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Strom für med. Geräte - Zuschüsse möglich?

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    Strom für med. Geräte - Zuschüsse möglich?

    Hallo allerseits,

    unsere Tochter hat seit ein paar Monaten ein Bi-Level-Atemgerät, einen Everflo-Sauerstoffkonzentrator und einen E-Rolli (Cyrius).

    Alle 3 werden über Strom betrieben bzw. geladen. Während Bi-Level mit 10 Watt noch sehr bescheiden daherkommt, haut Everflo richtig rein: 300 Watt pro Stunde !!!

    Nun ist es so, dass unsere Tochter nur Grundsicherung erhält und viele werden sicher wissen, wie knapp das ist :-/
    Werden die zusätzlichen Stromkosten übernommen? Wenn ja, durch wen? Krankenkasse oder Sozialamt oder beide?
    Ich frage nach beide, weil ich woanders die Info erhielt, die KK (AOK) würde pro Gerät 5€ im Monat übernehmen, was nur bei Everflo und BI-Level knapp die Hälte der tatsächlichen Kosten ausmacht!

    Wer von euch hat med. Geräte daheim, für die er die (tatsächlichen) Stromkosten durch wen erhält??
    Oder sind euch Gerichtsurteile oder Gesetze bekannt, wo dies bereits geregelt wird/wurde?

    Bin für jede Info dankbar

    Viele Grüsse,
    MurphysLaw

    #2
    AW: Strom für med. Geräte - Zuschüsse möglich?

    Hallo MurphysLaw,

    für Elektro-Rollstühle gibt es ein Urteil: BSG 3 RK 12/96, das auf die anderen Hilfsmittel vermutlich auch angewandt werden kann.
    Diesem Urteil nach sind die Stromkosten über die KK zu beantragen und abzurechnen.

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      #3
      AW: Strom für med. Geräte - Zuschüsse möglich?

      Hallo MurphysLaw,
      das von Inge genannte Urteil ist ein Grundsatzurteil des Bundessozialgerichts und somit auf alle vom Arzt verordneten notwendigen Hilfsmittel anwendbar, Ausnahme sind Hörgerätebatterien für Patienten über 18 Jahren, die sind in einer Verordnung der Krankenkassen ausdrücklich gesetzlich ausgeschlossen (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__34.html).

      Du solltest einen Antrag bei deiner Krankenkasse stellen mit einer Auflistung der Geräte, deren Leistung in Watt mal Stunden die sie laufen mal Kosten einer Kilowattstunde.

      Falls die Krankenkasse nur eine Pauschale anbietet, die die Kosten nicht deckt und auch einem Widerspruch von euch nicht abhilft, würde ich die Restkosten beim Sozialamt beantragen.

      Bei der Krankenkasse kannst du die Kosten vier Jahre rückwirkend noch beantragen:
      http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__45.html:
      "§ 45 Verjährung
      (1) Ansprüche auf Sozialleistungen verjähren in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem sie entstanden sind.
      (2) Für die Hemmung, die Ablaufhemmung, den Neubeginn und die Wirkung der Verjährung gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs sinngemäß.
      (3) Die Verjährung wird auch durch schriftlichen Antrag auf die Sozialleistung oder durch Erhebung eines Widerspruchs gehemmt. Die Hemmung endet sechs Monate nach Bekanntgabe der Entscheidung über den Antrag oder den Widerspruch."

      Es kann vorkommen, dass Kassen behaupten, man könne nur Kosten für Geräte übernehmen, die einen Betriebsstundenzähler haben oder einen eigenen Stromzähler: in dem genannten Urteil steht , dass die Kasse einen solchen Zähler zu installieren hätte (und damit die Kosten zu übernehmen) oder die Kosten zu schätzen und eine Pauschale zu zahlen. Wenn die Kasse eine zu niedrige Pauschale ansetzt, kannst du dieser widersprechen und dann deine ermittelte Rechnung dagegensetzen.

      Viel Erfolg wünsche ich dir.

      LG, amai

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        #4
        AW: Strom für med. Geräte - Zuschüsse möglich?

        Hallo!

        Strom für med. Geräte - Zuschüsse möglich?
        http://www.rehakids.de/phpBB2/ftopic18598.html

        http://www.rehakids.de/phpBB2/ftopic36340.html

        Liebe Grüße

        Annette

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          #5
          AW: Strom für med. Geräte - Zuschüsse möglich?

          Hallo ihr alle,
          weiß jemand welche Geräte in der Liste stehen, um eine Stromkosten Erstattung von der Krankenkasse zu bekommen? zB Treppenlift im Haus? Inhalationsgerät?
          Wie mach ich das ?
          Liebe Grüße
          Wintersonne

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            #6
            AW: Strom für med. Geräte - Zuschüsse möglich?

            Salü Wintersonne,

            es gibt ein BSG-Urteil, das besagt:
            Leitsatz:
            1. Der Anspruch auf Versorgung mit einem Hilfsmittel nach § 33 Abs 1 S 1 SGB 5 umfaßt auch die Versorgung mit der zum Betrieb des Hilfsmittels erforderlichen Energie.
            das ganze Urteil gibt es bei rehadat
            Dazu würde ich einfach einen formlosen Antrag an die Krankenkasse stellen und diese Geräte aufführen.

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              #7
              AW: Strom für med. Geräte - Zuschüsse möglich?

              Hallo Wintersonne,

              es muss sich um ein ärztlich verordnetes Hilfsmittel handeln. Zur sonstigen Vorgehensweise lese dir doch noch einmal bitte meinen Beitrag hierzu vom 05.12.11 durch.

              LG, amai

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                #8
                AW: Strom für med. Geräte - Zuschüsse möglich?

                Es kann nicht schaden, hier den Stromanbieter zu informieren....vielleicht können die dich auch unterstützen

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