Hallo,
nach langer Zeit brauch ich wieder mal eine Hilfe von euch, ich weiß ich schau kaum noch hier rein, aber als alleinerziehende Mutter mit 3 Kindern ist die Zeit sehr rar
Meine Zwillinge Damla und Dilara sind zur Zeit noch 13 Jahre alt (beide beinbetonte Tetraspastik 28. SSW)
Seit Jahr 2000 machen wir Reha-Kur mit den Kindern, wobei wir bis vor 2 Jahren unsere Anträge bei LVA Rheinland gestellt hatten und die hatten uns nie Schwierigkeiten gemacht und wir hatten immer eine Zusage.
Nach der Scheidung 2007 habe ich meine Mädchenname angenommen und seit dem sind wir nicht mehr bei LVA Rheinland sondern Deutsche Rentenversicherung Bund Berlin
letztes Jahr haben die uns sofort 6 Wochen auf einmal genehmigt, aber diesjährige Antrag wurde abgelehnt
Begründung:
Nach $ 12 Abs. 2 des SGB II werden medizinische Leistungen zur Rehabilitation nicht vor Ablauf von vier Jahren nach Durchführung einer solchen oder einer ähnlichen Leistung, deren Kosten aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften getragen oder bezuschusst worden sind, erbracht, es sei denn, dass eine vorzeitige Leistung aus gesundheitlichen Gründen dringend erforderlich ist.
aber das ist doch bei uns nicht zutreffend, wenn wir gerade bzw. noch in der Entwicklung sind, oder?
meine Orthopäde wird dazu was schreiben, er wird wahrscheinlich die Notwendigkeit bescheinigen, aber er sagte mir das er selber keine Hoffnung hat, das wir es durchbekommen
was kann ich bei der Widerspruch denn selber noch was dazuschreiben?
Liebe Grüße
Nalan mit Damla und Dilara (beinbetonte Tetraspastik 28. SSW, rolandi Epilepsie, voll in der Pubertät) jetzt fasst 14 Jahre alt
und Ilayda (4) voll in Aktion, hat sogar allein Fahrradfahren gelernt und bringt mich auf Trapp :)
nach langer Zeit brauch ich wieder mal eine Hilfe von euch, ich weiß ich schau kaum noch hier rein, aber als alleinerziehende Mutter mit 3 Kindern ist die Zeit sehr rar
Meine Zwillinge Damla und Dilara sind zur Zeit noch 13 Jahre alt (beide beinbetonte Tetraspastik 28. SSW)
Seit Jahr 2000 machen wir Reha-Kur mit den Kindern, wobei wir bis vor 2 Jahren unsere Anträge bei LVA Rheinland gestellt hatten und die hatten uns nie Schwierigkeiten gemacht und wir hatten immer eine Zusage.
Nach der Scheidung 2007 habe ich meine Mädchenname angenommen und seit dem sind wir nicht mehr bei LVA Rheinland sondern Deutsche Rentenversicherung Bund Berlin
letztes Jahr haben die uns sofort 6 Wochen auf einmal genehmigt, aber diesjährige Antrag wurde abgelehnt
Begründung:
Nach $ 12 Abs. 2 des SGB II werden medizinische Leistungen zur Rehabilitation nicht vor Ablauf von vier Jahren nach Durchführung einer solchen oder einer ähnlichen Leistung, deren Kosten aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften getragen oder bezuschusst worden sind, erbracht, es sei denn, dass eine vorzeitige Leistung aus gesundheitlichen Gründen dringend erforderlich ist.
aber das ist doch bei uns nicht zutreffend, wenn wir gerade bzw. noch in der Entwicklung sind, oder?
meine Orthopäde wird dazu was schreiben, er wird wahrscheinlich die Notwendigkeit bescheinigen, aber er sagte mir das er selber keine Hoffnung hat, das wir es durchbekommen
was kann ich bei der Widerspruch denn selber noch was dazuschreiben?
Liebe Grüße
Nalan mit Damla und Dilara (beinbetonte Tetraspastik 28. SSW, rolandi Epilepsie, voll in der Pubertät) jetzt fasst 14 Jahre alt
und Ilayda (4) voll in Aktion, hat sogar allein Fahrradfahren gelernt und bringt mich auf Trapp :)