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SBA Antrag für erwachsenes Kind

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    SBA Antrag für erwachsenes Kind

    Mein Sohn ist 19 und hat A-typischen Autismus mit Asperger. Jetzt haben wir vor zwei Jahren erst erfahren, dass er Anspruch auf einen SBA hat. Er hat sich aber erst gegen den Antrag gewehrt, weil er nicht genau wußte, was das für ihn Bedeutet und sich schwerbehindert für einen 17jährigen, der gerne normal wäre natürlich blöd anhört. Nachdem er sich jetzt näher damit befasst hat und sein jüngerer Bruder einen hat, möchte er ihn auch beantragen. Die diagnose ist jetzt 10 Jahre her und nachdem er auf einer Förderschule seinen Hauptschulabschluß gemacht hat und während der Ausbildung von "Lernen Fördern" unterstützt wurde hat er keine Hilfen mehr bekommen. Was aber nicht heißt, dass sein Leben nicht aus Einschränkungen besteht. Er kommt im Arbeitsumfeld gut klar aber im sozialen Umfeld, also dem öffentlichen Leben ist er natürlich stark eingeschränkt und muß viel verzichten. Jetzt weiß ich zwar, das er Anpruch hat aber wieviel Prozent soll ich beantragen?? Merkzeichen bekommt er in dem Alter wahrscheinlich nicht mehr. Natürlich werden wir den SBA auch rückwirkend beantragen. Hat jemand Erfahrung mit so einer Situation und kann mir ein Paar Tipps geben?

    #2
    AW: SBA Antrag für erwachsenes Kind

    Hallo Scandia,
    erst einmal Herzlich Willkommen bei INTAKT und einen guten Austausch hier im Forum.

    Vor ein paar Jahren wurden die Kriterien für die Zuordnung eines Grades der Behinderung bei Autismus geändert. Sie wird nunmehr nicht mehr allein an der Diagnose festgemacht, sondern am Schweregrad der sozialen Beeinträchtigung und Schwierigkeiten bei der Teilhabe am Leben.

    Zu finden in den seit 2009 verrechtlichten und damit verbindlichen "Versorgungsmedizinischen Grundsätzen".
    Diese findest du z.B. hier: http://www.versorgungsmedizinische-grundsaetze.de

    Für Autismus gilt diser Abschnitt:
    "
    3.5 Besondere im Kindesalter beginnende psychische Behinderungen

    Eine Behinderung liegt erst ab Beginn der Teilhabebeeinträchtigung vor. Eine pauschale Festsetzung des GdS nach einem bestimmten Lebensalter ist nicht möglich.

    Tief greifende Entwicklungsstörungen (insbesondere frühkindlicher Autismus, atypischer Autismus, Asperger-Syndrom)

    Bei tief greifenden Entwicklungsstörungen

    – ohne soziale Anpassungsschwierigkeiten beträgt der GdS
    10-20

    – mit leichten sozialen Anpassungsschwierigkeiten beträgt der GdS
    30-40

    – mit mittleren sozialen Anpassungsschwierigkeiten beträgt der GdS
    50-70

    – mit schweren sozialen Anpassungsschwierigkeiten beträgt der GdS
    100
    Kriterien der Definitionen der ICD-10-GM Version 2010 müssen erfüllt sein.

    Soziale Anpassungsschwierigkeiten liegen insbesondere vor, wenn die Integrationsfähigkeit in Lebensbereiche (wie zum Beispiel Regel-Kindergarten, Regel-Schule, allgemeiner Arbeitsmarkt, öffentliches Leben, häusliches Leben) nicht ohne besondere Förderung oder Unterstützung (zum Beispiel durch Eingliederungshilfe) gegeben ist oder wenn die Betroffenen einer über das dem jeweiligen Alter entsprechende Maß hinausgehenden Beaufsichtigung bedürfen. Mittlere soziale Anpassungsschwierigkeiten liegen insbesondere vor, wenn die Integration in Lebensbereiche nicht ohne umfassende Unterstützung (zum Beispiel einen Integrationshelfer als Eingliederungshilfe) möglich ist. Schwere soziale Anpassungsschwierigkeiten liegen insbesondere vor, wenn die Integration in Lebensbereiche auch mit umfassender Unterstützung nicht möglich ist."

    LG, amai

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