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Schwerbehinderung einklagen, psychisch krank

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    Schwerbehinderung einklagen, psychisch krank

    Hallo,

    man sehe bitte noch einmal davon ab, dass ich kein Elternteil, sondern das "behinderte Kind" bin

    Ich mache es knapp: Diagnosen sind ADHS, Persönlichkeitsstörung, chronische Depressionen und Sozialphobie. Traumata werden noch geklärt. Versorgungsamt erkannte mir direkt einen GdB von 40 zu, mein Widerspruch wurde abgewiesen, 40 sei bereits großzügig bemessen - aber für meinen Kindergeldbezug brauche ich 50. Wenn ich mir die versorgungsmedizinischen Leitsätze anschaue, stelle ich fest, dass meine "Teilhabefähigkeit" im Mindesten mittelgradig eingeschränkt ist, es liegen mindestens mittelgradige Anpassungsschwierigkeiten vor. Die wesentlichen Symptome: soziale Isolation (nebst Vater und Partner 0 Sozialkontakte), stetiges Gefühl von Wertlosigkeit, Kontaktabbruch zum restlichen noch lebenden Teil der Familie, Motivationslosigkeit, Ängste, Schlafstörungen (stundenlanges Wachliegen), Konzentrationsprobleme, daher Probleme in Schule und Studium, zudem erhebliche Schwierigkeiten (mehrere Kündigungen, extremer sozialer Stress, Mobbing und ein Arbeitsunfall) in Jobs, Panikattacken, Selbstverletzung, Suizidgedanken; trotz Einnahme eines Antidepressivums. Mein Psychiater äußerte, dass mir seines Erachtens ein GdB "deutlich über 50" zustehe.

    Daher wurde vor einigen Monaten Klage erhoben, diese wurde bereits durch meinen Anwalt begründet. Auch mein Psychiater setzte dem SG noch ein Schreiben auf.

    Ich weiß, dass hier viele Eltern körperlich behinderter Kinder unterwegs sind, daher präventiv: bitte keine Verharmlosung meiner Situation. Wurde jüngst in einem anderen Forum angefaucht, dass mir eigentlich gar kein GdB zustünde, weil ich ja "nur psychisch krank" sei.

    Was kann ich tun? Ich habe Panik vor dem Gutachtertermin...

    Vielen Dank!

    Lad

    #2
    Zitat von Lad Beitrag anzeigen

    Ich habe Panik vor dem Gutachtertermin...
    Hallo Lad,

    würde Dich eine Begleitperson beruhigen?

    Grundsätzlich ist man berechtigt eine Begleitperson mitzubringen.
    https://www.vdk.de/rheinland-pfalz/p...i_begutachtung

    Vielleicht ist dieses Merkblatt zu Begutachtungen interessant:
    http://www.rentenberatung-schilbach....gutachtung.pdf

    LG
    Monika

    Kommentar


      #3
      Hallo Lad,

      für den Kindergeldbezug benötigst Du keinen GdB von 50%.

      Sieh mal in die aktuelle Dienstanweisung zum Kindergeldbezug des Bundeszentralamtes.

      https://www.bzst.de/DE/Behoerden/Kin...#js-toc-entry4


      Unter A 19.2 findest Du folgenden Text:

      Der Nachweis der Behinderung kann auch in Form einer Bescheinigung bzw. eines Zeugnisses des behandelnden Arztes oder eines ärztlichen Gutachtens erbracht werden (BFH vom 16.4.2002, VIII R 62/99, BStBl II S. 738). 3 Aus der Bescheinigung bzw. dem Gutachten muss Folgendes hervorgehen: − Vorliegen der Behinderung, − Beginn der Behinderung, soweit das Kind das 25. Lebensjahr vollendet hat, und − Auswirkungen der Behinderung auf die Erwerbsfähigkeit des Kindes.

      Ich schrieb Dir ja bereits im vorigen Jahr, dass unsere Tochter mit damals GdB von 30% UND einer solchen Bescheinigung im Kindergeldbezug verblieben ist.

      LG
      susemichel

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        #4
        Danke für eure Antworten.

        Leider brauche ich für Kindergeld den GdB 50, da ich, ich weiß nicht, ob ich das im letzten Thread schon erwähnte, aufgrund der Tatsache, dass meine Mutter tot und mein Vater arm ist, ich auch sonst keine lebenden Verwandten hätte, die mich unterstützen könnten, und ebenso keine Leistungen wie Bafög oder Waisenrente mehr erhalte, gezwungen bin (!), meinen Lebensunterhalt selbst zu verdienen. Die einzige Unterstützung, die ich erhalte, ist Wohngeld, das man aber daran koppelt, dass ich in der Lage bin, 700€ monatlich selbst zu erwirtschaften. Damit unterschreite ich meinen "Bedarf" zwar noch erheblich, allerdings überschreite ich damit die 15-Stunden-Grenze.

        Salopp gesagt - wäre ich komplett erwerbs- und ausbildungsunfähig, könnte ich voll ALG II oder Grundsicherung beziehen und könnte das Kindergeld u.U. noch "zusätzlich" erhalten - weil ich in einem mich extrem belastenden Nebenjob arbeite, um mein Studium weiterführen zu können, es also ohnehin schon schwerhabe, weil ich keine Unterstützung erhalte, behält man es ein.

        Es gibt in der Kindergelddienstanweisung noch den Passus, nach dem Kindergeld gezahlt wird, wenn man ü25 noch in Ausbildung/Studium ist und einen GdB von 50 hat. Darauf möchte ich es ankommen lassen.

        Es ist quasi so, dass ich kein Kindergeld erhalte, weil ich zu viel "arbeite" - aber ich muss so viel arbeiten, weil (solange) ich kein Kindergeld erhalte. Es macht mich wahnsinnig.

        Leider habe ich keine Vertrauensperson, die ich mitnehmen könnte... wenn ich mit dem sozialpsychiatrischen Dienst in Kontakt stehe, lässt sich vielleicht darüber Hilfe/eine Begleitperson arrangieren?

        Kommentar


          #5
          Ergänzung: mein Psychiater teilte der Familienkasse mit, dass ich deutlich eingeschränkt erwerbsfähig sei, aber eben mehr als 15 Stunden pro Woche arbeite (was ich ja MUSS, wenn ich nicht auf der Straße leben will), hat also quasi dargelegt, dass ich nicht so viele Stunden arbeiten könnte, dass ich mit meinem Erwerbseinkommen meinen Bedarf decke. Daraufhin war die Familienkasse jedoch weiterhin der Ansicht, dass die "Ursächlichkeit meiner Behinderung für das Außerstandesein zum Selbstunterhalt" nicht nachgewiesen ist.

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