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Kostenübernahme bei Ferienbetreuung?

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    Kostenübernahme bei Ferienbetreuung?

    Hallo,
    wir möchten unseren 10 jährigen Sohn gerne für 14 Tage im Herbst in Kurzzeitpflege bzw. Ferienbetreuung unterbringen.
    Wir schöpfen die Verhinderungspflege übers ganze Jahr aus, indem wir den Familienentlastenden Dienst für 2 mal die Woche je 3-4 Std. in Anspruch nehmen. Auch bekommen wir Leistungen aus dem Pflegeleistungsergänzungsgesetz.
    Die 14-tägige Unterbringung im Herbst würde aber mehr kosten als 1432 Euro Verhinderungspflege und 460 Euro Pflegeleistungsergänzungsgesetz.
    Entweder nehme ich den FED übers Jahr in Anspruch oder ich gebe Dennis für 14 Tage in die Ferienbetreuung,beides ist nicht möglich , so die Aussage der Pflegekasse.
    Man könnte noch versuchen übers Sozialamt einen Zuschuss zu bekommen.
    Gibt es noch andere Möglichkeiten oder Zuschüsse um beides in Anspruch nehmen zu können?
    Bin mir nicht sicher ob auch eine Stiftung dafür eintreten würde Vielleicht weis ja jemand einen guten Rat wie man so etwas angeht?
    Vielen Dank schonmal im voraus
    Liebe Grüße von Anja

    #2
    Hallo Anja,

    läuft der FED über die Lebenshilfe? Also normalerweise ist ja eigentlich die Verhinderungspflege dafür gedacht, dass man jemanden kommen lässt, wenn man selbst verhindert ist. Viele nehmen die Verhinderungspflege in Anspruch, damit dass Kind betreut oder beschäftigt wird, damit man z.B. den Haushalt schafft, sich über seine anderen Kinder kümmert etc. Man kann einen Antrag auf zusätzliche Betreuungsleistung für Pflegebedürftige mit erheblichen Einschränkungen der Alltagskompetenz stellen. So etwas wird dann über die Eingliederungshilfe bezahlt und man bekommt so in der Regel zwischen 20 und 30 Stunden im Monat bewilligt. Das heisst man bekommt für die Zeit eine Betreuungsperson für das Kind und so hättest du dann die Verhinderungspflege für Ferienfreizeiten über. Vielleicht solltest du so schnell wie möglich das abklären, denn das Jahr ist ja angefangen und die Verhinderungspflege nur ein bisschen angebrochen und vielleicht kannst du dann den Rest für die Ferienfreizeit auch von der Eingliederungshilfe bekommen, was aber sicherlich Verdienstabhängig ist.Bezüglich der zusätzlichen Betreuungsleistung wende dich mal an die Lebenshilfe.

    Viele Grüße
    Yvonne

    PS: Wäre schön wenn du berichten würdest

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      #3
      Hallo liebe Anja,

      natuerlich kannst du beides haben.

      1. steht dir ein Topf mit Verhinderungspflege (1432 Euroz) u ueber den du deine FED-Einsaetze abrechnest.
      2. steht dir ein Topf mit Kurzzeitpflege ( auch 1432 euro) zu

      du musst nur schauen das die Einrichtung die dein Sohn waerend dieser Zeit besucht einen Vertrag mit der Krankenkasse hat das sie ueber Kurzzeitpflege abrechnen kann.

      So eine Einrichtung waere z. B das Kurzzeit -Internat in Wuerzburg. Aber auch andere Schulen mit angegliederten Internat haebn Kurzzeitpflegeplaetze.

      Liebe Gruesse Jutta

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        #4
        Hallo, das Problem ist,dass viele Einrichtungen keine Verträge mit der KK haben. Benjamin war zweimal zur Kurzzeitpflege, wurde aber immer über Verhinderungspflege abgerechnet. da die Heime keine Verträge mit der AOK haben. Die KK konnte mir vor längerer Zeit nur Altenheime aufzählen, mit denen sie einen Vertrag haben. Es ist schon schwer überhaupt einen Platz im Heim zu bekommen, aber ein Heim mit Vertrag zu finden ist noch viel schwerer.
        Gruß Anja

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          #5
          Hallo Anja ,
          nur mal so eine Überlegung (ich persönlich habe noch nie die Kurzzeitpflege in Anspruch genommen, weil sowohl mein Sohn als auch wir noch Probleme mit einer Trennung hätten):
          wie würde die Kasse reagieren wenn die Mittel für die Verhinderungspflege schon ausgeschöpft wäre und ihr dann Kurzzeitpflege beantragt? Da euch die Kurzzeitpflege ja zustehen würde wäre die Kasse dann vielleicht eher bereit eine Ausnahme zu machen und per Einzelfallentscheidung die Kosten auch ohne Vertrag zu übernehmen bis zur maximalen möglichen Höhe von 1432 Euro?
          Zudem haben die Kassen ja eine Aufkärungs- und Beratungspflicht (auch wenn man davon oft wenig merkt) insofern muss es doch auch Listen geben zur- Not überregional-
          wo es solche Kurzzeitpflegestellen für Kinder gibt.
          Wenn deine Krankenkasse keine Verträge für Kurzzeitpflegestellen für Kinder abschliessen würde würde sie ja defacto widerrechtlich die Möglichkeit auf Kurzzeitpflege verweigern. In diesem Fall würde ich der Kasse vorschlagen dafür zu sorgen , dass du dieses Recht auch verwirklichen kannst oder das du den Fall zur Klärung und Überprüfung an die zuständige vorgesetzte Aufsichtsbehörde weiterleitest falls sie es nicht tun.
          Je nachdem ob es sich um eine regional arbeitende oder eine überregionale Krankenkasse handelt ist enweder das Bundesversicherungsamt in Bonn zuständig oder aber das Sozialministerium des Bundeslandes, das kann man dann aber leicht rauskriegen.
          Ich wünsche euch viel Glück und Erfolg,
          LG, amai

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            #6
            hallo anja,
            da hast du genau das problem was wir auch haben.
            ich habe mittlerweile einen anwlat mit der sache beauftragt.
            seit 2002 gibt es dieses gesetz und meine krankenkasse ist bis heute nicht in der lage gewesen diese sachen zhu genehmigen, weil es anscheinend ländersache ist und das land nrw bis vor kurzem die listen noch nicht rausgebracht hat.Ich halte das, egal wer es schuld ist, für einen skandal,
            denn auch die reisen für 2004 sind schon alle weg, so das ich dieses neue gesetz von 2002-2004 bisher nicht nutzen konnte.
            Gruß
            Wolfgang

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