Hallo,
ich habe mehrere Jahre an einer Schule für körperbehinderte Menschen gearbeitet, weshalb ich die Problematik, dass man sich oft mit der Krankenversicherung rumschlagen muss, kenne. Dieses Mal bin ich aber leider auf der Seite des Betroffenen und benötige selbst Rat, wie ich reagieren soll.
Mein Bruder hat 2 Jahre hier bei intakt.info gearbeitet und schätzt die Hilfe die man hier im Forum bekommt sehr. Aus diesem Grund hat er mir den Tipp gegeben hat, mich an euch zu wenden.
Ich habe keine Behinderung, noch frage ich für einen Menschen mit Behinderung. Hoffe trotzdem, dass ich hier offene Ohren finde. Ich leide seit meiner Geburt an Neurodermitis. Als ich vor einem Jahr einen Sportunfall hatte, bei dem unter anderem das Band in der Nähe des Ellenbogens gerissen ist, brach meine Neurodermitis aus und ist seit dem ziemlich stark. Ein halbes Jahr hat mein Arzt versucht, es mit dem extrem starken Medikament Ciclosporin einzudämmen. Da dies keine Lösung für immer ist, war ich vor kurzem in einer Hautklinik die leider auch nichts herausfinden konnte. Der einzige Erfolg den ich dort hatte war, dass mit Silberwäsche der Juckreiz nachts zurück ging, so dass ich seltener aufwachte.
Aus diesem Grund hat mir der Arzt folgendes ärztliches Attest ausgeschrieben:
Ich habe erstmals bei der Krankenkasse angerufen und die haben mir gesagt:
Normalerweise zahlen sie Silberbekleidung nur bei Kindern, Erwachsene haben genügend andere Möglichkeiten gegen den Juckreiz vorzugehen.
Ich bin mit den "genügend anderen Möglichkeiten zur Juckreizstillung“ am Ende. In der Hautklinik blieben selbst versuche mit Tablette oder intravenösen Medikamenten erfolglos. Deshalb habe ich es einfach trotzdem probiert es einzureichen. Die Antwort:
Die Antwort macht mich stutzig. Ich kann mir gut vorstellen, dass es die Vorschrift, dass keine handelsüblichen Gegenstände gezahlt werden dürfen, gibt, aber ich würde sagen, sie wird hier großzügig ausgelegt. Für mich ist Silberbekleidung kein Alltagsgegenstand: Es gibt sie weder in jedem Bekleidungsgeschäft, noch kenne ich jemanden in meinem näheren Umfeld, der so etwas trägt. Für mich klingt der letzte Absatz nach der Begründung, wieso sie mir die Kleidung zahlen müssten.
Da ich das Gefühl habe, dass es mir und meiner Krankheit einiges bringen kann, will ich es nicht auf sich beruhen lassen aber weiß andererseits nicht, wie ich der Krankenkasse gegenübertreten soll.
Ich würde mich sehr freuen, wenn ihr mir helfen könnt.
Vielen lieben Dank
ich habe mehrere Jahre an einer Schule für körperbehinderte Menschen gearbeitet, weshalb ich die Problematik, dass man sich oft mit der Krankenversicherung rumschlagen muss, kenne. Dieses Mal bin ich aber leider auf der Seite des Betroffenen und benötige selbst Rat, wie ich reagieren soll.
Mein Bruder hat 2 Jahre hier bei intakt.info gearbeitet und schätzt die Hilfe die man hier im Forum bekommt sehr. Aus diesem Grund hat er mir den Tipp gegeben hat, mich an euch zu wenden.
Ich habe keine Behinderung, noch frage ich für einen Menschen mit Behinderung. Hoffe trotzdem, dass ich hier offene Ohren finde. Ich leide seit meiner Geburt an Neurodermitis. Als ich vor einem Jahr einen Sportunfall hatte, bei dem unter anderem das Band in der Nähe des Ellenbogens gerissen ist, brach meine Neurodermitis aus und ist seit dem ziemlich stark. Ein halbes Jahr hat mein Arzt versucht, es mit dem extrem starken Medikament Ciclosporin einzudämmen. Da dies keine Lösung für immer ist, war ich vor kurzem in einer Hautklinik die leider auch nichts herausfinden konnte. Der einzige Erfolg den ich dort hatte war, dass mit Silberwäsche der Juckreiz nachts zurück ging, so dass ich seltener aufwachte.
Aus diesem Grund hat mir der Arzt folgendes ärztliches Attest ausgeschrieben:
Der oben genannte Patient steht in meiner Behandlung wegen einer sehr ausgeprägten (generalisierten) Neurodermitis (Atopische Dermatitis).
