AW: Ferienfreizeit für behindertes Kind
Zitat von rosifi
Hallo Löwenkind,
das ist nicht so selbstverständlich, meine Tochter wollte man selbst bei eintägigen Schulausflügen nicht mitnehmen. Die Ausrede waren die angeblich so schweren epileptischen Anfälle. Die gab es, aber nicht so schwer und so häufig, dass man sie nicht mitnehmen konnte. Man setzt ja voraus, dass Fachleute in einer Fördereinrichtung mit solchen Situationen auch umgehen können.
Man kann sich schon glücklich schätzen, wenn die Einrichtungen bemüht sind, die schwerer behinderten Kinder nicht auf diese Weise nochmals auszusondern.
Liebe Rosmarie,
mir war, als würde ich deine Zeilen geschrieben haben und es würde den Rahmen sprengen, wenn ich jetzt hier aufschreiben würde, was ich für Wege gehen musste,
damit mein Kind dazugehört! Auch ist es bei weitem nicht selbstverständlich. Gerade seine schwere Epilepsie birgt diese Gefahr es immer wieder zum Außenseiter werden zu lassen. Als wenn es das wüßte kämpft es im Anfall so sehr dagegen an, dass es immer schwerer wird, es im Anfall zu begleiten. Daher habe ich ja auch geschrieben, dass ich froh bin,
...wenn es überhaupt mitgenommen wird.
Es ist übrigens eine rechtliche Grauzone, was die Epilepsie betrifft. Schulpersonal ist abgesichert, aber Personal in der Freizeit ist so eine Sache.
Wenn du sichere Aussagen dazu geben kannst, wäre ich dir sehr dankbar, wenn du darauf verweisen könntest.
Zum einen sagen die Ärzte, es würde langen, wenn das Personal eingwiesen wird und regelmäßige Schulungen statt finden. Zum anderen sagen sie, es gibt keinen Gesetzestext. Es wäre aber in ihren Augen schon unterlassene Hilfeleistung, wenn Personal nichts im Notfall tut, sondern abwartet, bis dann mal ein Notarzt da ist (wobei der noch nicht einmal eine Kenntnis haben muss, wie ein Anfall aussieht) Die Einrichtungsträger sagen, sie würden mit einem Bein im Gefängnis stehen, wenn es kein medizinisches Personal vorhält, welches sich um die Anfallskranken bei Bedarf kümmert. Es gibt sogar eine Schule (LH) die hat eine Krankenschwester in Anstellung nur dafür......dass wenn mal ein Anfall mit dann nötiger Notfallmedikationsgabe auftreten sollte....sie zum Einsatz kommt. Wir haben eine medizinische Delegation im Gepäck, aber selbst die muss dann der Notarzt keinesfalls beachten. Da müsste mal aufgeräumt werden, nur keiner traut sich ran....allenfalls wir
am Anfang ungeschult,
medizinisch ungebildet
24 Stunden Bereitschaft ohne Freizeitausgleich
zum Betteln für Leistungen angelernt.
Dann gibt es dann immer mal wieder ein Engel, der sich dann bereiterklärt, auch die Verantwortung für unser Kind zu übernehmen. Aber wieviele Stunden Arbeit und Einsatz das für mich bedeutet
a.) soweit gekommen zu sein
b.) es auch zu erhalten
kann ich kaum hier in meinen Zeilen rüber bringen. Fakt ist aber für mich, dass wenn alle von Inklusion reden, auch ein Kind mit Anfällen das Recht haben muss, mit Gleichgesinnten unterwegs sein zu können und nicht mit einer Krankenschwester im Schlepptau, die ihm wohl kaum die Basis bieten kann, sich wie ein ganz normaler Mensch in der Gesellschaft zu fühlen.
Während und zwischen den Anfällen ist und bleibt mein Kind ein ganz normaler Mensch mit ganz normalen Bedürfnissen in einer ganz normalen Welt mit ganz normalen Menschen um sich herum.
LG
Löwenkind