Hallo,
wenn Mama privat versichert ist und Kind (mit chron. Krankheit) gesetzlich beim Vater, haben bisher bei einer kombinierten Mutter-Kind-Kur, d.h. beide brauchen Behandlung, sich die Kassen die Kosten geteilt. Nach neuester Auskunft der TK ist das seit 2009 wohl nicht mehr so. Die Kur wird als eine Einheit betrachtet und der Kostenträger der Mutter muss das Kind mit bezahlen. Das ist bei einer privaten Versicherung jedoch gar nicht vorgesehen, eine Mutter-Kind-Kur, d.h. sie übernimmt die KOsten für das zu behandelnde Kind nicht. Da hier keine Alternativen wie Vater oder Oma zur Verfügung stehen, sondern wirklich nur die Mutter, das betroffene Kind und ein weiteres Begleitkind fahren können, kann diese Kur also mangels Kostenübernahme nicht statt finden. Wer weiß Rat oder hat auch schon was von dieser Änderung gehört? Das Müttergenesungswerk jedenfalls nicht.
Danke und Grüße Maruscha
wenn Mama privat versichert ist und Kind (mit chron. Krankheit) gesetzlich beim Vater, haben bisher bei einer kombinierten Mutter-Kind-Kur, d.h. beide brauchen Behandlung, sich die Kassen die Kosten geteilt. Nach neuester Auskunft der TK ist das seit 2009 wohl nicht mehr so. Die Kur wird als eine Einheit betrachtet und der Kostenträger der Mutter muss das Kind mit bezahlen. Das ist bei einer privaten Versicherung jedoch gar nicht vorgesehen, eine Mutter-Kind-Kur, d.h. sie übernimmt die KOsten für das zu behandelnde Kind nicht. Da hier keine Alternativen wie Vater oder Oma zur Verfügung stehen, sondern wirklich nur die Mutter, das betroffene Kind und ein weiteres Begleitkind fahren können, kann diese Kur also mangels Kostenübernahme nicht statt finden. Wer weiß Rat oder hat auch schon was von dieser Änderung gehört? Das Müttergenesungswerk jedenfalls nicht.
Danke und Grüße Maruscha