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Urteil: Kostenübernahme für GPS-Alarmgerät

Inge 22.10.2019, 07:47#1
Krankenkasse muss Kosten für GPS-Alarmgerät für geistig Behinderten mit Weglauftendenz übernehmen
Wenn auf das vorsorgliche Wegsperren von Behinderten dank technischer Hilfsmittel verzichtet werden kann, muss die Krankenkasse diese auch bezahlen.

Weitere Infos: Süddeutsche