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Jobcenter und Anrechnung des Kindergeldes

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    Jobcenter und Anrechnung des Kindergeldes

    Halli hallo,
    ich hätte mal ne Frage. Mein schwerbehinderter Sohn 13J (frühkindliches Autismus 100%) lebt seit dem September in einer Heimeinrichtung. Ich bekomme für ihn noch Kindergeld aber jetzt wird es mir Jobcenter als einkommen verrechnen. Haben die Recht dazu? Danke im Voraus für Ihre Antworten.
    Ps: Tut mir leid für mein schreckliches deutsch, ist aber nicht meine Muttersprache
    Zuletzt geändert von Bohemian; 09.12.2015, 18:00.

    #2
    AW: Jobcenter und Anrechnung des Kindergeldes

    Hallo Bohemian,

    leider ja. Ich finde es auch absurd, dass ich vom Kindergeld meiner bereits erwachsenen Tochter, meinen Lebensunterhalt bestreiten muss. Das Jobcenter kürzt mir meine Leistung um diesen Betrag. Solltest Du kein weiteres Einkommen erzielen, achte bitte darauf, dass man Dir das Kindergeld um den Betrag von 30€ bereinigt. Das heißt, 30 € bleiben anrechnungsfrei.

    Lieben Gruß
    Anke

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      #3
      AW: Jobcenter und Anrechnung des Kindergeldes

      hallo Bohemian,
      leider ist dies so Rechtens, da das Kindergeld als Einkommen gilt, und du die/der Kindergeldberechtigte für deinen Sohn bist.

      lg Diana

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        #4
        AW: Jobcenter und Anrechnung des Kindergeldes

        Zitat von Anke Beitrag anzeigen
        Solltest Du kein weiteres Einkommen erzielen, achte bitte darauf, dass man Dir das Kindergeld um den Betrag von 30€ bereinigt. Das heißt, 30 € bleiben anrechnungsfrei.
        Hallo Anke,

        Der Kinderzuschlag nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes ist als Einkommen dem jeweiligen Kind zuzurechnen. Dies gilt auch für das Kindergeld für zur Bedarfsgemeinschaft gehörende Kinder, soweit es bei dem jeweiligen Kind zur Sicherung des Lebensunterhalts, mit Ausnahme der Bedarfe nach § 28, benötigt wird.
        Insofern kann die sog. Versicherungspauschale davon nicht immer abgesetzt werden.

        Kommentar


          #5
          AW: Jobcenter und Anrechnung des Kindergeldes

          Zitat von MichaelK Beitrag anzeigen
          Dies gilt auch für das Kindergeld für zur Bedarfsgemeinschaft gehörende Kinder, soweit es bei dem jeweiligen Kind zur Sicherung des Lebensunterhalts, mit Ausnahme der Bedarfe nach § 28, benötigt wird.
          Insofern kann die sog. Versicherungspauschale davon nicht immer abgesetzt werden.
          Hallo Michael,

          Da das Kind in der diskutierten Situation aber nicht zur BG gehört, greift die von Dir ungekennzeichnet zitierte Norm (§ 11 Abs. 1 Satz 3 und 4 SGB II) aber doch nicht, oder?
          Analog zu z. B. BSG, Urteil vom 16. 4. 2013, B 14 AS 81/12 R müsste es in der gegenständlichen Konstellation Einkommen der Mutter bleiben, da keine abweichende Norm Gegenteiliges bestimmt.

          Insoweit müsste auch die "Versicherungspauschale" anzusetzen sein, auch wenn kein weiteres Einkommen besteht.

          Aber vielleicht gilt auch da seit 2016 was Neues und ich hab's nicht mitbekommen.


          Gruß,

          Daniel

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