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Frage zur Grundsicherung Vater eines Mehrfachbehin

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    Frage zur Grundsicherung Vater eines Mehrfachbehin

    Hallo und einen schonen Tag allerseits,

    Ich bin Vater/Betreuer eines mehrfachbehinderten Sohn fast 32 Jahre
    1.mein Sohn bekommt Grundsicherung
    2.er besucht täglich von Montag bis Freitag eine Fördergruppe in einer Behindertenwerkstatt
    für 06 Stunden, die Kosten der Förderung sowie Beförderung wird vom Amt für Grundsicherung bezahlt.

    Mein Einkommen besteht schon seit 17 Jahren Erwerbsunfähigkeitsrente (bis zur Altersrente)
    in Höhe von Netto 906,60€
    Meine Ehefrau hat kein persönliches Einkommen bis April 2016 gehabt
    ab Mai 2016 bekommt sie auf Grund der Versicherungsjahre von über 45 Jahren (Leistungsanspruch aus der Pflegeversicherung) eine

    "Altersrente" in Höhe von 1003,45€ Netto

    Wir haben den Grundsicherungsamt mein Einkommen der EU Rente immer aktuell mitgeteilt und hatten bis heute keine Verpflichtung eine Summe für die Förderung in der Fördergruppe zu entrichten.

    Nun meine Frage bitte
    Was mussen wir ab Bezug der Rente ab Mai 2016 beachten?

    Werden beiden Rentenzahlungen Netto in Höhe gesamt 1.910,05€ monatlich
    Wir haben keine weiteren Einkünfte und auch keine nennenswerte Spareinlagen
    zu welcher Zuzahlung für uns unverbindlich führen.
    Bitte ich möchte keine Rechtsverbindliche Auskunft sondern nur allgemeine Hinweise wann wir was zu melden haben und eventuell zu erwarten haben.

    Meine Frau und ich würden uns sehr über eine baldige Antwort sehr freuen.

    Mit freundlichem Gruß

    Vater48 der dieses Forum sehr interessant findet und das schon über Jahre

    #2
    AW: Frage zur Grundsicherung Vater eines Mehrfachb

    Hallo Vater48,

    es freut mich, dass dir das Forum so gut gefällt

    Ich hoffe, dass ich dich richtig verstanden habe: Ihr als Eltern bekommt Rente und Euer Sohn Grundsicherung und du möchtest wissen, ob Ihr als Eltern einen Kostenbeitrag für die Förderstätte zahlen müsst?

    Zum einen musst du das Einkommen der Eltern gar nicht angeben, wenn Euer Sohn Grundsicherung bekommt. Das ist nur dann relevant, wenn das Einkommen 100.000 Euro pro Elternteil übersteigt. Das ist bei Euch ganz sicher nicht der Fall. Infos dazu findest du im Bereich Grundsicherung
    Und die Förderstätte ist ebenfalls unabhängig vom Einkommen und Vermögen der Eltern.

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