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Zuzahlungsbefreiung, was zählt als Einkommen?

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    Zuzahlungsbefreiung, was zählt als Einkommen?

    Hallo zusammen,

    ich habe mal wieder eine Frage. Junior ist nun 18. und jetzt geht es um die Zuzahlungsbefreiung.
    was zählt hier als Einkommen? was muss ich angeben? und welche Freibeträge gibt es?
    Die KK sagte, es zählt das gesamte Familieneinkommen.

    das besteht bei uns aus:

    ALG II für mich
    Wohngeld für die beiden Geschwister anteilig
    Bafög für die beiden Geschwister, ein Kind, das studiert wohnt zuhause, das andere auswärts und kommt in den Semesterferien etc. nach Hause.
    Kinderzuschlag (Familienzuschlag für Kinder von Beamten)
    Kindergeld
    Pflegegeld
    monatliche Pacht von 25 Euro (für Parkplatz), das wird beim ALG II als Einkommen angerechnet, heisst, dadurch verringert sich das ALG II um diese 25 Euro.

    #2
    AW: Zuzahlungsbefreiung, was zählt als Einkommen?

    Hallo Marion,

    ist Dein Sohn denn noch familienversichert?

    Liebe Grüße
    Monika

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      #3
      AW: Zuzahlungsbefreiung, was zählt als Einkommen?

      Hallo Monika,
      hat Dein Sohn eine Grundsicherung?
      Wenn Dein Sohn eine Grundsicherung hat und bei euch in der Familie versichert ist, zählt nur der Grundsicherungsbescheid. Danach wird er eingestuft zB Chronisch krank....!1% von der Grundsicherung
      Bei der restlichen Familie muß das gesamte Einkommen angegeben werden.
      Liebe Grüße und ein schönes Wochenende
      Wintersonne

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        #4
        AW: Zuzahlungsbefreiung, was zählt als Einkommen?

        Zitat von werner62 Beitrag anzeigen
        Hallo Marion,

        ist Dein Sohn denn noch familienversichert?

        Liebe Grüße
        Monika
        er ist familienversichert über mich.

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          #5
          AW: Zuzahlungsbefreiung, was zählt als Einkommen?

          Zitat von Wintersonne Beitrag anzeigen
          Hallo Monika,
          hat Dein Sohn eine Grundsicherung?
          Wenn Dein Sohn eine Grundsicherung hat und bei euch in der Familie versichert ist, zählt nur der Grundsicherungsbescheid. Danach wird er eingestuft zB Chronisch krank....!1% von der Grundsicherung
          Bei der restlichen Familie muß das gesamte Einkommen angegeben werden.
          Liebe Grüße und ein schönes Wochenende
          Wintersonne
          Hallo Wintersonne,

          Monika hatte auf meine Frage geantwortet.
          Grundsicherung wurde beantragt, da er ab dem 18. LJ ja aufgrund der Behinderung aus dem ALG II fällt, vorher war er als Mitglied der BG im ALG II, bekam da aber nur seinen KDU-Anteil.
          der Bescheid über die Grundsicherung liegt noch nicht vor.
          hab gelesen, das bspw. Bafög und Kindergeld nicht als Einkommen zählen. ist ja nur denn die Frage, wenn nicht, muss ich das denn überhaupt angeben? kann ja auch nicht sein, dass das Bafög oder das Kindergeld der Geschwister als Einkommen zählt für die Zuzahlungsbefreiuung des Bruders.

          und gleich noch eine Frage, bei mir läuft ja der Antrag auf Erwerbsminderungsrente. die wird voraussichtlich über den ALG-II-Satz liegen. gibt es da auch Freibeträge? zählt der SBA auch für evtl. Freibeträge? ich würde Junior, wenn die Rente durch ist, auch aus der Grundsicherung nehmen und stattdessen Wohngeld beantragen. Wie ist es da denn mit Freibeträgen mit der Zuzahlungsbefreiung?

          und auf dem Formular "Antrag auf Befreiung von Zuzahlungen..." steht folgendes zum ankreuzen:
          Hilfe zum Lebensunterhalt:
          ergänzende Leistungen zum Lebensunterhalt
          Leistungen nach dem Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung

          soll ich da die Leistungen für die Grundsicherung ankreuzen?

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            #6
            AW: Zuzahlungsbefreiung, was zählt als Einkommen?

            Kindergeld und Pflegegeld werden nicht angerechnet

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              #7
              AW: Zuzahlungsbefreiung, was zählt als Einkommen?

              Hallo Marion,
              entschuldige dass ich dich falsch angesprochen habe. Ich kann Dir leider bei den anderen Fragen nicht helfen. Nur bei der Krankenkassen mit dem Freistellungsantrag.Dort zählt nur die Grundsicherung deines Kindes. Chronisch krank 1%. von dem Wert der Grundsicherung.
              Liebe Grüße
              Wintersonne

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                #8
                AW: Zuzahlungsbefreiung, was zählt als Einkommen?

                Salü Marion,
                hallo zusammen,

                bei unserem Kind wird auch nur die Grundsicherung angegeben und angerechnet.

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