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Begleitperson im Krankenhaus

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    Begleitperson im Krankenhaus

    Hallo. Ich musste letztes Jahr ins Krankenhaus für 2 Tage wegen einer Operation. Aber wegen meiner Behinderung (Autismus) kann ich dort nicht alleine über Nacht bleiben.

    (Ich habe Probleme mit fremden Menschen und fremder Umgebung. Wäre ich dort alleine würde ich aus Angst weg laufen und deswegen hätte die nötige OP nicht gemacht werden können oder ich wäre nach der OP weg gelaufen).

    Die Begleitperson hat bei der Aufnahme "mit medizinischer Indikation" (also mit Notwendigkeit) angekreuzt. Bei meiner Aufnahme habe ich mehrmals gesagt das ich Autismus habe und auch das ich einen Betreuer habe. Das Krankenhaus hat jetzt behauptet sie hätten bei der Krankenkasse gefragt und die würden meine Begleitperson nicht bezahlen.

    Jetzt habe ich im Internet in einem Paragraph gelesen "Über die medizinische Notwendigkeit entscheidet der Krankenhausarzt und dokumentiert diese in den Krankenunterlagen" Aber bei mir müsste das doch in den Unterlagen vom Krankenhaus stehen? Ich verstehe das nicht.

    "Bei fehlender Kostenübernahme durch den Kostenträger wird der Tarif Begleitperson ohne medizinische Indikation in Rechnung gestellt" Aber dadurch ist es wahrscheinlich das ich das nächste Mal eine notwendige OP ablehne weil 160 Euro für nur 2 Tage (und die Begleitperson konnte in den 2 Tagen auch nicht arbeiten gehen) ist sehr viel Geld für uns.

    Hat das der Arzt im Krankenhaus nicht richtig dokumentiert oder warum bekommen wir das nicht übernommen obwohl die Begleitung bei mir medizinisch nötig ist?

    LG Clementine.

    #2
    Hallo Clementine,

    unser Hausarzt schreibt schon grundsätzlich auf die Einweisung "Begleitperson aus medizinischen Gründen notwendig".



    Wichtig ist zur Kostenübernahme:
    -------------------------------------------------

    ..." Für die Kostenübernahme erforderlich ist die Bestätigung des Krankenhausarztes über die medizinische Notwendigkeit der Mitaufnahme bzw. die Bestätigung der Kureinrichtung über den günstigen Einfluss auf den Kurverlauf."....

    Komplette Info:
    http://betanet.de/betanet/soziales_r...person-52.html

    --------------------------------------------

    Bei der Anmeldung im Krankenhaus weise ich immer sofort auf die Problematik hin.
    Mit dem Stationsarzt kläre ich es auch immer ab.
    Oft geht es im Krankenhausbetrieb ansonsten unter.
    Ich lasse mir immer eine Bescheinigung vom Krankenhausarzt ausstellen.


    "...Bescheinigung
    Anwesenheit eines Elternteils/einer Begleitperson
    Patient:......
    Stationär:......von-bis

    Hiermit bestätigen wir, dass sich die Patientin XXXX im Zeitraum vom XXX bis XXX in unserer XXX Fachabteilung in stationärer Behandlung befand.

    Aus psychologischen Gründen und zur Erlernung der XXXX Übungsbehandlungen war die Anwesenheit eines Elternteils /einer Begleitperson erforderlich.".....


    So habe ich bei einem Abrechnungsproblem mit der KK immer was schriftliches.

    Bei der Abmeldung im Krankenhaus spreche ich das auch nochmal mit der Dame im Büro ab.
    Oft muss der Krankenhausarzt verschlüsselt etwas in den PC eingeben damit richtig abgerechnet wird.
    Die Ärzte haben oft so viel um die Ohren das ihnen das durchgeht oder sie es auch nicht so genau wissen.

    Ich versuche das immer alles noch im Krankenhaus zu klären.


    Falls Du die Möglichkeit hast versuche das noch mit dem Krankenhaus/Krankenhausarzt zu klären.
    Wir haben auch schon mal eine Rechnung bekommen weil der Arzt es nicht richtig in den PC eingegeben hat.
    Eine schriftliche Bescheinigung ist dann viel wert.


    LG
    Monika







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      #3
      Ich habe mit der Krankenasse deswegen telefoniert und das Krankenhaus hat 2 große Fehler gemacht.

      Der Arzt hat beim Aufnahmegespräch nicht geprüft ob bei mir die Begleitperson nötig ist. Die Krankenkasse hat gesagt da gibt es ein Formular was der Arzt beim Aufnahmegespräch ausfüllen muss. Das hat er nicht gemacht also überhaupt nicht beurteilt.

      Aber das es so ein Formular gibt und das es der Arzt vorher beurteilen muss weiß ich doch nicht.

      Bei der Aufnahme von meiner Begleitperson hat das Krankenhaus noch einen Fehler gemacht. Meine Begleitung hat "mit medizinische Indikation" angekreuzt. Aber ohne das es die nötige Prüfung von dem Arzt bei meinem Aufnahmegespräch gegeben hat.

      Schon bei dem Ankreuzen von "mit medizinische Indikation" hätte es dem Krankenhaus auffallen müssen ob der Arzt bei der Aufnahme das auch für notwendig findet.

      Aber der Mann von der Krankenkasse war verwundert und hat gesagt, das das Krankenhaus das wissen muss. Und das es keinen Sinn gemacht hätte das meine Begleitung überhaupt "mit medizinische Indikation" ankreuzt wenn der Arzt das vorher nicht geprüft hat ob es notwendig ist.

