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Wo kann mein Sohn operiert werden ?

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    Wo kann mein Sohn operiert werden ?

    Hallo,
    ich bin heute das 1. Mal in diesem Forum, da ich unbedingt Eure Hilfe benötige.
    Mein Mann und ich sind schon 60 Jahre alt, ich bin EU-Rentnerin, mein Mann arbeitet noch.
    Wir haben einen 38jährigen Sohn, der geistig sehr stark behindert ist und auch mit einer Fußfehlstellung geboren wurde, wodurch jetzt seine Hüfte Beschwerden macht bzw. er an der Hüfte operiert werden soll, zumal er sichtlich Schmerzen beim Gehen hat und überwiegend im Rollstuhl sitzen muß.

    Die normalen Krankenhäuser sind jedoch mit der Betreuung und Pflege von geistig Behinderten im Krankheitsfall überfordert, was unser Aufenthalt zwecks Durchführung eines MRT im Krankenhaus gezeigt hat. Vor der Narkose wurde ihm zwecks Ruhigstellung ein Zugang gelegt. Diesen versuchte er mehrfach abzureißen. Er versteht nicht, was man ihm sagt und deshalb wissen wir nicht, wie es werden soll - wenn er nach der OP still-liegen soll usw.
    Deshalb meine heutige Frage an Euch:

    Kann mir evtl. jemand eine oder mehrere Kliniken nennen, wo geistig Behinderte operiert werden (orthopädisch) bzw. wo die durchgehende Betreuung nach der OP gewährleistet ist.
    Da mein Mann und ich gesundheitlich sehr angeschlagen sind, würde uns die durchgehende Betreuung bzw. Obacht nach der OP sehr schwer fallen. (Kann man über die Krankenkasse eine Pflegekraft dafür beanspruchen ?)

    Es wäre wunderbar, wenn wir ein paar Hinweise oder Tips erhalten würden.
    2
    Klinik nennen
    50,00%
    1
    Hinweis geben
    100,00%
    2
    Krankenhaus empfehlen
    50,00%
    1
    Arzt empfehlen
    50,00%
    1

    Die Umfrage ist abgelaufen.


    #2
    AW: Wo kann mein Sohn operiert werden ?

    Hallo
    ich kann dir zwar keine Klinik nennen,aber ein neuen Gesetzentwurf
    zur Regelung "Betreuung schwerstmehrfachbehinderter Menschen
    Im Krankenhaus:
    <<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<< <

    Gesetz zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs

    Pressemitteilung des BMG vom 19.06.2009:
    Bessere Versorgung von pflegebedürftigen Menschen mit Behinderungen - Deutscher Bundestag beschließt Gesetz zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs

    Der Deutsche Bundestag hat heute das Gesetz zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs im Krankenhaus beschlossen. Es sieht wichtige Verbesserungen für bestimmte pflegebedürftige Menschen mit Behinderungen vor. Mit dem Gesetz werden Erleichterungen für diejenigen festgelegt, die ihre Pflege nach den Vorschriften des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) durch besondere Pflegekräfte sicherstellen. Bisher konnten Menschen mit Behinderungen, die auf eine Assistenzpflege angewiesen waren, die gewohnten Pflegekräfte bei einem Krankenhausaufenthalt nicht mitnehmen. Das ist künftig möglich: Menschen mit Behinderung stehen auch im Krankenhaus die gewohnten Pflegekräfte zur Verfügung.

    Pflegebedürftige Menschen mit Behinderungen können besondere Pflegekräfte (Assistenzpflegekräfte) beschäftigen. Damit die kontinuierliche Spezialpflege auch bei einem Krankenhausaufenthalt gesichert ist, dürfen diese Assistenzpflegekräfte jetzt auch mit ins Krankenhaus genommen werden. Nach dem neuen Gesetz werden die Kosten für Übernachtung und Verpflegung übernommen. Dies war bislang nicht möglich.

    Weiter wird das Pflegegeld bei stationären Krankenhausaufenthalten zur Akutbehandlung, bei Krankenhaus ersetzender häuslicher Krankenpflege sowie bei einer stationären Leistung zur medizinischen Rehabilitation entgegen der bisherigen Rechtslage für die gesamte Dauer gezahlt. Für die Dauer des stationären Krankenhausaufenthalts wird zukünftig auch Hilfe zur Pflege gewährt. Damit wird der Träger der Sozialhilfe, der bereits vor der Aufnahme des Pflegebedürftigen in ein Krankenhaus zur Leistung verpflichtet ist, künftig zur Weiterleistung verpflichtet.

