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Arztwechsel bei Volljährigkeit

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    Arztwechsel bei Volljährigkeit

    Hierzu habe ich heute eine Information bekommen, die mir so auch noch nicht bekannt war.

    Grundsätzlich endet die Zuständigkeit des Kinderarztes mit Beginn des 18. Lebensjahrs....mit einer Ausnahme: Wenn das "Kind" im Quartal, in welches der 18. Geburtstag fällt, schon in Behandlung war darf der Kinderarzt bis Ende das Quartals weiter behandeln.

    Habe ich wie geschrieben heute erfahren, als wir mit Patricks entzündeten Zeh beim Kinderarzt waren, und es um einen Folgetermin (und ggf. eine Überweisung zum Chirurgen) ging, der allerdings noch vor seinem Geburtstag (Mitte September) fällt. Wir waren im laufenden Quartal schon wegen einem Rezept und einer Überweisung da.

    Dies hat wohl auch etwas mit Überweisungen im Allgemeinen zu tun.
    Ich hätte ja nun im Zweifel für die 2. Sep. - Hälfte eine neue Überweisung für eine mögliche Weiterbehandlung beim Chirurgen gebraucht. So hat sich das auch gelöst.

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    Allerdings habe ich mich auch schon um die Weiterbehandlung bei meiner Hausärztin gekümmert, heißt: sie fordert erstmal die Befunde an.
    Einen Termin hat Patrick bei ihr auch schon. Hat die Sprechstundenhilfe gemacht, wohl zum "Kennenlernen" und Absprache der Anamnese, danach gefragt hatte ich nicht......habe um einen Termin Anfang November gebeten, dann können wir gleich die Grippeimpfung mit erledigen.

    #2
    Hallo Diana,

    vielen Dank für die Info. Anmerken möchte ich noch, dass es bestimmte Kassen gibt die Kinder- und Jugendärzten erlauben, auch nach Eintritt der Volljährigkeit, junge Menschen weiter zu betreuen. So zum Beispiel die AOK Bayern. Wir konnten mit unserem Sohn weiterhin den Kinder- und Jugendarzt aufsuchen. Mittlerweile wird unser Sohn aber auch von einem ganz normalen Hausarzt, sowie u.a. fachmedizinisch, von einem MZEB Stützpunkt versorgt. Es sollen flächendeckend diese MZEB Stützpunkte ausgebaut werden. Diese widmen sich erwachsenen Menschen mit Behinderung (schwerer Behinderung) sehr umfassend und auch zeitentsprechend.

    Es gab vor Jahren mal eine Publikation über das Wechseln vom Kinder- und Jugendarzt in die Erwachsenenmedizin. (Transition = Übergang) Wir hatten diese seinerzeit auch hier verlinkt. Es ist für Eltern immer eine zusätzliche Fragestellung, wie es mit dem Kind weitergeht. Leider ist mit dem Wechsel von der Jugendmedizin in den Erwachsenenbereich auch eine Überweisung in die Kinderzentren nicht mehr möglich. An diese Stelle kann aber dann ein MZEB durchaus sehr von Vorteil sein. Manchmal kann man es natürlich nachvollziehen, aber manchmal ist das große Kind ja immer noch ein Kind und bleibt auch ein Kind. Nur auf dem Papier wird es erwachsen. Für Mediziner entwickelt sich der Körper zumindest aber weiter.

    Liebe Grüße
    Kirsten


    2013 Transition - Pharmazeutische Zeitung


    2014 Kinder- und Jugendärzte im Netz


    2016 Focus online - Wenn chronisch kranke Kinder gross werden


    2018 Transitionsmedizin


    Rahmenkonzeption

    Medizinische Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen (MZEB)

    Fassung vom 12.10.2015








    Kommentar


      #3
      Hallo Kirsten,
      wo ich deine Zeilen lese, fällt mir ein, das ich mich über eine mögliche Weiterbehandlung (bis 21) mit Patricks Ärztin im SPZ unterhalten habe. Sie sagte damals, dies sei mit Absprache der KK vor allem dann möglich, wenn es im näheren Umfeld (noch) keinen geeigneten Facharzt gibt, oder noch nicht gefunden wurde, der die Weiterbehandlung sicher stellen kann.
      Dies könnte auch dann zutreffen, wenn es zwar einen niedergelassenen Facharzt gibt, der aber erstmal keine neue Patienten aufnimmt.


      Ein MZEB ist auch am Standort unseres SPZ (an eine Klinik angebunden) geplant, ist für uns eine Option, wenn Patricks jetzige Fachärztin, in Ruhestand geht und kein geeigneter Nachfolger die Praxis übernimmt.

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