Hallo. Ich musste letztes Jahr ins Krankenhaus für 2 Tage wegen einer Operation. Aber wegen meiner Behinderung (Autismus) kann ich dort nicht alleine über Nacht bleiben.
(Ich habe Probleme mit fremden Menschen und fremder Umgebung. Wäre ich dort alleine würde ich aus Angst weg laufen und deswegen hätte die nötige OP nicht gemacht werden können oder ich wäre nach der OP weg gelaufen).
Die Begleitperson hat bei der Aufnahme "mit medizinischer Indikation" (also mit Notwendigkeit) angekreuzt. Bei meiner Aufnahme habe ich mehrmals gesagt das ich Autismus habe und auch das ich einen Betreuer habe. Das Krankenhaus hat jetzt behauptet sie hätten bei der Krankenkasse gefragt und die würden meine Begleitperson nicht bezahlen.
Jetzt habe ich im Internet in einem Paragraph gelesen "Über die medizinische Notwendigkeit entscheidet der Krankenhausarzt und dokumentiert diese in den Krankenunterlagen" Aber bei mir müsste das doch in den Unterlagen vom Krankenhaus stehen? Ich verstehe das nicht.
"Bei fehlender Kostenübernahme durch den Kostenträger wird der Tarif Begleitperson ohne medizinische Indikation in Rechnung gestellt" Aber dadurch ist es wahrscheinlich das ich das nächste Mal eine notwendige OP ablehne weil 160 Euro für nur 2 Tage (und die Begleitperson konnte in den 2 Tagen auch nicht arbeiten gehen) ist sehr viel Geld für uns.
Hat das der Arzt im Krankenhaus nicht richtig dokumentiert oder warum bekommen wir das nicht übernommen obwohl die Begleitung bei mir medizinisch nötig ist?
LG Clementine.
(Ich habe Probleme mit fremden Menschen und fremder Umgebung. Wäre ich dort alleine würde ich aus Angst weg laufen und deswegen hätte die nötige OP nicht gemacht werden können oder ich wäre nach der OP weg gelaufen).
Die Begleitperson hat bei der Aufnahme "mit medizinischer Indikation" (also mit Notwendigkeit) angekreuzt. Bei meiner Aufnahme habe ich mehrmals gesagt das ich Autismus habe und auch das ich einen Betreuer habe. Das Krankenhaus hat jetzt behauptet sie hätten bei der Krankenkasse gefragt und die würden meine Begleitperson nicht bezahlen.
Jetzt habe ich im Internet in einem Paragraph gelesen "Über die medizinische Notwendigkeit entscheidet der Krankenhausarzt und dokumentiert diese in den Krankenunterlagen" Aber bei mir müsste das doch in den Unterlagen vom Krankenhaus stehen? Ich verstehe das nicht.
"Bei fehlender Kostenübernahme durch den Kostenträger wird der Tarif Begleitperson ohne medizinische Indikation in Rechnung gestellt" Aber dadurch ist es wahrscheinlich das ich das nächste Mal eine notwendige OP ablehne weil 160 Euro für nur 2 Tage (und die Begleitperson konnte in den 2 Tagen auch nicht arbeiten gehen) ist sehr viel Geld für uns.
Hat das der Arzt im Krankenhaus nicht richtig dokumentiert oder warum bekommen wir das nicht übernommen obwohl die Begleitung bei mir medizinisch nötig ist?
LG Clementine.