Bisherige intensive hautfachärztliche Behandlungsmaßnahmen, einschließlich Kortisonsalben, Calcineurin-Inhibitoren (Protopic/Elidel/Douglan) haben nicht zu einer nachhaltigen Verbesserung des Hautzustandes geführt. Aufgrund der rezidivierenden Besiedelung der Haut mit Staphylococcus Aureus, welche zu teils massivem Nässen und Juckreiz der Haut mit konsekutiver Schlaflosigkeit führen, sind kontinuierliche Maßnahme zur Keimreduktion erforderlich.
[... Erklärung wieso Silberwäsche gut ...]
Aus ärztlicher Sicht sollte der Patient medizinische Silberwäsche für mindestens 1 Jahr erhalten, um somit andere Therapien zu unterstützen bzw. abzulösen.
Bisherige intensive hautfachärztliche Behandlungsmaßnahmen, einschließlich Kortisonsalben, Calcineurin-Inhibitoren (Protopic/Elidel/Douglan) haben nicht zu einer nachhaltigen Verbesserung des Hautzustandes geführt. Aufgrund der rezidivierenden Besiedelung der Haut mit Staphylococcus Aureus, welche zu teils massivem Nässen und Juckreiz der Haut mit konsekutiver Schlaflosigkeit führen, sind kontinuierliche Maßnahme zur Keimreduktion erforderlich.
[... Erklärung wieso Silberwäsche gut ...]
Aus ärztlicher Sicht sollte der Patient medizinische Silberwäsche für mindestens 1 Jahr erhalten, um somit andere Therapien zu unterstützen bzw. abzulösen.
Normalerweise zahlen sie Silberbekleidung nur bei Kindern, Erwachsene haben genügend andere Möglichkeiten gegen den Juckreiz vorzugehen.
Ich bin mit den "genügend anderen Möglichkeiten zur Juckreizstillung“ am Ende. In der Hautklinik blieben selbst versuche mit Tablette oder intravenösen Medikamenten erfolglos. Deshalb habe ich es einfach trotzdem probiert es einzureichen. Die Antwort:
Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass wir uns nicht an den Kosten beteiligen können.
Der Grund dafür ist: Bei Neurodermitis-Silberbekleidung handelt es sich um einen handelsüblichen Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens. Hierzu zählen die Gegenstände, die allgemeine Verwendung finden und üblicherweise von einer großen Zahl von Menschen genutzt werden.
Die Eigenschaft als Gebrauchsgegenstand bleibt selbst dann erhalten, wenn dieser im Einzelfall aufgrund besonderer Qualität oder Ausstattung geeignet sein mag, positiv auf eine Krankheit einzuwirken.
Als gesetzliche Krankenkasse dürfen wir allerdings nur die Kosten für Hilfsmittel übernehmen, die den Erfolg der Krankenbehandlung sichern oder eine Behinderung ausgleichen. Diese werden für die speziellen Bedürfnisse kranker oder behinderter Menschen hergestellt und ausschließlich oder überwiegend von diesem Personenkreis genutzt. Diese Voraussetzung erfüllt der von Ihnen beantragte Gegenstand allerdings nicht.
Der Grund dafür ist: Bei Neurodermitis-Silberbekleidung handelt es sich um einen handelsüblichen Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens. Hierzu zählen die Gegenstände, die allgemeine Verwendung finden und üblicherweise von einer großen Zahl von Menschen genutzt werden.
Die Eigenschaft als Gebrauchsgegenstand bleibt selbst dann erhalten, wenn dieser im Einzelfall aufgrund besonderer Qualität oder Ausstattung geeignet sein mag, positiv auf eine Krankheit einzuwirken.
Als gesetzliche Krankenkasse dürfen wir allerdings nur die Kosten für Hilfsmittel übernehmen, die den Erfolg der Krankenbehandlung sichern oder eine Behinderung ausgleichen. Diese werden für die speziellen Bedürfnisse kranker oder behinderter Menschen hergestellt und ausschließlich oder überwiegend von diesem Personenkreis genutzt. Diese Voraussetzung erfüllt der von Ihnen beantragte Gegenstand allerdings nicht.
Da ich das Gefühl habe, dass es mir und meiner Krankheit einiges bringen kann, will ich es nicht auf sich beruhen lassen aber weiß andererseits nicht, wie ich der Krankenkasse gegenübertreten soll.
Ich würde mich sehr freuen, wenn ihr mir helfen könnt.
Vielen lieben Dank