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Zahnärztliche Vorsorgemaßnahmen ab 1.7.2018

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    Zahnärztliche Vorsorgemaßnahmen ab 1.7.2018

    Hallo zusammen,

    ab dem 1. Juli 2018 gibt es einen verbindlichen Rechtsanspruch auf zusätzliche zahnärztliche
    Vorsorgemaßnahmen für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen:
    --------------------------


    Richtlinie über Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen
    In Kraft getreten am: 01.07.2018
    https://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/96/

    Patienteninformation
    Zusätzliche zahnärztliche Leistungen für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen
    Stand: Juli 2018
    https://www.g-ba.de/downloads/17-98-...undheit_bf.pdf


    Patienteninfo in Leichter Sprache
    Zusätzliche Leistungen zur Mund-Gesundheit
    Merkblatt für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung
    https://www.g-ba.de/downloads/17-98-...Sprache_bf.pdf

    -----------------------

    LG
    Monika



    #2
    Genau darauf wies mich heute Patricks Zahnärztin hin, dass lt. dieser Richtlinie Patrick sich 2 mal im Jahr auf Krankenkassenkosten Zahnstein entfernen lassen kann. Das stand heute nämlich wieder (das 2. Mal in diesem Jahr) an.
    Sie fragte dann gleich nach einer Kopie vom Schwerbehindertenausweis für die Akte.

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