12
                        Hallo zusammen,

                        ------------------------------------

                        Inge Rosenberger
                        9. Juni 2018
                        Hier wird ein Fall geschildert,
                        bei dem sich der Eindruck von
                        Behördenwillkür nicht vermeiden lässt:

                        https://twitter.com/IngeRosenberger/...33567051120640


                        Gisela Maubach:
                        https://www.facebook.com/gisela.maub...89157484622907



                        ----------------------------------

                        Scheinbar ein endloser Kampf!

                        Wer soll diese Kämpfe ausfechten, wenn es uns Eltern nicht mehr gibt

                        LG
                        Monika

                        Kommentar

                        Online-Benutzer

                        Einklappen

                        5 Benutzer sind jetzt online. Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 5.

                        Lädt...
                        X