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Genehmigung langfristiger Heilmittelbehandlungen

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    Genehmigung langfristiger Heilmittelbehandlungen

    Patientinnen und Patienten, aber auch Ärzte und Krankenkassen können sich künftig mit Hilfe eines Merkblattes über die Voraussetzungen einer Genehmigung langfristiger Heilmittelbehandlungen durch ihre Krankenkasse informieren. Mit den am Donnerstag vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossenen Klarstellungen soll ein vereinfachtes einheitliches und damit beschleunigtes Verfahren für die Genehmigung von langfristiger Heilmittelbehandlung erreicht werden. Das Merkblatt kann auf der Webseite des G-BA abgerufen werden. [...]
    Quelle und kompletter Text mit Link zum Merkblatt: G-BA

    #2
    AW: Genehmigung langfristiger Heilmittelbehandlung

    Hallo zusammen,

    inzwischen gibt es eine Vereinbarung, in welchen Fällen eine langfristige Verordnung erfolgen kann.
    Weitere Infos: Gemeinsamer Bundesausschuss

    Kommentar


      #3
      AW: Genehmigung langfristiger Heilmittelbehandlung

      Bei bestimmten Diagnosen / Behinderungen werden Heilmittelverordnungen bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen von Arztpraxen nicht mehr negativ berücksichtigt.
      Weitere Infos: GKV-Spitzenverband

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