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Kostenübernahme bei KH-Aufenthalt

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    Kostenübernahme bei KH-Aufenthalt

    Hallo zusammen,

    vielleicht kann uns hier jemand weiterhelfen. Es geht um einen langen zurückliegenden Aufenthalt in einer Spezialklinik eines jungen Erwachsenen mit schwerer Mehrfachbehinderung u.a. ist er blind. Seine Mutter war in den zurückliegenden Monaten immer wieder tageweise an seiner Seite. Die Notwendigkeit wurde medizinisch begründet. Ihr fielen dabei einige tausend Kilometer Fahrstrecke, sowie Zuzahlung auf das für sie tageweise bereitgestellte Zimmer an. Das finanzielle Budget wurde stark strapaziert. Nun kam die Mitteilung, dass die Kasse nicht den üblichen Satz übernehmen würde und vor allem nur eine bestimmte Anzahl Tage überhaupt. Zu bemerken sei dabei auch noch, dass die Mutter die gesamte Wäschpflege in dieser Zeit übernommen hatte.

    Kennt sich jemand hierbei aus, bzw. Gibt es eine Grundlage, wo solche Dinge festgehalten werden? Was kann/muss die Krankenkasse von den angefallenen Kosten erstatten? (Welche Fahrtkosten und welche Unterbringungskosten) welches Gesetzbuch dient hier gegebenfalls als Grundlage für Entscheidungen?

    In voraus vielen Dank.

    VG

    #2
    AW: Kostenübernahme bei KH-Aufenthalt

    Hallo Marie-Luise,

    habe gerade keine Zeit, sorry, schau mal hier-

    http://www.betanet.de/betanet/sozial...person-52.html

    http://www.krankenhausaufnahme.de/st...leitperson.php

    Liebe Grüße
    Monika

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      #3
      AW: Kostenübernahme bei KH-Aufenthalt

      Hallo Monika,
      hallo zusammen,

      es geht jetzt noch einmal um die Höhe der Übernahme der Kosten, wie im ersten Beitrag beschrieben. Die Kasse hat die notwendige Begleitperson für das bereits erwachsene "Kind" mit schwerster Behinderung zwar nun anerkannt aber nur einen täglichen Anteil von 20€ übernommen. Was nicht dem Verhalten anderer Kassen entspricht, die entgegen dieser Kasse (große Kasse) auch Vereinbarungen mit dem Krankenhaus haben. Dies hat nun zur Folge, dass die Begleitperson nun doch noch eine erhebliche Nachzahlung zu leisten hat.

      Dazu kommen anteilige Kosten für die notwendigen Besuchsfahrten (die Begleitperson war immer abschnittsweise dabei) welche mit einer Kilometerpauschale im durchschnittlich 0,09/KM Bereich anerkannt wurden. Dies hat zur Folge, dass noch nicht einmal die reinen Spritkosten damit gedeckt wurden. Es geht dabei um aufgelaufene 8000 KM. Es handelt sich bei der Klinik übrigens um eine Spezialklinik, für die es keine Alternative gibt.

      Wie zuvor beschrieben, wurde ein Teil der Pflege von der Begleitperson übernommen. Speziell die Wäschepflege lag komplett in der Hand der Begleitperson. Dazu kamen die diagnostizierten erheblichen Schwierigkeiten bei der Nahrungsaufnahme durch Verhaltensstörungen, die nur durch eine stundenlange und intensive Bemühung der Begleitperson einigermaßen begleitet werden konnte. Anderenfalls wäre eine Peg-Sonde in Erwägung gezogen worden. Dies konnte u.a. durch die Begleitperson verhindert werden.

      Steht demzufolge gegebenenfalls auch ein Anteil an Pflegegeld zu und gibt es da entsprechende Urteile dazu? Und gibt es auch eine anerkannte Verpflegeungspauschale für die Begleitperson?

      Es kann doch irgendwie nicht sein, dass die Begleitperson auf Kosten sitzen bleibt, die aus der medizinischen Notwendigkeit heraus aufgelaufen sind und zudem eigentlich als anerkannt gelten. Insbesondere dieser Kostenanteil für die Kilometerpauschale. Eine Zugfahrkarte wäre erheblich teurer gekommen. Würde da auch nur ein Anteil erstattet werden? Wobei es bei dem Transport der Wäsche (es liegt erhöhter Wäschebedarf vor) gar nicht möglich gewesen wäre.


      Alle anderen, die hier über Wissen verfügen, sind aber auch um Hilfe gebeten.

      Im Voraus vielen Dank für eure Mühe.

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