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Kindergeld und Verwendung

Karamellpudding 04.08.2019, 10:45#1
Hallo alle zusammen
ich bin die Neue und grüße alle ganz herzlich im Forum:winke:

Meine Tochter fängt im September in einer WfbM an
Im Juli haben wir einen Antrag auf Grundsicherung gestellt

Nun kam eine Liste mit Anforderung von Belegen die der SB zur Bearbeitung gerne hätte
zu den Normalen Sachen wie Kontoauszüge , Ausweis

hätte er gerne noch die Steuerbescheide von uns
und den Bescheid der Kindergeldkasse sowie eine Aufstellung wie das Kindergeld verwendet wird

Den Punkt wollte ich dann so begründen
Kopie vom Bescheid mit dem Satz

das unsere Tochter mietfrei bei uns zu Hause wohnt.
erstmal Ohne eine Auflistung für was das Kindergeld ausgegeben wird.

Beantragt haben wir nur die reine Grusi + Mehrbedarf durch das G
Ohne Mietkosten da wir uns das mit dem Kindergeld eigentlich ersparen wollten

Da der SB diesen Satz aber in seiner Auflistung drin hat gehe ich mal von aus
das er auch später diesen Abzweigungsantrag stellen wird.

Nur habe ich natürlich auch nicht jeden Zettel aufgehoben
Begründen kann ich mit den außergewöhlichen Belastungen in der Est

Auch brauchen wir vermehrt Bekleidung da kann ich online noch auf RG zu greifen.

Wie würdet ihr diesen Punkt beantworten
Vielen Dank und einen schönen Sonntag
:winke::lieb:
werner62 05.08.2019, 08:10#2
Zitat von Karamellpudding
Nun kam eine Liste mit Anforderung von Belegen die der SB zur Bearbeitung gerne hätte zu den Normalen Sachen wie Kontoauszüge , Ausweis hätte er gerne noch die Steuerbescheide von uns

Hallo Karamellpudding,

das Amt bekommt von uns Eltern keinerlei Unterlagen.

Wir füllen als gerichtlich bestellte Betreuer den Grundsicherungsantrag aus und zwar so wie Inge es hier beschrieben hat::


https://www.intakt.info/forum/forum/...1266#post91266



Kann es sein das ich Dir zum Kindergeld schon anderswo geantwortet habe ;-):-)


Wir hatten auch schon Sachbearbeiter die uns mal gleich die Grundsicherung in Höhe des Kindergeldes gekürzt haben.:grantel:
Das dürfen die Sachbearbeiter übrigens lt Gesetz nicht machen.;-)
Selbst als unsere Tochter im Ambulanten Wohnen lebte bekamen wir weiterhin Kindergeld.

Vielleicht habt ihr ja Glück und nach dem Hinweis zu dem BFH Urteil ist alles geklärt.:-)
https://bvkm.de/wp-content/uploads/K...ung_Eltern.pdf


Wenn Kinder im Haushalt der Eltern leben und die Eltern selbst keine Sozialleistungen beziehen müssen keine Nachweise erbracht werden.
Schau mal hier dazu:
https://bvkm.de/wp-content/uploads/M..._Kindern-1.pdf



LG Monika
werner62 05.08.2019, 08:48#3
Zitat von Karamellpudding

Da der SB diesen Satz aber in seiner Auflistung drin hat gehe ich mal von aus
das er auch später diesen Abzweigungsantrag stellen wird.

Hallo,

der Sachbearbeiter muss darlegen warum er den Abzweigungsantrag stellt.
Wie er das dann bei Euch wohl machen will....:gruebel:

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VI. Abzweigung und Erstattung
V 32 Auszahlung an Dritte (Abzweigung)

ZITAT:
…"(3)
1 Die Abzweigung des Kindergeldes ist schriftlich geltend zu machen.

2Die Antrag stellende Person oder Stelle muss im Einzelnen darlegen, dass die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind."...


Komplette Info Seite 112:
Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz
(DA-KG); Stand: 2018


https://www.bzst.de/SharedDocs/Downl....html?nn=68828

LG
Monika
Gast 05.08.2019, 11:12#4
Danke ihr seit Klasse :winke: