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Anrechnug von Wohngeld bei Grundsicherung

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    Anrechnug von Wohngeld bei Grundsicherung

    Guten Abend,

    Folgende Sachlage:

    Ich, geringe EU-Rente, dazu Bezug von Wohngeld

    Meine Ehefrau hat kein Einkommen auser Kindergeld und Unterhalt für ihre leiblichen Kindern, sie ist z.Z. schwanger mit Zwillingen.

    Um die finanzielle Situation aufzufangen, wollen wir einen Antrag auf Grundsicherung stellen.

    Hier stellt sich allerdings gleich die Frage, wie das Wohngeld berechnet wird? In ganzer Summe als mein Einkommen? Oder Anteilmäßig 50/50 für mich und meine Frau?Und was ist mit dem Kindergeld bzw. dem Unterhalt? Werden diese Beträge als Einkommen meiner Frau berechnet?


    Könnt ihr mir Antwort auf die Frage geben?


    Vielen Dank

    Helmchen

    #2
    AW: Anrechnug von Wohngeld bei Grundsicherung

    Hallo Helmchen,

    zunächst mal die Frage, welche Grundsicherung Du meinst. Grundsicherung aus der Sozialhilfe oder Grundsicherung / Hartz IV SGB II ?

    Ich gehe von Hartz IV aus, nach Deiner Schilderung der Situation.
    Da Ihr dann als Bedarfsgemeinschaft gezählt werdet, werden alle Einkommen für einen evtl. Anspruch zugrunde gelegt.

    Wohngeld wird jedoch nur dann gezahlt , wenn der Antragsteller keine Transferleistungen wie zum Beispiel Arbeitslosengeld, Sozialgeld, Sozialhilfe oder Hilfe zum Lebensunterhalt bezieht.

    Wohngeld beziehen kann man nur dann, wenn damit die Hilfsbedürftigkeit abgewendet werden kann. So jedenfalls kenne ich es. Beides geht also nicht.

    Ihr werdet also gemeinsam veranschlagt. Es gibt dann kein "mein Einkommen - Dein Einkommen" mehr. Auch Du landest sozusagen im Hartz IV. Deine Rente wird ebenfalls angerechnet. Es wird alles in einen "Einkommenstopf" gelegt. Deine Rente kannst Du bereinigen um eine Versicherungspauschale von 30€. Alles andere wird zur Berechnung mit herangezogen, natürlich auch das Kindergeld Deiner Frau. Auch gibt es keine "Meine Kinder, Deine Kinder" - ihr bildet im SGB II eine Bedarfsgemeinschaft und Du musst auch für nicht leibliche Kinder mit Deinem Einkommen aufkommen. Es gilt das Gesamteinkommen! Auch wird das Vermögen überprüft.

    Ich habe das Gefühl, Du weißt über Hartz IV nicht so viel?

    Liebe Grüße
    Anke

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      #3
      AW: Anrechnug von Wohngeld bei Grundsicherung

      Hallo liebe Anke,

      vielen Dank für deine ausführliche Antwort auf meine Anfrage.

      Allerdings leider im Gegensatz bezieht sich meine Fragestellung, denn diese bezieht sich explizit auf Grundsicherung für den vollen uneingeschränkten Bezug der EU-Rente.

      Gehe ich nach diesem Rechner, werde ich unten aufgefordert die Höhe des Wohngeldes anzugeben.

      Wohngeld erhalte ich auf mein Konto, allerdings berechnet für einen vier Personenhaushalt. Also sollte das Wohngeld anteilsmäßig gesplittet werden für meine Frau und mich. Werde nur ich mit dem Wohngeld als Einkommen berücksichtigt, ist das Ergebnis negativ, allerdings wenn das WG anteilmäßig gesplittet wird, wie auch die Miete etc. steht uns laut Rechner eine Grundsicherung zu. Also ist die Frage noch immer, ob das Sozialamt die Höhe des WG splitten muss?


      Viele Grüße


      Helmchen

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        #4
        AW: Anrechnug von Wohngeld bei Grundsicherung

        Hallo Helmchen,

        Du alleine kannst keine Grusi beantragen. Du schreibst von "Deiner Frau" - also gehe ich davon aus, dass Du verheiratet bist? Und Ihr habt in Eurer Familie Kinder. Sowohl mitgebrachte (Du schreibst, sie erhält Unterhalt) und demnächst Zwillinge - gemeinsame Kinder?

        Grundsicherung gibt es nur in Form von Hartz IV oder Sozialhilfe. Sozialhilfe kommt nicht in Betracht, weil Deine Frau - so gehe ich aus - dem Grunde nach erwerbsfähig ist? Mal abgesehen, dass sie derzeit Schwanger ist.

        Also würde Euch wenn überhaupt, nur eine ergänzende Grundsicherung in Form von Hartz IV zustehen, sofern Euer Einkommen nicht zum Lebensunterhalt reicht. In den Bedarf kommen die jeweiligen Regelsätze + angemessene Mietkosten und ggf. Mehrbedarf. Das war es. Das wäre Euer Bedarf. Und dieser wird mit Eurem insgesamten Einkommen gegen gerechnet. Das ist sowohl bei der Berechnung von Hartz IV so, als auch bei der Grundsicherung bei Erwerbsminderung, hier also dem Sozialamt.

        Wenn Ihr also zusammen lebt, kannst nicht Du für Dich ergänzend zu Deiner EU-Rente Grundsicherung beantragen. Ihr werdet bei Transferleistungen immer als Bedarfsgemeinschaft berechnet.

        Liebe Grüße
        Anke

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