Hallo zusammen,
ab dem 1. Juli 2018 gibt es einen verbindlichen Rechtsanspruch auf zusätzliche zahnärztliche
Vorsorgemaßnahmen für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen:
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Richtlinie über Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen
In Kraft getreten am: 01.07.2018
https://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/96/
Patienteninformation
Zusätzliche zahnärztliche Leistungen für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen
Stand: Juli 2018
https://www.g-ba.de/downloads/17-98-...undheit_bf.pdf
Patienteninfo in Leichter Sprache
Zusätzliche Leistungen zur Mund-Gesundheit
Merkblatt für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung
https://www.g-ba.de/downloads/17-98-...Sprache_bf.pdf
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LG
Monika
ab dem 1. Juli 2018 gibt es einen verbindlichen Rechtsanspruch auf zusätzliche zahnärztliche
Vorsorgemaßnahmen für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen:
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Richtlinie über Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen
In Kraft getreten am: 01.07.2018
https://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/96/
Patienteninformation
Zusätzliche zahnärztliche Leistungen für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen
Stand: Juli 2018
https://www.g-ba.de/downloads/17-98-...undheit_bf.pdf
Patienteninfo in Leichter Sprache
Zusätzliche Leistungen zur Mund-Gesundheit
Merkblatt für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung
https://www.g-ba.de/downloads/17-98-...Sprache_bf.pdf
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LG
Monika