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geschlechterspezifisch getrennte Zimmer

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    geschlechterspezifisch getrennte Zimmer

    Hallo,
    ich hätte eine Frage zur vollstationären Heimunterbringung.
    Ist es normal und überhaupt zulässig, dass volljährige junge Männer und Frauen, bzw. Mädchen in gemischten Zimmern  untergebracht werden? Es sind zwar alles Schwerstbehinderte und Rollifahrer, aber ich denke, üblich ist es nicht, oder?

    #2
    Hallo Xenia,

    ich arbeite in einem Kinderheim für Kinder mit einer geistigen Behinderung und bei uns ist es so, daß Kinder unter 18 nicht gemischt in einem Zimmer wohnen dürfen aber sobald beide über 18 sind ist es kein Problem mehr. Das ist meines Wissens die Vorgabe vom Jugendamt. In Einrichtungen für erwachsene behinderte Menschen kenne ich es auch nicht, daß gemischt gewohnt wird es sei denn, die beiden sind ein Paar, dann habe ich es schon erlebt...

    Ich hoffe ich konnte Dir helfen!

    Liebe Grüße,
    Tina



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      #3
      Ich denke, dass die gemischgeschlechtliche Unterbringung in einem Zimmer nicht nur eine Frage des Dürfens ist. Da könnte ich mir nämlich vorstellen, dass es da wirklich keinen Paragrafen gibt.
      Aber es wäre sinnvoll, die Heimleitung nach einem Konzept zu fragen und zu fragen worauf das beruht.
      Denn es macht natürlich überhaupt keinen Sinn und verstößt schlicht gegen die Menschenwürde.
      Hat Deine Frage einen konkreten Hintergrund, dann ruhig her mit der Adresse!

      tschüß Uwe

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        #4
        Hallo Xenia,

        schwerstbehinderte können zum einen mitunter mitteilen, was sie wollen, und was nicht. Niemand wird.. bzw. sollte, mit so behinderten Dinge tun die sie ernsthaft nicht wollen. Sie können es schließlich anderen mitteilen, die dann gegen ihre Pfleger vor gehen. Je nach Art der Behinderung sind so behinderte nachts im Bett oft entweder mit Bettgittern, oder Gurten gegen rausfallen gesichert, so das keiner selbstständig aus dem Bett, und mit anderen im Zimmer was machen kann.

        Dann ist da noch der Umstand, das es auch unter schwerstbehinderten "unaufgeforderte, gleichgeschlechtliche Tätlichkeiten" gibt. Wenn man auf "Nummer sicher" gehen will, müßte man sie demnach Einzeln in Zimmer einschließen. Da das aber kaum mach... und noch schlechter zumut -bar ist, als "freiwillige gemischte Zimmer", macht man es halt so. Das bedeutet wiederum nicht, das der eine der anderen beim wechseln der Windeln und co. zukucken kann oder muß,, bzw... können sollte.

        Helmut

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          #5
          Arbeite seit 6 Jahren in einem Heim für geistig behinderte Menschen. In der Schweiz. Und sowas würde es bei uns nie! geben, ausser die 2 nicht gleichgeschlechtlichen Personen wären ein Paar. Finde ich absolut unzumutbar. Von Privatsphäre gar nicht zu sprechen. Bin richtig entsetzt über gewisse Antworten zu diesem Thema.

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