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Kindergeld für behindertes Kind - Frage zum Einkom

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    Kindergeld für behindertes Kind - Frage zum Einkom

    Guten Abend,

    ich habe eine kurze Frage zum Kindergeld für behinderte Kinder über 25, bei der ich nicht weiterkomme. Gilt die Grenze für Einkommen und Einkünfte (~9000€ jährlich) immer für ein ganzes Kalenderjahr? Also ein ,,Alles oder nichts"-Prinzip?

    Als Beispiel:
    Kalenderjahr 2014: kindergeldberechtigt
    Kalenderjahr 2015:
    Januar bis März: alte Einkunftshöhe
    Seit März: neue, viel höhere Einnahmen, die Jahresgrenze wird dadurch insgesamt überschritten

    Fällt somit das Kindergeld für das ganze Kalenderjahr 2015 weg und die 3-monatige Rückzahlung ging in Ordnung, oder war man für Januar bis März noch berechtigt?

    Liebe Grüße.

    #2
    AW: Kindergeld für behindertes Kind - Frage zum Ei

    Hallo,

    vielleicht hilft Dir dieser Rechtsratgeber vom bvkm:
    ---------------------------------------------------------------------------------------------------

    Kindergeld
    für erwachsene Menschen mit Behinderung

    Merkblatt für Eltern behinderter Kinder
    von Katja Kruse

    zB auf Seite 4/5:
    ..."Kindergeld wird auf Antrag bei der Familienkasse für den Zeitraum gezahlt, für den
    auch ein Anspruch besteht. Dabei reicht ein Tag im Monat aus, um für den gesamten Monat Kindergeld zu erhalten.
    Dies ist auch rückwirkend möglich und zwar für die
    letzten vier Jahre, da der Anspruch auf Kindergeld erst vier Jahre nach dem
    Kalenderjahr verjährt, in dem er entstanden ist."....

    Kompletter Text:
    http://www.bvkm.de/fileadmin/web_dat...rgeld_2015.pdf

    ---------------------------------------------------------------------------------------------------

    Liebe Grüße
    Monika

    Kommentar


      #3
      AW: Kindergeld für behindertes Kind - Frage zum Ei

      Hallo Monika,

      dein Zitat klingt ja erst mal gut, auf der anderen Seite ging der entsprechende Sachbearbeiter bei mir von der Jahreseinkommensgrenze aus. Vielleicht sollte ich mit dem Ratgeber in der Hand, dort nochmal nachhaken.

      Lieben Gruß.

      Kommentar


        #4
        AW: Kindergeld für behindertes Kind - Frage zum Ei

        Hallo,

        vielleicht schaust Du auch einmal in die Dienstanweisung rein:
        ---------------------------------------------------------------------------------------------------
        Bundeszentralamt für Steuern 29. Juli 2015, St II 2 - S 2280-DA/15/00001

        Die Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (kurz: DA-KG) wurde auf den Stand 2015 geändert. Die Dienstanweisung ist die zentrale Vorschrift für die Familienkassen.
        http://www.sis-verlag.de/archiv/eink...chs-da-famestg



        Und hier in dem Urteil geht es zwar nicht um behinderte Kinder, aber bei der Berechnung des Kindergeldanspruches wird in dem aufgeführten Beispiel von "anteiligen Grenzbetrag " gesprochen!?

        ..."Gegen diese Entscheidung sollten sich die Meiers wehren und Kindergeld für die Monate Januar bis Juni und November bis Dezember beantragen. Denn die Einkünfte und Bezüge ihrer Tochter liegen in diesen Monaten mit 3.200 Euro (acht Monate x 400 Euro) unter dem anteiligen Grenzbetrag von 5.120 Euro (8/12 x 7.680 Euro). Für die Monate Juli bis Oktober steht ihnen dagegen tatsächlich kein Kindergeld zu. Unterm Strich erhalten die Meiers entgegen der bisherigen Meinung der Familienkasse 1.232 Euro Kindergeld (8 x 154 Euro)."...

        Komplette Info:
        http://www.iww.de/wiso/archiv/aktuel...sbildung-f3305

        ---------------------------------------------------------------------------------------------------

        Liebe Grüße
        Monika

        Kommentar


          #5
          AW: Kindergeld für behindertes Kind - Frage zum Ei

          Super, demnach waren die Rückzahlungen für Januar und Februar nicht korrekt, wenn ein monatliches Zuflussprinzip gilt. Meine Einnahmen erhöhten sich erst seit März entsprechend. Vielen Dank, ich werde den Sachbarbeiter damit freundlich kontaktieren.

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