Angenommen, jemand ist psychisch behindert, und wohnt in einer eigenen Wohnung und erhält vom Jobcenter ALG 2, das Jobcenter übernimmt nicht die volle Höhe der Miete, und somit entstehen den Eltern mehrkosten, da die Eltern vom behinderten Kind welches unter 25 Jahre alt ist, die restlichen Kosten übernehmen, zudem haben die Eltern noch mehr Aufwendungen für das Kind, wenn nun die Eltern das Kindergeld für den Zeitraum in das Kind ALG 2 bezogen hat, rückwirkend beantragen, kann dann das Jobcenter das Geld abzweigen?? Oder wie ist das? Also die Eltern selbt beziehen kein ALG 2 und das Kind ist nicht im Stande seinen gesamten Lebensbedarf durch ALG 2 zu decken.
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Kindergeld Abzweigung
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AW: Kindergeld Abzweigung
Hallo Shinya!
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Daniel
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