Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Urteil: Mitaufnahme von Elternteil in Reha/Klinik

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Urteil: Mitaufnahme von Elternteil in Reha/Klinik

    Unten ein interessanter Link zu einem Urteil des Sozialgericht Gießen, Urteil vom 23.08.2012 - S 4 R 284/11 ER - zur Notwendigkeit der Mitaufnahme eines Elternteils für Reha von einem 8-jährigen Kind und die Pflicht für Rentenversicherung, die Kosten der mitaufzunehmenden Mutter zu tragen.

    Besonders interessant an dem Urteil ist, dass das ärztliche Attest (insbesondere das eines Kinderarztes), dass die Mitaufnahme der Mutter aus medizinischen Gründen notwendig ist, vom Kostenträger akzeptiert werden muss, auch bei einem nicht schwer-mehrfachbehinderten Kind . Eine Einschränkung, dass nur ein Elternteil eines schwer behindertem Kind nach Vorschulalter mit aufgenommen werden kann, ist in keinen Richtlinien festgelegt, es müssen nach dem Vorschulalter besondere medizinische Gründe für die Mitaufnahme von Elternteil vorliegen, das reicht für die Mitaufnahme aus.

    Bei Akut-Krankenhausaufnahme (nicht Reha!) entscheidet ausschließliche der aufnehmende Arzt über die Notwendigkeit der Mitaufnahme der medizinische notwendigen Begleitperson. Hier gilt: Wenn Elternteil in Akut-Krankenhaus aufgenommen werden muss, weil nur über die Mitaufnahme der Erfolg der stationären Behandlung des Kindes nach Entlassung sichergestellt werden kann, dann muss die Krankenkasse die Kosten für medizinische notwendige Begleitperson übernehmen.

    Herzliche Grüße,
    Wolfgang

    Quellen:
    © kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.10.2012
    Quelle: Sozialgericht Gießen/ra-online

    Mutter darf 8-jährigen Sohn in Reha begleiten
    Rentenversicherung muss für die Unterbringung die Kosten übernehmen
    Das Sozialgericht Gießen hat die Deutsche Rentenversicherung Bund in einem Eilverfahren verpflichtet, die Kosten für die Unterbringung der Mutter eines 8-jährigen Kindes während dessen Teilnahme an einer Rehabilitationsmaßnahme zu übernehmen.

    ausführlichere Darstellung: http://www.kostenlose-urteile.de/Urteil14282

    #2
    AW: Urteil: Mitaufnahme von Elternteil in Reha/Kli

    ...wie wäre es denn bei einem behinderten Erwachsenen...? Weiß das jemand?

    Kommentar


      #3
      AW: Urteil: Mitaufnahme von Elternteil in Reha/Kli

      Hallo Anke,
      bei Erwachsenem mit Beeinträchtigung wäre es genauso wie oben für den 8-jährigen beschrieben: Eine vorausgehende ärztliche Bestätigung der Notwendigkeit der Mitaufnahme in Reha der nicht-behinderten Begleitperson muss ausreichen, hier von jedem Arzt oder auch Psychologen.
      Ich habe selbst eben miterlebt, wie die ältere Schwester einer erwachsenen Frau mit Down-Syndrom und ihre Schwester mit Down-Syndrom beide gemeinsam zur Reha aufgenommen wurden.

      Auch für Krankenhaus kenne ich viele Fälle, wo das reibungslos klappt, der aufnehmende Krankenhausarzt muss - wie ich oben beschrieben habe - bei Aufnahme die Notwendigkeit bestätigen. Es gibt hier (Akutkrankenhaus) nur sehr selten Streit mit dem MDK (Mediz. Dienst der Krankenkassen), den aber dann nicht die Familie, sondern das Akutkrankenhaus selbst mit der Krankenkasse/MDK klären muss.

      Grüße,
      Wolfgang

      Kommentar


        #4
        AW: Urteil: Mitaufnahme von Elternteil in Reha/Kli

        Vielen Dank für die Information. Ich hoffe ja nicht, dass dies mal notwendig sein wird. Möchte aber gewappnet sein.

        Herzliche Grüße
        Anke

        Kommentar

        Online-Benutzer

        Einklappen

        27 Benutzer sind jetzt online. Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 27.

        Lädt...
        X