Der Deutsche Bundestag möge beschließen, den § 102 SGB XII den Kostenersatz betreffend der Eingliederungshilfe zu streichen.
Bei diesem Paragraphen werden die Erben eines Behinderten, der in einer Behindertenwerkstatt gearbeitet hat, zum Ersatz für Kosten verpflichtet, die bis zu 10 Jahre zurückliegen und an die Reha-Werksatt bzw. an die Rentenkasse gezahlt wurden.
Diese Zuwendungen sind nicht wie bei der Sozialhilfe beim Behinderten angekommen, sondern bei den Trägern dieser Einrichtungen.
Bei diesem Paragraphen werden die Erben eines Behinderten, der in einer Behindertenwerkstatt gearbeitet hat, zum Ersatz für Kosten verpflichtet, die bis zu 10 Jahre zurückliegen und an die Reha-Werksatt bzw. an die Rentenkasse gezahlt wurden.
Diese Zuwendungen sind nicht wie bei der Sozialhilfe beim Behinderten angekommen, sondern bei den Trägern dieser Einrichtungen.
Wenn ich mir dort die sehr differenten Diskussionsbeiträge durchlese, würde mich aber wirklich interessieren, wer wofür zahlen muss!?