Vorsorge/Rehabilitation - Kuranspruch für beide Eltern in besonderen Fällen
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass der §24 SGB V um einen Absatz (4) erweitert wird: Bei - schweren Erkrankungen eines Elternteils oder Kindes die zu Behinderung oder Tod von Elternteil oder Kind führen, oder - Behinderungen >=GDB50 eines Kindes und einem weiteren Geschwisterkind oder - pflegebedürftigem Kind und einem weiteren Geschwisterkind besteht Kuranspruch für beide Eltern gemeinsam zusammen mit minderjährigen Geschwisterkinder(n).
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass der §24 SGB V um einen Absatz (4) erweitert wird: Bei - schweren Erkrankungen eines Elternteils oder Kindes die zu Behinderung oder Tod von Elternteil oder Kind führen, oder - Behinderungen >=GDB50 eines Kindes und einem weiteren Geschwisterkind oder - pflegebedürftigem Kind und einem weiteren Geschwisterkind besteht Kuranspruch für beide Eltern gemeinsam zusammen mit minderjährigen Geschwisterkinder(n).