    Das Gesetz sieht weitere Neuerungen vor. Es ist. u.a. vorgesehen, einen neuen Leistungstatbestand „Hilfe für die Betreuung in einer Pflegefamilie“ zu schaffen. Damit wird sichergestellt, dass für die Betreuung körperlich und geistig behinderter Kinder und Jugendlicher Leistungen der Eingliederungshilfe auch in einer Pflegefamilie gewährt werden. Pflegefamilien erhalten bestimmte Pauschalsätze, wenn sie körperlich und geistig behinderte Kinder und Jugendliche bei sich aufnehmen und dadurch der Aufenthalt in einer vollstationären Einrichtung der Behindertenhilfe vermieden oder beendet werden kann.

    Schließlich wird das Fach Palliativmedizin als Pflichtlehr- und Prüfungsfach im Rahmen des Medizinstudiums in die Approbationsordnung für Ärzte aufgenommen. Damit wird eine weitere Grundlage für eine umfassende und kompetente medizinische Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen geschaffen.

    Kommentar


      #3
      AW: Wo kann mein Sohn operiert werden ?

      Hallo ,
      herzlich willkommen erst mal hier im Forum.:wink:


      Hier in BW oder auch in Bayern könnte ich Dir einige gute Kliniken nennen, die auf behinderte Menschen spezialisiert sind und Op´s aller Art durchführen. Soweit ich nun aus Deinem Profil heraus lesen kann, bist Du aus Sachsen Anhalt. Da kann ich Dir leider nicht weiterhelfen. Aber ich würde bei der Krankenkasse anrrufen, ob es eine orthopädische Klinik für behinderte Menschen in Eurer Nähe gibt.
      Falls Du auch einen weiten Weg für eine gute Klinik in Kauf nehmen würdest, melde Dich noch mal. Du kanst Dir überall entweder eine Pension nehmen oder mitaufgenommen werden. Je nach dem, wie es von der klinik gehandhabt wird. Vorraussezung für die Kostenübernahme der Krankenkasse ist, dass Dir der behandelnte Arzt, bzw. die behandelte Klinik, bescheinigt dass es Medizinisch NÓTWENDIG ist, dass Du dabei bist. Dürfte aber kein Problem sein. Dass Dein Sohn ein H im SBA hat, davon gehe ich aus. Du könntest auch die Fahrkosten bei der Krankenkasse geltend machen.

      Kommentar


        #4
        AW: Wo kann mein Sohn operiert werden ?

        Hallo,

        ich habe beruflich auch mit behinderten Menschen zu tun und ich habe gerade einen Bewohner von mir in die Seeparkklinik in Debstedt gebracht.
        Ausserdem haben wir schon eine Bewohnerin dort gehabt, und es hat sich wirklich bei ihr gelohnt.

        Nicht nur, dass man dort freundlich und hilfsbereit aufgenommen wird, sondern auch die fachliche Kompetenz ist dort sehr gut.

        Schauen Sie doch einfach mal unter :http://www.kliniken-wesermuende.de/seepark/

        Dort finden Sie weitere Informationen.

        Falls sie noch Erfahrungsmeinungen benötigen, melden Sie sich doch bei mir!

        Gerrit1974@gmx.de

        Ich hoffe, dass ich Ihnen helfen konnte..

        Kommentar


          #5
          AW: Wo kann mein Sohn operiert werden ?

          Es ist zwar schon einige Monate her, daß Du mir auf meinen "Hilfeschrei" geantwortest hast, wofür ich mich noch recht herzlich bedanken möchte. Wir haben inzwischen eine Klinik in Hannover (Annastift) gefunden, wo unser Sohn behandelt wird. Es war ein steiniger Weg bis dahin, aber er hat sich gelohnt.
          Viele Grüße

          Kommentar


            #6
            AW: Wo kann mein Sohn operiert werden ?

            Hallo Fine,
            vielen Dank noch für Deine Antwort im April. Wir haben zwischenzeitlich eine Klinik in Hannover gefunden, wo unser Sohn behandelt wird. Vielen Dank nochmals.
            Viele Grüße

            Kommentar


              #7
              AW: Wo kann mein Sohn operiert werden ?

              Hallo,
              vielen Dank für Deine Antwort und die Hinweise zur Assistenzpflegschaft - aber die trifft für unseren Sohn nicht zu. Wir haben inzwischen eine Klinik in Hannover gefunden, wo unser Sohn behandelt wird.
              Viele Grüße

              Kommentar

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