      Ich bin mir aber nicht sicher ob das Absicht vom Krankenhaus war. Weil wenn es die Krankenkasse bezahlt bekommt das Krankenhaus 40 Euro am Tag. Wenn es die Begleitperson bezahlt bekommt das Krankenhaus 80 Euro am Tag. Ich bin mir nicht sicher ob das Krankenhaus die Unwissenheit vielleicht ausgenutzt hat.

      Das ich einen Betreuer habe (für Verträge und Einwilligungsvorbehalt) das hat der Arzt bei der Aufnahme auch ignoriert.

      Und das ich die Begleitung brauche und die Behinderung habe das habe ich bei allen Fragebögen hin geschrieben. Weil die Begleitung für mich sehr wichtig ist und ich sonst die OP gar nicht machen kann. Da bin ich mir ohne Zweifel sicher das ich das mit der Begleitung überall geschrieben habe.

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        #4
        Hallo Clementine,

        vielleicht könnte Dein gerichtlich bestellter Betreuer das noch regeln.

        Wäre das nicht auch vorab seine Aufgabe gewesen?
        http://www.justizportal.niedersachse...aufgabenkreise


        Leider ist es wirklich so das man sich fast immer selber vorab informieren muss.
        Ich hatte oft das Gefühl das die Ärzte gar nicht wussten was gemacht werden muss, zwecks Kostenübernahme einer Begleitperson.

        LG
        Monika

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          #5
          Ja weil ich alles ohne den Betreuer unterschrieben habe ist das alles nicht gültig bis er zustimmt. Deswegen kann man die Beurteilung von dem Aufnahme Arzt hinterher auch noch machen und so machen wir das auch.

          Ich achte immer sehr darauf das mein Betreuer mit unterschreibt. Weil ich wegen meiner Behinderung sehr naiv und leichtgläubig und deswegen kann man mich auch leicht ausnutzen. Und ich bin froh über die Betreuung weil sie mir viele Probleme verhindert.

          Die haben mir im Krankenhaus gesagt (ich habe das bei jeder Person gesagt wo ich was unterschreiben musste. Am Empfang und bei 2 Ärzten) bei der OP wäre es eindeutig das ich das auch ohne Einwilligung unterschreiben darf weil die OP medizinisch notwendig ist.

          Ich habe das denen natürlich so geglaubt das die das wissen und es Ok ist. Aber wegen so was ist es gut mit dem Einwilligungsvorbehalt das der Betreuer es jetzt hinterher noch regeln kann.

          Es ging aber nicht anders die OP war für einen Freitag ausgemacht, weil das am Besten ist für die Begleitperson wegen frei bekommen. Und falls ich 3 Tage bleiben muss hätte sonntags die Begleitperson auf jeden Fall frei. Das Vorgespräch war für den Mittwoch also 2 Tage vorher ausgemacht aber das Krankenhaus hat es kurzfristig auf den Donnerstag verschoben. Ohne das Vorgespräch hätte die OP am Freitag aber nicht gemacht werden können. Ich hatte nur die Wahl alleine zu dem Vorgespräch zu gehen oder die OP verschieben zu müssen wegen dem Vorgespräch.

          Ich wollte die ganzen Formulare dann mitnehmen das der Betreuer sie unterschreibt und sie am nächsten Tag bei der OP wieder mitbringen. Oder sie noch am gleichen Tag wieder bringen irgendwie das der Betreuer es vor der OP auch unterschreiben kann. Aber die haben gesagt das es auch ohne den Betreuer gehen würde bei so einer Situation wie einer nötigen OP.

          Aber das selber informieren ist schon für normale Menschen oft schwierig, kompliziert und schwierig zu verstehen. Ich verstehe schon viele normale Sachen nicht für mich ist es unmöglich das vorher zu wissen wenn mir das niemand sagt oder erklärt.

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            #6
            Zitat von Clementine Beitrag anzeigen
            Aber das selber informieren ist schon für normale Menschen oft schwierig, kompliziert und schwierig zu verstehen. Ich verstehe schon viele normale Sachen nicht für mich ist es unmöglich das vorher zu wissen wenn mir das niemand sagt oder erklärt.
            Hallo Clementine,

            das kann ich sehr gut verstehen.
            Mir und vielen anderen Eltern geht es oft genau so......


            Ich bin erstaunt das bei Dir ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet wurde.

            ..."Rund 5 % aller Betreuten sind von einem Einwilligungsvorbehalt betroffen."...

            http://www.bundesanzeiger-verlag.de/...gungsvorbehalt

            http://fachverband-betreuung.de/Was-...lt.1593.0.html

            Das kommt nur selten vor.


            Ich hoffe Dein Betreuer bekommt alles in Deinem Sinne geregelt.

            LG
            Monika

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              #7
              Ja weil ich den Einwilligungsvorbehalt für mich wollte. Ich bin auch von selbst zum Gericht gegangen und habe gesagt das ich die Betretung will. Für mich ist das keine Einschränkung sondern eine Hilfe.

              Ich bin trotz meiner Behinderung relativ selbstständig, und man merkt mir meine Behinderung nicht an. Ich kann irgendwo hin gehen und etwas unterschreiben obwohl ich nicht verstehe was das für mich bedeutet. Ich denke und handle naiv und ohne Weitsicht.

              Wenn ich das vielleicht irgendwann nicht mehr brauche kann man das wieder ändern aber ich bin seit ich es habe froh darüber.

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