Hallo,
man sehe bitte noch einmal davon ab, dass ich kein Elternteil, sondern das "behinderte Kind" bin
Ich mache es knapp: Diagnosen sind ADHS, Persönlichkeitsstörung, chronische Depressionen und Sozialphobie. Traumata werden noch geklärt. Versorgungsamt erkannte mir direkt einen GdB von 40 zu, mein Widerspruch wurde abgewiesen, 40 sei bereits großzügig bemessen - aber für meinen Kindergeldbezug brauche ich 50. Wenn ich mir die versorgungsmedizinischen Leitsätze anschaue, stelle ich fest, dass meine "Teilhabefähigkeit" im Mindesten mittelgradig eingeschränkt ist, es liegen mindestens mittelgradige Anpassungsschwierigkeiten vor. Die wesentlichen Symptome: soziale Isolation (nebst Vater und Partner 0 Sozialkontakte), stetiges Gefühl von Wertlosigkeit, Kontaktabbruch zum restlichen noch lebenden Teil der Familie, Motivationslosigkeit, Ängste, Schlafstörungen (stundenlanges Wachliegen), Konzentrationsprobleme, daher Probleme in Schule und Studium, zudem erhebliche Schwierigkeiten (mehrere Kündigungen, extremer sozialer Stress, Mobbing und ein Arbeitsunfall) in Jobs, Panikattacken, Selbstverletzung, Suizidgedanken; trotz Einnahme eines Antidepressivums. Mein Psychiater äußerte, dass mir seines Erachtens ein GdB "deutlich über 50" zustehe.
Daher wurde vor einigen Monaten Klage erhoben, diese wurde bereits durch meinen Anwalt begründet. Auch mein Psychiater setzte dem SG noch ein Schreiben auf.
Ich weiß, dass hier viele Eltern körperlich behinderter Kinder unterwegs sind, daher präventiv: bitte keine Verharmlosung meiner Situation. Wurde jüngst in einem anderen Forum angefaucht, dass mir eigentlich gar kein GdB zustünde, weil ich ja "nur psychisch krank" sei.
Was kann ich tun? Ich habe Panik vor dem Gutachtertermin...
Vielen Dank!
Lad
man sehe bitte noch einmal davon ab, dass ich kein Elternteil, sondern das "behinderte Kind" bin
Ich mache es knapp: Diagnosen sind ADHS, Persönlichkeitsstörung, chronische Depressionen und Sozialphobie. Traumata werden noch geklärt. Versorgungsamt erkannte mir direkt einen GdB von 40 zu, mein Widerspruch wurde abgewiesen, 40 sei bereits großzügig bemessen - aber für meinen Kindergeldbezug brauche ich 50. Wenn ich mir die versorgungsmedizinischen Leitsätze anschaue, stelle ich fest, dass meine "Teilhabefähigkeit" im Mindesten mittelgradig eingeschränkt ist, es liegen mindestens mittelgradige Anpassungsschwierigkeiten vor. Die wesentlichen Symptome: soziale Isolation (nebst Vater und Partner 0 Sozialkontakte), stetiges Gefühl von Wertlosigkeit, Kontaktabbruch zum restlichen noch lebenden Teil der Familie, Motivationslosigkeit, Ängste, Schlafstörungen (stundenlanges Wachliegen), Konzentrationsprobleme, daher Probleme in Schule und Studium, zudem erhebliche Schwierigkeiten (mehrere Kündigungen, extremer sozialer Stress, Mobbing und ein Arbeitsunfall) in Jobs, Panikattacken, Selbstverletzung, Suizidgedanken; trotz Einnahme eines Antidepressivums. Mein Psychiater äußerte, dass mir seines Erachtens ein GdB "deutlich über 50" zustehe.
Daher wurde vor einigen Monaten Klage erhoben, diese wurde bereits durch meinen Anwalt begründet. Auch mein Psychiater setzte dem SG noch ein Schreiben auf.
Ich weiß, dass hier viele Eltern körperlich behinderter Kinder unterwegs sind, daher präventiv: bitte keine Verharmlosung meiner Situation. Wurde jüngst in einem anderen Forum angefaucht, dass mir eigentlich gar kein GdB zustünde, weil ich ja "nur psychisch krank" sei.
Was kann ich tun? Ich habe Panik vor dem Gutachtertermin...
Vielen Dank!
Lad