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Rückwirkende Korrektur von Steuerbescheiden

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    Rückwirkende Korrektur von Steuerbescheiden

    Liebe Leute,

    ich habe heute eine Bescheinigung vom Versorgungsamt erhalten, dass die Behinderung meines Sohnes rückwirkend festgestellt wird.

    Gerne würde ich daher die Steuerbescheide der letzten Jahres entsprechend ändern lassen.

    Wie kann ich das gegenüber des Finanzamtes formulieren und welche Unterlagen muss ich einreichen?

    Vielen Dank für eure Hilfe.

    Anita

    #2
    AW: Rückwirkende Korrektur von Steuerbescheiden

    Hallo Anita,

    Grundsätzlich sind die Bescheide der letzten Jahre ab rückwirkender Feststellung des GdB zu ändern.
    Dies ist m. W. mit einem formlosen Antrag zu ändern. Vorzulegen ist der Schwerbehindertenausweis- bei der Gelegenheit Freibetrag für das (die) kommende(n) Jahr(e) eintragen lassen. Danach werden alle Bescheide des infrage kommenden Zeitraums abgeändert.

    Der Feststellungsbescheid für den GdB ist Grundlagenbescheid für den Einkommensteuerbescheid (§ 175 Abs. 1 Satz 1 AO).

    Lg
    susemichel

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